Ebay warenbetrug in 3 Fällen welche Strafe???

18. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wuttke26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay warenbetrug in 3 Fällen welche Strafe???

Hallo
Ich habe vor ca 1 Jahr eine Riesen Dummheit gemacht,
Ich habe über ebay-kleinanzeigen 3 Leute betrogen, indem ich ware verkauft habe die ich nie besaß.
Es handelt sich um 2x 320€ und 1x 650€. Ich war zum Ereigniszeitpunkt 24 Jahre ich hatte vor 5 Jahren wenn nicht sogar 6 mal mit dem Gericht zu tun weil ich meinen Hund vorübergehend unterbringen musste habe ich eine Tierpension genommen konnte ihn aber nicht auslösen Ergebnis Anzeige Sozialstunden sonst war nix.

Bin in dem Jahr seit es passiert ist 3 mal umgezogen, Post habe ich bis jetzt keine bekommen habe mich auch nicht immer pünktlich umgemeldet.
jedoch meine Freundin weil ich von ihrem Handy damals mit den Leuten Kontakt hatte sie hat Post bekommen von der Polizei als Zeugin es heißt darin ermittlungssache wegen warenkreditbetrug.
Ich habe Kontakt mit den geschädigten aufgenommen um den Schaden wieder gut zu machen daher weis ich das mich alle drei angezeigt haben.
Momentan bin ich auf jobsuche

Wie wird die Strafe wohl ausfallen bzw in welchem Rahmen bewegt sie sich
Grüße wuttke26

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

es wird wahrscheinlich auf eine Geldstrafe hinauslaufen, die sich allerdings im oberen Bereich bewegen wird. Wie hoch die genau sein wird, kann Ihnen natürlich keiner sagen.

Eine Haftstrafe wird es wohl nicht werden, weder mit noch ohne Bewährung.

Aber das ist nur meine Prognose.

Ein aktives Bemühen um Schadenswiedergutmachung kommt auf jeden Fall immer gut an.


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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:
ich hatte vor 5 Jahren wenn nicht sogar 6 mal mit dem Gericht zu tun weil ich meinen Hund vorübergehend unterbringen musste habe ich eine Tierpension genommen konnte ihn aber nicht auslösen Ergebnis Anzeige Sozialstunden sonst war nix.


Das wäre zwar eine einschlägige Vorbelastung, die jetzt die Strafe in die Höhe treiben könnte. Denn das war damals auch Betrug (sogenannter Eingehungsbetrug).
Aber da es damals "nur" Sozialstunden nach Jugendrecht gab, ist die Sache mittlerweile in allen Registern gelöscht.

quote:
Ein aktives Bemühen um Schadenswiedergutmachung kommt auf jeden Fall immer gut an.

Sehr wichtig. Deshalb: Entsprechende Belege (z.B. Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass du den Schaden ersetzt hast) gut aufbewahren und ggf. Kopien davon zur polizeilichen Vernehmung mitbringen. Dann landen sie in der Akte und das stimmt Staatanwälte und Richter milde.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kulio123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich kann der Einschätzung des Strafmaßes nur teils folgen.

Der TE ist arbeitssuchend -> demzufolge ist die Aussicht auf Zahlung einer Geldstrafe auch eher gering. Das wird auch ein Richter und die StA berücksichtigen.

Je nach schwere des Vorwurfs kann das auch in eine andere Richtung gehen. 3x umgezogen seit der Tat kann auch als "Verdunkelung" geahndet werden; hier kann es je nach Tagesform auch gerne mal ein Haftbefehl geben wenn keine Ummeldung erfolgt.

Wenn noch weitere Sachen hinzukommen (falscher Name bei Internetauktion, anderes Bankkonto, etc) kann nach meiner Einschätzung je nach Engagement und Tagesform der StA und des Richters (und je nach Bundesland) alles zwischen Strafbefehl und einer kleinen Freiheitsstrafe auf Bewährung rauskommen. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung
halte ich für unwahrscheinlich, sofern sich der TE bei einer Verhandlung nicht absolut daneben benimmt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der TE ist arbeitssuchend -> demzufolge ist die Aussicht auf Zahlung einer Geldstrafe auch eher gering. Das wird auch ein Richter und die StA berücksichtigen./i]
Werden sie nicht. Ob Geld- oder Freiheitsstrafe herauskommt hat mit den finanziellen Verhältnissen nichts zu tun. Auch jemand, der ALG II bezieht, hat Einkommen. Die Tagessatzhöhe wird dann eben niedriger, nämlich dem Einkommen entsprechend festgesetzt. Außerdem kann eine Geldstrafe ja auch auf andere Weise getilgt werden, z.B. durch Arbeit oder letztlich durch Absitzen.

[i]e nach schwere des Vorwurfs kann das auch in eine andere Richtung gehen. 3x umgezogen seit der Tat kann auch als "Verdunkelung" geahndet werden; hier kann es je nach Tagesform auch gerne mal ein Haftbefehl geben wenn keine Ummeldung erfolgt./i]
Nicht doch, für drei Ebay-Betrügereien gibt es keinen Haftbefehl, auch nicht, wenn der Beschuldigte ein paar mal umzieht.

[i]Wenn noch weitere Sachen hinzukommen (falscher Name bei Internetauktion, anderes Bankkonto, etc) kann nach meiner Einschätzung je nach Engagement und Tagesform der StA und des Richters (und je nach Bundesland) alles zwischen Strafbefehl und einer kleinen Freiheitsstrafe auf Bewährung rauskommen./i]
Da bin ich dabei, und zwar aus folgendem Grund:
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie solche Taten rechtlich eingeordnet werden, nämlich entweder als einfacher Betrug oder als gewerbsmäßiger. Das ist wirklich Geschmackssache. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn die Tat darauf gerichtet ist, sich eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Dafür genügt also auch eine einzige Tat. Drei erst recht. Die Mindeststrafe liegt dann bei 6 Monaten pro Tat.
Deshalb ist hier alles von einer Geldstrafe im mittleren Bereich (der Schaden ist ja nun nicht so gewaltig) bis zu einer kleineren Bewährungsstrafe drin.

Es bewährt sich übrigens bei diesen Taten, wenn der Täter geständig ist. Ebay-Betrug hat es in sich, dass die Zeugen von sonstwo anreisen müssen. Im Verurteilungsfall trägt der Angeklagte die Kosten, also auch die Reisekosten der Zeugen. Ist er von Anfang an geständig, werden die Zeugen nicht benötigt. Er spart also einen Haufen Geld.


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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FlyFisherman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 23.02.2018 21:41

0x Hilfreiche Antwort

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