Ebey Betrug 600€

31. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kalle995
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebey Betrug 600€

Ich habe leider in 3 Fällen auf Ebey Leute betrogen.

Ich habe Ware verkauft und nicht versendet.

Jetzt habe ich die Post vom Amtsgericht zur Anklage bekommen.

Ich werde dort als Gewerblicher Betrüger beschuldigt.

Dort steht auch das ich mit einen Anwalt beiseite holen soll. Das habe ich heute gemacht. Somit würde ich einen vom Amtsgericht bekommen.

Muss ich jetzt ins Gefängnis ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Kalle995):
Muss ich jetzt ins Gefängnis ?

Das sollte der Anwalt am besten beantworten können, denn er kennt die Akten.

Bei Ersttätern ist das eher unwahrscheinlich.
Hat man schon Vorstrafen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Kalle995):
Ich werde dort als Gewerblicher Betrüger beschuldigt.


Als gewerbsmäßiger... das ist ein Unterschied.

Zitat (von Kalle995):
Somit würde ich einen vom Amtsgericht bekommen.


Nur dann, wenn der Anwalt sich als Pflichtverteidiger beiordnen lässt. Zahlen musst Du ihn aber trotzdem. Auch Pflichtverteidiger sind nicht kostenlos.

Zitat (von Kalle995):
Muss ich jetzt ins Gefängnis ?


Kommt drauf an. Wie siehts denn mit Vorstrafen aus?

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
Kalle995
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein also nicht das es mir bedank wäre.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kalle995):
Muss ich jetzt ins Gefängnis ?

Das sollte der Anwalt am besten beantworten können, denn er kennt die Akten.

Bei Ersttätern ist das eher unwahrscheinlich.
Hat man schon Vorstrafen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Kalle995):
Nein also nicht das es mir bedank wäre.

Dann ist Gefängnis eher unwahrscheinlich, eher Bewährungsstrafe oder Geldstrafe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn die Sache normal als gewerbsmäßiger Betrug verurteilt wird, kann es keine Geldstrafe geben. Die Mindeststrafe ist dann 6 Monate Freiheitsstrafe, bzw. aufgrund der Tatmehrheit (3 Fälle) 6 Monate und 1 Woche. Wobei es in der Praxis dann meist (min.) 7 Monate gibt.

Als Ersttäter wird die Strafe sehr sicher zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage wahrscheinlich Schadenswiedergutmachung. Du musst den Leuten also ihr Geld erstatten. Machst Du das nicht, kann die Bewährung widerrufen werden und Du gehst für 7, bzw. X Monate ins Gefängnis.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.10.2020 14:41

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