Eidesstattliche Versicherung - Verjährungsfrist

16. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
sonneundmond
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Verjährungsfrist

Liebe Forumsmitglieder,

in einer Diebstahlangelegenheit wurde eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Jetzt kann die Wahrheit bewiesen werden. Folgende Fragen:

1.) Die eidesstattliche Versicherung wurde im April 2008 abgegeben, wie lange kann hiergegen Einspruch eingelegt werden?

2.) Die eidesstattliche Versicherung wurde in 10 verschiedenen Punkten abgegeben, davon ist einer nachweislich falsch - reicht dies aus?

3.) Wo und wie kann Einspruch eingelegt werden (Amtsgericht mit bitte um Weiterleitung an den Staatsanwalt? Wie macht man dies?

4.) Dies wäre bereits die 2. falsch abgegebene Versicherung der Person. Die erste wurde mit Geldbuße geandet. Ist bei "Wiederholungstätern" die Strage drastischer?

Vielen Dank für Eure Hilfe und viel Sonnenschein wünscht Euch





-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

.... in einer Diebstahlangelegenheit wurde eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. ....

Welchen Inhalts denn?
Wurde ein Strafverfahren durchgeführt und ein Strafbefehl oder Urteil erlassen?
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen sind an Fristen gebunden, nach deren Ablauf tritt Rechtskraft ein.
Unter bestimmten Umständen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 359 StPO möglich.

http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html

.... wie lange kann hiergegen Einspruch eingelegt werden? ....

Gar nicht. Du kannst wegen falscher Versicherung an Eides Statt Strafanzeige erstatten.

§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonneundmond
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort. Hier weitere Erläuterung:

1.) Inhalt der falschen eidesstattlichen Versicherung:
Es wurde behauptet das der entwendete Gegenstand sich im Alleineigentum des Täters handelte. Quittungen und Rechnung beweisen jedoch das dem nicht so ist.

2.) Wie lange kann die Strafanzeige "wegen falscher Versicherung an Eides statt" eingereicht werden, damit diese nicht verjährt. Die falsche Versicherung wurde ja im April abgegeben.

Vielen Dank für weitere Infos!

-----------------
" "

20x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Vielleicht rein vorsorglich noch ein Hinweis auf § 164 StGB :

Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen