Liebe Forumsmitglieder,
in einer Diebstahlangelegenheit wurde eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Jetzt kann die Wahrheit bewiesen werden. Folgende Fragen:
1.) Die eidesstattliche Versicherung wurde im April 2008 abgegeben, wie lange kann hiergegen Einspruch eingelegt werden?
2.) Die eidesstattliche Versicherung wurde in 10 verschiedenen Punkten abgegeben, davon ist einer nachweislich falsch - reicht dies aus?
3.) Wo und wie kann Einspruch eingelegt werden (Amtsgericht mit bitte um Weiterleitung an den Staatsanwalt? Wie macht man dies?
4.) Dies wäre bereits die 2. falsch abgegebene Versicherung der Person. Die erste wurde mit Geldbuße geandet. Ist bei "Wiederholungstätern" die Strage drastischer?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viel Sonnenschein wünscht Euch
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Eidesstattliche Versicherung - Verjährungsfrist
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
.... in einer Diebstahlangelegenheit wurde eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. ....
Welchen Inhalts denn?
Wurde ein Strafverfahren durchgeführt und ein Strafbefehl oder Urteil erlassen?
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen sind an Fristen gebunden, nach deren Ablauf tritt Rechtskraft ein.
Unter bestimmten Umständen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 359 StPO
möglich.
http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html
.... wie lange kann hiergegen Einspruch eingelegt werden? ....
Gar nicht. Du kannst wegen falscher Versicherung an Eides Statt Strafanzeige erstatten.
§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort. Hier weitere Erläuterung:
1.) Inhalt der falschen eidesstattlichen Versicherung:
Es wurde behauptet das der entwendete Gegenstand sich im Alleineigentum des Täters handelte. Quittungen und Rechnung beweisen jedoch das dem nicht so ist.
2.) Wie lange kann die Strafanzeige "wegen falscher Versicherung an Eides statt" eingereicht werden, damit diese nicht verjährt. Die falsche Versicherung wurde ja im April abgegeben.
Vielen Dank für weitere Infos!
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Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
--- editiert vom Admin
Vielleicht rein vorsorglich noch ein Hinweis auf § 164 StGB
:
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
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