Eigentum Beschützen

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigentum Beschützen

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir eine Antwort auf meien Frage geben.
Darf man sein Eigentum mit Gewalt "verteidigen"?

Ich denke da an folgende Szenarien:

Person A kommt nach der Arbeit nach Hause (Wohnung mit nur eienem Ausgang) und sieht die Wohnungstür offen stehen. A betritt seine Wohnung und sieht den Einbrecher mit der Beute auf sich zu rennen. Um den Einbrecher zu stoppen, verpasst A ihm einen kräftigen Schlag mit dem Aktenkoffer und der Einbrecher geht zu Boden.

"Alte Dame AD" geht durch die Fußgängerzone. Plötzlich kommt eine Person von hinten und versucht AD die Handtasche zu entreissen. AD hält die Handtasche fest und verpasst dem Räuber, mit einem Schirm, mehrere Schläge gegen den Kopf , bis deiser die Handtasche loslässt und zu Boden sinkt.

Wie realistisch diese Szenarien sind - darüber lässt sich streiten. Doch sie sind möglich.

Machen sich Person A und "Alte Dame AD" der Körperverletzung strafbar ?
Wenn ja, wie handelt man in so einer Situation rechtlichkorekt?

Danke Alex

-- Editiert von -Alex- am 07.04.2008 17:41:17

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch Eigentum ist ein 'notwehrfähiges Rechtsgut'. Die beiden Szenarien wäre also von § 32 StGB abgedeckt, solange dessen Voraussetzungen im Allgmeinen erfüllt sind (z.B. Gegenwärtigkeit des Angriffs auf das Rechtsgut)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also ich würde möglicher Weise anstelle der hier potentiellen Opfer ebenso handeln, wenn ich nicht den totalen Helden spielen muss. Das kann ja ebenso gefährlich sein und ich weiß doch nicht, welche Drogen der Einbrecher da so intus hat. Vielleicht hat der sogar ne Waffe. Also da sollte man sich ein bisschen sicher sein, dass man mit dem Gegenüber auch fertig wird. Es hat schon Schirm-schwingende Omas gegeben, die dann wochenlang im Krankenhaus zubrachten, weil der Räuber ordentlich nachgetreten hat. Ich erinnere bloß mal an die Zivilcourage des pensionierten Lehrers in Münschen.

Man kriegt wohl grundsätzlich erstmal immer auch eine Anzeige wegen Körperverletzung. Schließlich hat man ja eine begangen. Entscheidend für den Richter bzw. einen Freispruch wäre halt der erwähnte RECHTFERTIGUNGSGRUND der Notwehr, Nothilfe oder des Notstandes.

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