Eigentum einklagen???

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
antiwinkel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum einklagen???

Hallo

Ich hab eine Frage von der ich nicht genau weiß,wie ich sie formulieren soll, also versuche ich es einfach mal :o)

also es geht um folgendes....ich hatte vor mehreren monaten bekanntschaft mit einem mann gemacht, der mich nun wissen ließ, dass aus uns nichts wird.
Das ist in ordnung soweit,jedoch hätte ich gern einige meiner sachen zurück,die sich bei ihm befinden.
Er weigert sich jedoch,sie mir zu geben, anfangs kam er mit ausreden, dass er keine zeit habe, sie unterwegs seien (porto bekam er von mir) oder er jemandem bescheid gesagt hätte,er wies mich damit ab, dass er viel zu tun habe.

das ist schon einige wochen her und ich habe von meinem eigentum bis heute nichts gesehen.
leider wohnt er nicht in unmittelbarer umgebung,so dass ein besuch auch schwierig ist.

Als ich ihn gestern anrief,ließ er mich gar nicht ausreden, beschimpfte mich und legte auf.
Von meiner freundin musste ich mir anhören, was für eine "blöde schlampe" ich sei usw.

Soviel zu meinen versuchen ihn darauf anzusprechen,er lässt mir keine chance mit ihm zu reden.
Gibt es eine möglichkeit, ihn zu der herausgabe meiner dinge zu bewegen?
danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zur Rückgabe (persönlich gegen Quittung oder als versichertes Paket*) auffordern.

Bei fortgesetzter Sturheit können Sie klagen, ggfs. in Abstimmung mit Ihrem Anwalt eine Anzeige (Unterschlagung o.ä.) als zusätzliches Druckmittel.

______________
(*) Wichtig, damit nicht die Ausrede "ich hab's längst weggeschickt, ist wohl bei der Post verloren" kommt. :)

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