Eigentum ohne Anwesenheit mitgenommen

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Karnickel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum ohne Anwesenheit mitgenommen

Hallo, ich bin gerade ein bisschen verzweifelt. Mein Freund wurde in U-Haft gebracht als er mich besuchen kam. Wir sind beide getrennt lebend un verschiedenen Bundesländern. Nun wurde von der Polizei mein Computer, mein Tablett und meine externe Festplatte mit allen Sicherheitskopien mitgenommen. Mein Freund hat für die Mitnahme unterschrieben, obwohl das NICHT sein Eigentum war und er auch nie einen Cent beigetragen hat für meine Sachen. Drei Fragen: Zwar hat man mir versichert das dies zuerst untersucht wird damit ich es schnell wiederbekomme, aber wann konnte man nicht sagen. Kann ich wirklich 1Jahr meine Sachen nicht wiedersehen? Und muss ich mir einen Anwalt holen? Wenn zum Beispiel kopien von Ausbildungsbüchern, uralten Programmen etc gibt die ich zum lernen auf meinem Rechner hatte aber vergessen habe zu löschen, da ich 3 Jahre in einem anderen Beruf arbeite mittlerweile. Kann ich etwas tun, meine Sachen wurden ohne mein Wissen mitgenommen. Zwar habe ich nun eine Kopie davon nun. Dennoch ist es mein Eigentum und ich ich sehe nicht ein wieso ich ich dafür leiden soll und ein Jahr warten soll, wenn nichts darauf ist und wichtige Dokumente wie Bewerbung, Vollmachtserlaubnis, Zeugnisse etc darauf ist.

Ich verzweifel gerade da alle wichtigen Daten weggenommen worden sind und ich Trottel sogar noch viel Geld in ne Erneuerung meines Computers steckte.

Danke für die Antwort vorab!

-- Editiert von Karnickel am 07.03.2018 07:13

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38421 Beiträge, 13999x hilfreich)

Ich denke, Du hast inzwischen Kopien? Warum die Sachen mitgenommen wurden, ist doch klar. Es ist nicht auszuschliessen, dass das Tatwerkzeuge sind, auch auf Deinen Geräten was auch immer gespeichert ist. Gegen die Beschlagnahme kannst Du Widerspruch bei der Staatsanwaltschaft einlegen.

wirdwerden

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Gab es eine richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung oder hat die Polizei per "Gefahr im Verzug" gehandelt?

Wenn Letzteres kannst Du "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" stellen.

Wenn Ersteres kannst Du Beschwerde nach § 304 StPO einlegen.

Wenn die Sachen aber tatsächlich als Beweismittel in Frage kommen (also er sie für seine Straftaten benutzt hat, bzw. das objektiv zumindest nahe liegt) wirst Du weder mit dem einen noch dem anderen Erfolg haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karnickel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

Ich hab ausschließlich eine Kopie von Verzeichnis der Gegenstände zum Durchsuchungsprotokoll erhalten mehr nicht. Es ging alles schnell und hektisch.

Wenn ich das nicht wiedersehe so schnell muss ich wohl den sauren Apfel beißen und Ersatz holen.

Andere theoretische Frage: Wenn Material was nichts mit den Tathergang zu tun hat gefunden wird auf einem Rechner, kann das gegen jemanden verwendet werden? Wie wenn man Marmelade im Laden geklaut hat als Selfievideo auf dem Rechner hat, kann man deswegen für Marmeladendiebstahl angeklagt werden? Ich weiß klingt dumm aber ich bin bisher nie mit dem Gesetz konfrontiert worden.

PS: Ich habe nie Marmelade gestohlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Grundsätzlich sind auch Zufallsfunde verwertbar.

Wenn z.B. illegale Software gefunden wird, kann das direkt angeklagt werden.

Wenn es Selfievideos von Straftaten gibt, wird halt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet und man wird sehen, ob das was da zu sehen ist für eine Anklage reicht, ggf. zusammen mit weiteren Beweisen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karnickel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahh. Okay. Gut zu wissen.

Ich danke für die Hilfe in diesem Forum und werde mir Sicherheitshalber einen Anwalt suchen nur um sicher zu sein.

Danke Streetworker ;)

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