Eigentumsnachweis Kfz

9. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentumsnachweis Kfz

Hallo zusammen,

und zwar hat mein Freund ein kleines Problem. Er hat 2017 ein Auto gekauft, Kaufvertrag steht auf seinen Namen und bezahlt hat auch er das Auto, Quittung vorhanden. Alles schön und gut. Letztes Jahr trennte er sich von seiner damaligen Freundin und sie hat alle Papiere (stehen auf ihren Namen) und den Kaufvertrag, welcher auf meinen Freind lief aus der gemeinsamen Wohnung entwendet. Das einzige was er besitzt ist jetzt noch die Quittung. Er hat beim Händler angerufen aber dieser hat leider keine Kopie mehr vom Vertrag, kann sich aber sehr gut an dad Auto erinnern und kann zu 100% versichern, dass er das Auto gekauft und bezahlt hat. Eine Anzeige bei der Polizei, sollte er laut Aussage eines Anwalts tätigen dies tat er auch, wegen diebstahl des Autos.

Wie kann er es jetzt nachweisen, dass er Eigentümer ist? Laut Polizei ist derjenige Eigentümer, der im Kaufvertrag steht und das Auto bezahlt hat.
Aber da sie den Kaufvertrag ja geklaut hat, hat er nur noch die Quittung.
Wäre es möglich, dass der Händler qas schreibt, dass er versichert, dass mein Freund das Auto damals auf seinen Namen gekauft hat? Oder reicht die Quittung?

Sie wird den Kaufvertrag entweder noch haben und behaupten sie habe keinen oder sie wird ihn vernichtet haben.

Kann ja nicht sein, dass wenn jemand einen Kaufvertrag entwendet, dass man keine Möglichkeit mehr hat, sein Zeug was man bezahlt hat wiederzubekommen.

Vielleicht hat jemand noch einen Tipp für uns, was wir machen können!

-- Editiert von Moderator topic am 12. August 2023 18:31

-- Thema wurde verschoben am 12. August 2023 18:31

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28 Antworten
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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von Bienchenk88):
Er hat beim Händler angerufen aber dieser hat leider keine Kopie mehr vom Vertrag


Wenn er eine vernünftige Buchhaltung hat, hat er den Vertrag, denn der zählt wohl als Rechnung.
Aufbewahrungsfrist für den Händler 10 Jahre....
Nur doof, wenn er keine Lust hat....

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#3
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Bamboooo):
Also hat sie jetzt auch das Auto

Ja genau

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Aufbewahrungsfrist für den Händler 10 Jahre...


Ok, das dachte ich eigentlich auch, aber dieser meinte, alles was vor 2020 wsr, hat er nicht mehr. Das jetzt echt doof.
Also alleine die Quittung wird ja nicht reichen

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Bienchenk88):
Wie kann er es jetzt nachweisen, dass er Eigentümer ist?




Zitat (von Bienchenk88):
Laut Polizei ist derjenige Eigentümer, der im Kaufvertrag steht und das Auto bezahlt hat.

Dummerweise sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung das ganz anders.



Zitat (von Bienchenk88):
Wäre es möglich, dass der Händler qas schreibt, dass er versichert, dass mein Freund das Auto damals auf seinen Namen gekauft hat?

Klar.

Fehlt aber immer noch der Beweis des Eigentums ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4308x hilfreich)

Hallo,

der Vertrag würde erstmal nur beweisen, wer das Auto damals gekauft hat. Dann ist aber viel Zeit vergangen, in der beispielsweise der Freundin das Auto geschenkt worden sein kann, oder sie es wiederum von deinem Freund gekauft haben kann.

So wie ich es verstanden habe ist sie Nutzerin, Halterin und Besitzerin des Autos sowie auch Besitzerin der Papiere. Das sind schonmal vier Argumente für sie. Was habt ihr? Praktisch nichts.

Was sagt denn die - ehemalige - Freundin dazu?
Je nach dem was sie behauptet kann man versuchen, das zu entkräften bzw. zu erreichen, dass sie sich in Widersprüche verwickelt. Wenn es vor Gericht geht wird es darauf hinauslaufen.

Stefan

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#7
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung das ganz anders.


Die Polizei meinte, sobald wir was haben, wo wir vorweisen können, dass er der Eigentümer ist, werden sie mit ihm hin fahren das Auto abholen.
Bin ich mal gespannt, ob das dann wirklich so ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
So wie ich es verstanden habe ist sie Nutzerin, Halterin und Besitzerin des Autos sowie auch Besitzerin der Papiere. Das sind schonmal vier Argumente für sie. Was habt ihr? Praktisch nichts.


Sie hat ja die Papiere einfach mit genommen, damit es keine Beweise gibt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was sagt denn die - ehemalige - Freundin dazu?
Je nach dem was sie behauptet kann man versuchen, das zu entkräften bzw. zu erreichen, dass sie sich in Widersprüche verwickelt. Wenn es vor Gericht geht wird es darauf hinauslaufen.


Sie meinte nur, sie würde ihn kaputt machen und dafür sorgen, dass er kights mehr hat. Er hatte es zurück gefordert, allerdings nur unter Zeugen und daraufhin hat sie die Papiere entwendet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4308x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sie hat ja die Papiere einfach mit genommen, damit es keine Beweise gibt
Ja und? Es ist eben ihr Auto, ergo ihre Papiere. Beweise das Gegenteil.
Außerdem - wie gesagt - besitzt sie das Auto und ist Halterin. Insbesondere des Letztgenannte könnte in diesem Fall entscheidend sein. Die Haltereigenschaft sagt zwar nicht grundsätzlich etwas über das Eigentum, aber ein Indiz ist es durchaus.

Wer hat denn das Auto hauptsächlich genutzt? (ich war - vielleicht fälschlicherweise - davon ausgegangen, dass sie das war)

Zitat:
Sie meinte nur, sie würde ihn kaputt machen und dafür sorgen, dass er kights mehr hat.
Ich meinte eher, ob sie sich als Eigentümerin sieht, und warum.
Das kann beispielsweise sein:
- er hat mir das Auto direkt nach dem Kauf geschenkt
- es war von Anfang an mein Fahrzeug, er hat es nur stellvertretend für mich gekauft
- ich hab das Auto 2019 gegen Zahlung übernommen
- wir hatten gemeinschaftlich gekauft (50:50), er zahlt den Kaufpreis und ich den Unterhalt

All sowas gibt es, müsste aber vor Gericht schon glaubhaft gemacht werden (etwa durch Zahlungen).

Zitat:
Die Polizei meinte, sobald wir was haben, wo wir vorweisen können, dass er der Eigentümer ist, werden sie mit ihm hin fahren das Auto abholen.
Da es imho eine zivilrechtliche Sache ist kann die Polizei da eigentlich nicht viel machen. Das Auto einfach so beschlagnahmen, und zwar ohne Beweise, dürfte problematisch sein. Selbst wenn ihr den Vertrag hättet beweist das ja nicht, wer heute Eigentümer ist (s.o.).

Habt ihr denn bereits offiziell Anzeige erstattet (Unterschlagung käme hier in Betracht)? Wenn ja, dann würde ich mal abwarten, wie sich die Exfreundin dazu äußert.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Bienchenk88):
Polizei meinte, sobald wir was haben, wo wir vorweisen können, dass er der Eigentümer ist, werden sie mit ihm hin fahren das Auto abholen

War das zufällig eine Wache von den Typen aus der Sendung "Auf Streife"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War das zufällig eine Wache von den Typen aus der Sendung "Auf Streife"?


Warum?
Wenn das Eigentum nachgewiesen wird, gibt es exakt keinen Grund mehr, weswegen die Ex länger Besitzerin sein dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warum?

Weil es in der Realität halt anders läuft.



Zitat (von spatenklopper):
Wenn das Eigentum nachgewiesen wird, gibt es exakt keinen Grund mehr, weswegen die Ex länger Besitzerin sein dürfte.

Echt jetzt? So was von Dir?

Mal abgesehen von den Unterschieden von Eigentum und Besitz, begründet der Nachweis des Eigentums noch lange nicht den Anspruch des Besitzes.

Wenn nichts strafrechtliches vorliegt, hat die Polizei nichts mehr mit dem Fall zu schaffen, dann ist das reines Zivilrecht.
Schon gar nicht hat sie Befugnisse auszuüben die einzig einem Gericht der Zivilgerichtsbarkeit zustehen.
Von daher würden die Polizisten sich mit "hin fahren das Auto abholen" so richtig in die Nesseln setzen.

Was sie eventuell noch dürften, wäre der Versuch der "positiven Einwirkung" wobei auch das schon dünnes Eis ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn das Eigentum nachgewiesen wird, gibt es exakt keinen Grund mehr, weswegen die Ex länger Besitzerin sein dürfte.
Den Satz verstehe ich nicht. Die Polizei ist ja nicht zuständig für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche oder die Vorwegnahme theoretischer Rechtsfolgen.

Zitat (von Bienchenk88):
Laut Polizei ist derjenige Eigentümer, der im Kaufvertrag steht und das Auto bezahlt hat.
Das ist so auch zutreffend (es spart nur i.d.R. viel Kraft und Nerven, wenn man dann keinen Dritten in den Fahrzeugbrief eintragen lässt und ihm dann auch noch den Kaufvertrag überlässt).

Die Strafanzeige ist ja nun erstattet, wenn ich das richtig verstehe? Dann sollte man im nächsten Schritt nun einmal zügig Dokumente zusammensammeln (Kontoauszüge bei der Bank anfordern, die Zulassungsstelle kontaktieren - die Zulassung wird ja seinerseits wohl nur durch Vollmacht des des Käufers/Eigentümers möglich gewesen sein, Zeugenaussagen dokumentieren, zumal sie sich ja noch gut erinnern können usw.).

-- Editiert von User am 14. August 2023 23:41

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Den Satz verstehe ich nicht.

Was ist daran denn nicht verständlich?

Zitat (von Harry van Sell):
Mal abgesehen von den Unterschieden von Eigentum und Besitz, begründet der Nachweis des Eigentums noch lange nicht den Anspruch des Besitzes.

Mir ist der Unterschied von Eigentum und Besitz wohl bekannt und ich sehe auch keinen Fauxpas in meiner Aussage., denn andersrum funktioniert deine Aussage genauso gut. ;)

Wenn wir annehmen, dass es sich um einen unentgeltliche Leihe (für die Dauer der Partnerschaft) handelt, sehe ich exakt 0 Ansprüche darauf, dass die Ex nach Ende der Partnerschaft (und Kündigung der Leihe) das Fahrzeug länger in ihrem Besitz behalten darf.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn nichts strafrechtliches vorliegt, hat die Polizei nichts mehr mit dem Fall zu schaffen, dann ist das reines Zivilrecht.

Ja, wenn nichts strafrechtliches vorliegt.
Das in einem solchen Fall gerne auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen wird, ändert nichts daran, dass wir uns hier im Bereich des § 246 StGB bewegen.

Zitat (von DeusExMachina):
Zitat (von Bienchenk88):
:
Laut Polizei ist derjenige Eigentümer, der im Kaufvertrag steht und das Auto bezahlt hat.

Das ist so auch zutreffend

Jede Schenkung widerlegt, dass das zutreffend wäre.

-- Editiert von User am 15. August 2023 09:34

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#16
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn wir annehmen, dass es sich um einen unentgeltliche Leihe (für die Dauer der Partnerschaft) handelt, sehe ich exakt 0 Ansprüche darauf, dass die Ex nach Ende der Partnerschaft (und Kündigung der Leihe) das Fahrzeug länger in ihrem Besitz behalten darf.


Ja und so war es ja eben. Als mein Partner sie nach dessen Trennung aufforderte ihm wieder das Auto herauszugeben, nahm sie sich ohne seines Wissen den Kaufvertrag, weil sie weiß, dass ohne Kaufvertrag er nichts beweisen kann. Was sie anscheinend aber nicht weiß, der Autohändler hebt einen Kaufvertrag (Nachfrage) zwischen 6 und 10 Jahre auf.

Am Donnerstag ist der nächste Termin bei der Polizei und dann sind wir gespannt, wie es weiter geht.

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#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4308x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was sie anscheinend aber nicht weiß, der Autohändler hebt einen Kaufvertrag (Nachfrage) zwischen 6 und 10 Jahre auf.
Ich weiß immer noch nicht, was ein uralter Kaufvertrag über den aktuellen Eigentümer sagen soll (insbesondere: beweisen soll). Du tust ja so als ob das dann ein Selbstläufer wäre.
Ich hab' in meinen Ordnern sicher auch noch zahlreiche alte Kaufverträge rumliegen (Autos, aber auch allerhand anderer Dinge). Meinst du echt, dass ich damit einen der Gegenstände beanspruchen könnte?

Wie schon von mir gesagt dürfte der viel entscheidendere Punkt sein, wie die Exfreundin ihre Eigentümereigenschaft begründet. Daher sollte imho - falls noch möglich - gerade ihre erste Einlassung dazu unter Zeugen erfolgen.

Zitat:
Wenn das Eigentum nachgewiesen wird, gibt es exakt keinen Grund mehr, weswegen die Ex länger Besitzerin sein dürfte.
Ja, wenn das nachgewiesen ist.
Hier ist es aber eher anders herum, es deutet mehr daraufhin, dass die Exfreundin Eigentümerin ist. Und wenn es wirklich nur um den Besitz geht, dann ist es reines Zivilrecht.

Der einzige Punkt der meines Erachtens die Polizei berechtigen könnte das Auto sicherzustellen ist, dass angedroht wurde, es zu zerstören. Aber erstens müsste auch diese Drohung bewiesen werden, und zweitens würde das nichts an dem eigentlichen Konflikt ändern. Ohne positives Gerichtsurteil - oder Freigabe durch die Ex - wird der Freund das Auto nicht erhalten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn wir annehmen, dass es sich um einen unentgeltliche Leihe (für die Dauer der Partnerschaft) handelt, sehe ich exakt 0 Ansprüche darauf, dass die Ex nach Ende der Partnerschaft (und Kündigung der Leihe) das Fahrzeug länger in ihrem Besitz behalten darf.

Die Ansprüche entstehen ganz einfach dadurch, das die Freundin anderes behauptet und in DE Selbstjustiz nicht erlaubt ist.



Zitat (von reckoner):
Ich weiß immer noch nicht, was ein uralter Kaufvertrag über den aktuellen Eigentümer sagen soll

Absolut gar nichts.
Er könnte eventuell ein Indiz sein.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Jede Schenkung widerlegt, dass das zutreffend wäre.
Eine Schenkung ist nach den bisherigen Schilderungen nicht erfolgt.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Ansprüche entstehen ganz einfach dadurch, das die Freundin anderes behauptet

Ich zitiere Dich mal:
"Echt jetzt? So was von Dir?"

Das durch eine unsubstantiierte Behauptung Ansprüche entstehen, wäre mir neu.


Zitat (von DeusExMachina):
Eine Schenkung ist nach den bisherigen Schilderungen nicht erfolgt.

Habe ich auch nicht behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das durch eine unsubstantiierte Behauptung Ansprüche entstehen, wäre mir neu.

Dann hat man was gelernt.

Ja, dadurch entstehen tatsächlich Ansprüche, im übrigen ist sie ja auch Besitzerin des KfZ und hat die nötigen Papiere. Somit ist hier tatsächlich unglücklicherweise auch Substanz vorhanden, was das Ganze nicht einfacher macht.

Das mag Laien verwundern, weil es dem Gerechtigkeitsempfinden natürlich fundemental zuwieder läuft.
Aber da Selbstjustiz eben nicht erlaubt ist, wird man das dann auf dem vorgesehen Wege klären müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4308x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eine Schenkung ist nach den bisherigen Schilderungen nicht erfolgt.
Ja. Weil wir nur eine Seite gehört haben.
Wenn aber die Exfreundin eine Schenkung behauptet, wie soll dann glaubhaft gemacht werden, dass das nicht so war?

Denkt euch mal ein normales Geburtstagsgeschenk. Da ist es nach Übergabe auch ziemlich schwierig, dieses zurückzufordern.
Oder wenn der (nun Ex)Kumpel dem man seine Bohrmaschine geliehen hast plötzlich behauptet, die wäre doch geschenkt gewesen.
Der Besitz ist schon mal ein starkes Indiz welches es zu entkräften gilt.

Und bei einem Fahrzeug kommt noch hinzu, dass man dieses natürlich nicht mitsamt dem Fahrzeugbrief verleiht, sprich: der Besitz des Briefes ist wiederum ein Indiz für gekauft oder geschenkt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Eine Schenkung ist nach den bisherigen Schilderungen nicht erfolgt.

Ist es auch nicht
Zitat (von reckoner):
Und bei einem Fahrzeug kommt noch hinzu, dass man dieses natürlich nicht mitsamt dem Fahrzeugbrief verleiht, sprich: der Besitz des Briefes ist wiederum ein Indiz für gekauft oder geschenkt.


Naja wenn man in einer gemeinsamen Wohnung wohnt, sind eben auch die Papiere in dieser Wohnu g vorhanden gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Eine Schenkung ist nach den bisherigen Schilderungen nicht erfolgt.


Ist es auch nicht, dafür gibt es auch Zeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bienchenk88
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der einzige Punkt der meines Erachtens die Polizei berechtigen könnte das Auto sicherzustellen ist, dass angedroht wurde, es zu zerstören. Aber erstens müsste auch diese Drohung bewiesen werden, und zweitens würde das nichts an dem eigentlichen Konflikt ändern. Ohne positives Gerichtsurteil - oder Freigabe durch die Ex - wird der Freund das Auto nicht erhalten.


Wir haben vom Autohändler die Quittung bekommen, die damals ausgestellt wurde. Dort steht alles mögliche drauf, wer das Auto gekauft hat, Kaufpreis, Automarkt, Kilometerstand, Fahrzeugnummer usw.

Dies haben wir der Polizei so mitgeteilt und diese sagten, es wird jetzt zur Staatsanwaltschaft gehen und diese Unterlagen werden mitgegeben.

Unseren Anwalt haben wir ebenso i formiert und dieser ist bis dato guter Hoffnung, da auf der Quittu g alles drauf steht, wie auf dem Kaufvertrag.

Naja jetzt heißt es abwarten und mal schauen wie es weiter geht oder ob wir einen Pech haben, dann ist es so. Aber einfach so hinnehmen, dass jemand ein Auto unterschlägt, finde ich nicht ok.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Bienchenk88):
Aber einfach so hinnehmen, dass jemand ein Auto unterschlägt, finde ich nicht ok.

Richtig.

Es wird aber höchstvermutlich nicht so einfach werden, wie die Polizei das geschildert hat, wenn die Ex nicht kooperiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn aber die Exfreundin eine Schenkung behauptet, wie soll dann glaubhaft gemacht werden, dass das nicht so war?

Die Beweislast liegt hier beim "Beschenkten" und nicht beim "Schenker".

Zitat (von reckoner):
Denkt euch mal ein normales Geburtstagsgeschenk.

Ein Auto (von hohem Wert), ist in den meisten (unehelichen) Partnerschaften kein normales Geburtstagsgeschenk und schwerlich mit einer Kaffeetasse, Dessous oder der Bohrmaschine vergleichbar.

Zitat (von reckoner):
Und bei einem Fahrzeug kommt noch hinzu, dass man dieses natürlich nicht mitsamt dem Fahrzeugbrief verleiht, sprich: der Besitz des Briefes ist wiederum ein Indiz für gekauft oder geschenkt.


Sicherlich ist die Zulassung und Versicherung ein Indiz, aber keines was sich nicht entkräften lassen würde.

Mal ein Beispiel für eine plausible Erklärung.
Wenn man selbst noch nie ein Fahrzeug auf sich selbst zugelassen und versichert hatte, weil man z.B. immer ein Firmenfahrzeug hatte, den ÖPNV nutzte, oder aus welchen Gründen auch immer, macht es durchaus Sinn das Fahrzeug auf seinen Partner zuzulassen und durch diesen versichern zu lassen, wenn sich dieser bereits Schadensfreiheitsrabatte "erfahren" hat.

-- Editiert von User am 17. August 2023 10:13

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4308x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Beweislast liegt hier beim "Beschenkten" und nicht beim "Schenker".
Warum?
Fast grundsätzlich muss der beweisen der etwas will. Und hier will der Ex das Auto.
Glaubwürdig machen, ja da gehe ich mit, aber beweisen nicht unbedingt.

Zitat:
Sicherlich ist die Zulassung und Versicherung ein Indiz, aber keines was sich nicht entkräften lassen würde.
Ja, da hast du natürlich recht, es gibt zahlreiche Gründe für einen anderen Halter oder Versicherungsnehmer. Aber das lässt sich ja auch relativ leicht nachweisen.

Für mich ist jedenfalls der Besitz des Fahrzeugbriefes immer noch das Einschlägigste um das Eigentums glaubhaft zu machen (auch wenn auf dem Dokument genau das Gegenteil steht).
Ein Vertrag ist sicher auch sehr gut, beschreibt aber nur den Eigentumserwerb zu dem damailgen Zeitpunkt.
Als schwächstes Indiz kommt der Besitz des Fahrzeuges (mit allen Schlüsseln wäre schon von Vorteil).

Für alle drei Punkt gibt es Szenarien, in denen das Eigentum trotzdem bei jemand anderem liegt. Und genau das muss man dann eben glaubhaft machen (imho ist das bisher nicht gelungen, aus mehreren Gründen).

Denkt euch doch mal den umgekehrten Fall: Der Exfreund will der Exfreundin das Auto abluchsen welches er ihr vor Jahren geschenkt hat (war rückblickend betrachtet ein blödes Geschenk). Seit dem ist so gut wie nur sie damit gefahren, sie zahlte die Steuern und Versicherung u.s.w.
Nun behauptet er einfach es wäre noch seins, und zudem hätte sie ihm die Papiere entwendet. Beweisen kann er nichts. Für mich ist das nicht glaubwürdig.

Stefan

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