Einbruch!!! Steht das im Führungszeugnis??

22. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Spraya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch!!! Steht das im Führungszeugnis??

Hi

Wollte wissen wie man die Tagessätze errechnet. Wenn man z. B. eingebrochen hat und nun Vorbestraft wir, aber zuvor noch nie im Konflickt mit dem Gesetz war, wie sieht das dann aus.

Steht dies dann im Führungszeugnis?

Danke

MFG Spraya

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

na ich hoffe doch... wenn ich jemanden einstellen will würde ich schon gern wissen ob er nen einbrecher ist oder nicht ...

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Frage kann man so nicht beantworten. Vielleicht erzählst Du erst mal, wie alt Du bist, was passiert ist, und wieweit das Verfahren (Polizei, Gericht) fortgeschritten ist, bzw. ob Du schon verurteilt wurdest, und wenn ja, zu was.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Spraya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 16 noch nie im Konflickt mit dem Gesetz geraten und die Polizei hat mich noch nicht mal verhört nur meinen Partner.

Wollte wissen was ich höchstens und minderstens für Tagessätze bekomme und wie das jetzt weiter läuft

MFG Spraya

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Als 16jähriger bekommt man überhaupt keine Tagessätze, die gibt es nur im Erwachsenenstrafrecht aber nicht im Jugendrecht.

Eine Mindeststrafe gibt es im Jugendrecht auch nicht.

Die Höchststrafe für Einbruch ist 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Prinzipiell ist das Jugendgericht aber nicht an die Strafmaßandrohungen des Erwachsenenstrafrechts gebunden.

Man kann also nicht vorhersagen, was Du für eine Strafe bekommst (vorausgesetzt Du wirst verurteilt). Das entscheidet der Richter in freier Sach- und Beweiswürdigung.

Realsistisch wären soziale Arbeitsstunden oder Freizeitarrest.

Aber da Du offiziell ja noch nicht mal Beschuldigter bist (oder wurdest Du direkt bei der Tat erwischt?) ist es noch ein langer Weg bis dahin.

Wenn die Polizei Dich verdächtigt (z.B. weil Dein "Partner" Dich verraten hat) wird sie ein Ermittlungsverfahren einleiten, und Dich vernehmen. Anschliessend wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben, welche dann entscheidet ob sie die Sache einstellen will (evtl. gegen Auflagen, z.B. soziale Arbeit) oder ob sie Anklage erheben will. Im letzteren Fall gibt es dann eine Gerichtverhandlung, in der der Richter sich eine Strafe für Dich "überlegt".

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Spraya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist es noch nicht sicher das ich eine Vorstrafe bekomme! (oder wie)

Ich bin nächste Woche bei der Polizei eingeladen, ein Bild von mir schießen zu lassen und Fingerabdrücke zu nehmen.

Dazu kommt nach, dass ich zur Tatzeit vor drei Wochen, betrunken war.

Vernommen haben sie mich noch nich nur meinen Partner.

Naja, will hoffen, dass des net so schlimm wird, da ich sonst meine Arbeitsstelle verlieren könnte und in der heutigen Zeit is des sehr sehr hart.

MFG Spraya

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eine Vorstrafe im eigentl. Sinn (also einen Führungszeugniseintrag) bekommst Du mit 16 nicht. Dazu müßtest Du zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt werden (was aber niemals passieren wird).

Du bekommst max. einen Eintrag im Erziehungsregister. Davon erfährt Dein Arbeitgeber aber nichts, weil ins Erziehungsregister nur die Justiz Einblick hat.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Spraya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke man du nimmst mir grad einen Stein vom Herzen.

Ich hoff des wird net so krass. War ja nur ein kleiner einbruch in ein Gartenhaus.

Trotzdem Danke.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Alles klar :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

"War nur ein kleiner Einbruch in ein Gartenhäuschen"

Ich würde mir aber vor dem Richter eine andere Entschuldigung einfallen lassen, die hier kommt nicht gut an, lass dir das gesagt sein. Einbruch ist Einbruch, ob Gartenhäuschen oder Villa ist kein allzu grosser Unterschied, lediglich die Tatabsicht und der Aufwand würden hier unterschiedlich bewertet werden, die Verstosse gegen die §§ würden hier die gleichen bleiben.

gruss
miniway

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