Einbruch?

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vanne1988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch?

Hallo,
Wir würden mal gerne wissen, welche Strafe uns erwartet.
Meinen 2 Freunden (21 + 20 J.) und mir (ich bin 18 J.) war langweilig uns so waren wir auf einem Parkplatz und haben eine geraucht. Dann entdeckten wir ein leeres Gebäude dessen Fenster eingeschlagen waren und bei dem auch die Türe offen war.
Aus Interesse sind wir in das Gebäude reingegangen und haben uns halt ein bisschen umgeschaut.
Ohne etwas anzufassen oder zu beschädigen haben wir es auch wieder verlassen.
Später wurden wir dann von der Polizei sozusagen "gecasht" weil uns wohl jemand beobachtet hat und uns mit dem Kennzeichen usw der Polizei gemeldet hat.


Was kann nun mit uns passieren?
Gibt es einen Eintrag ins Führungszeugnis?
Achja, wir sind nicht vorbestraft.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Liebe Grüsse Vanne

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Der Beschreibung nach läge allenfalls der Tatbestand des Hausfriedensbruchs vor. § 123 StGB . Da das ein absolutes Antragsdelikt ist, müßte die Polizei den Besitzer des Gebäudes ausfindig machen und dieser müßte Strafantrag stellen. Diese Mühe wird man sich aber sicherlich nicht machen, sondern das Verfahren einstellen.

Selbst wenn man den Bes. ausfindig machen würde und dieser Strafantrag stellen würde, würde die Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.

Mit einer Bestrafung ist hier also zu 99% nicht zu rechnen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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