Einbruch auch, wenn nichts aufgebrochen wurde?

21. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tom_23j
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch auch, wenn nichts aufgebrochen wurde?

Hi

hab folgendes Problem:

Ein Freund von mir wurde gestern beim Einbruch erwischt und verhaftet.
Wollte mal fragen was jetzt alles passieren kann.
Ich glaub das er nicht vorbestraft ist aber er wurde schon angeklagt und wieder wegen geringer Schuld (glaube das er auf ein Dach klettern wollte oder so) eingestellt
Er ist 18 Jahre alt. Bei ihm wurden verschiedene kl. Dinge gefunden die er dort wohl stehlen wollte.

Weiss jetzt gar nicht ob es ein richtiger Einbruch war, dar das Fenster offen war und er nichts aufgebrochen oder so was hat

Wollte jetzt mal fragen welche Strafe ihn treffen wird oder wird das Verfahren vielleicht eingestellt? Können noch irgendwelche Kosten auf ihn zukommen? (z.b. Einsatzkosten)
Werden seine Eltern davon informiert?

PS: Sollte noch irgendeine Information fehlen sagt mir bescheid

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wenn es sich um eine Wohnung handelte, dann hat Ihr Freund den Straftatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls gem. § 244 I Nr. 3 StGB erfüllt - daran ändert auch die Tatsache, dass das Fenster geöffnet war, nichts. Sollte es sich dagegen um ein Büro, Laden etc. gehandelt haben, wäre es ein besonders schwerer Fall des Diebstahls gem. §§ 242 , 243 I Nr. 1 StGB.

Da Ihr Freund erst 18 ist, wird mit ziemlicher Sicherheit noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen - hinsichtlich der Strafe kann man nur spekulieren - vermutlich Sozialstunden... Eingestellt wird das Verfahren aber sicher nicht mehr - zumal Wohnungseinbrauchsdiebstahl auch wahrlich kein "Kavaliersdelikt" mehr ist. Im Erwachsenstrafrecht liegt der Strafrahmen immerhin bei Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Tom_23j
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

na das war sowas wie ein Fitnessstudio

Sollte er sich jetzt ein Anwalt nehmen?
Kommen noch Kosten auf ihn zu?
Werden seine Eltern benachrichtigt?
Wenn man Sozialstunden bekommt. Wird das irgendwo eingetragen?
Kann das später wenn er Sozialstunden bekommt für sein Beruf auswirkungen haben?

-- Editiert von Tom_23j am 21.05.2004 21:21:14

-- Editiert von Tom_23j am 21.05.2004 22:31:18

0x Hilfreiche Antwort

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