Also ich bin in den letzten tagen mit nem Kumpel in meine Schule eingebrochen und haben dort Geld geklaut, nebenbei sind noch paar Scheiben kaputt gegangen. Paar stunden später wurden wir ganz wo anders von der Polizei durchsucht und sie fanden Einbruchswerkzeug und ne menge Bargeld. Also haben ich und mein Kumpel zugegeben dass wir in der Schule eingebrochen waren. Das Geld und die Werkzeuge hat die Polizei mitgenommen. Nun bekomme ich wahrscheinlich eine Anzeige wegen Vandalismus und Einbruch. Ich bin 17 und mein Kumpel ist 18, beide noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt. Was für eine Strafe erwartet uns? Und kommt die Straftat ins Führungszeugnis?
Danke im vorraus
Einbruch in der Schule
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es dürfte sich hier um Diebstahl in einem besonders schweren Fall, §§ 242 Abs. 1
, 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB
handeln. Dieser wird - unter Zugrundelegung von Erwachsenenstrafrecht mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.
Sofern Sie noch im elterlichen Haushalt leben, und zur Schule gehen wird, sofern Sie bereits volljährig sind (wie Ihr Freund) dennoch regelmässig Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, was eine erhebliche Minderung der Strafe bedeutet. Sie dürften also lediglich mit Erziehungsmaßnahmen zu rechnen haben.
Eine Eintragung ins Führungszeugnis steht erst ab einer Verurteilung von 90 Tagessätzen im Raum.
Ihnen ist jedoch zu raten, einen Anwalt hinzuziehen.
Was genau meinen Sie mit Erziehungsmaßnahmen?
Ist eine Geldstrafe, Sozialstunden oder was anderes zu erwarten?
Vielen dank für die Antwort
-- Editiert von amz486173-33 am 14.03.2018 22:32
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Die Anzeige brkommst Du nicht nur wahrscheinlich, sondern ganz sicher. Neben Sozialstunden etc. kommt hier auch Jugendarrest in Frage. Außerdem werdet ihr den Schaden ersetzen müssen. Und Du wirst ziemlich sicher von der Schule fliegen...
Dass ich von der Schule fliege ist mir bewusst, aber wie Wahrscheinlich ist es dass dies ins Führungszeugnis reinkommt?
Bei Dir ist es praktisch ausgeschlossen, da Du noch nicht 18 bist. Es kommt nur ins Erziehungsregister...
-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.03.2018 09:22
Das erleichtert mich, vielen dank
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