Hallo liebe leute bin mir zwar unsicher ob dieses Forum aktiv ist versuche es jedoch dennoch mal ..
Ich entschuldige mich vorab für meine Rechtschreibung...
Folgender Fall
In meine angemietete Werkstatt/Garage wurde eingebrochen und Werkzeug im Wert von ca 5000 eueo geklaut (neubeschaffungswert)
Nach 2 Tage habe ich dies dann auch mitbekommen und sofort die polizei gerufen mir wurde jedoch gleich gesagt das nicht viel passiert .
Aufgrund dieser großen Enttäuschung habe ich Selbstjustiz verübt und eine Belohnung von 600 Euro ausgeschrieben für den jenigen der mir mein Werkzeug wieder beschafft bzw den Tipp dafür hat ...
Kurzer Hand meldet sich eine junge Dame welche mir sofort sagte wo sich mein Werkzeug befindet und wer es hat ...da der Herr sich damit gebrüstet hat (schlau)
Nun stellen sich mir jedoch ein paar fragen auf
1.Wie lange wird es dauern bis ich mein Werkzeug wieder bekomme ?
2.Mit welchem Strafmaß hat der jenige zurechnen ? (Mehrere Vorstrafen Drogenbesitz,fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug etc)
3.Besteht die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung?
4. Ich kann nur teilweise mit Belegen nachweisen das es sich um meine Artikel handelt aber auch Großteils bilder wo die Werkzeuge eindeutig zu sehen sind auf mein Grundstück etc..muss ich für alles ein nachweis erbringen das es meins ist ?
Ich kenne die Person da es mein Angestellter war und weiß daher auch das er nicht ganz sauber ist auch was Brutalität angeht und er auch gerne feuerteufel spielt ...
Er weiß wo ich mit meiner Familie wohne und nun besteht natürlich die Sorge das er sich dafür rächen möchte und meiner Familie bzw meinem Haus schaden zu fügen möchte
Danke erstmal und nochmal Entschuldigung für die Rechtschreibung im Normalfall Kümmert meine Frau sich um alles Schriftliche :D
Lg schlaflos in Sorge...
Einbruch mit diebstall
29. März 2021
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Frage vom 29. März 2021 | 03:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch mit diebstall
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#1
Antwort vom 29. März 2021 | 05:41
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
1. Wo ist es denn jetzt? Von der Polizei beschlagnahmt?
2. Schwer zu sagen. Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung. Je nachdem wie die Vorstrafen genau aussehen.
3. Gegen wen und wegen was?
4. Nicht zwangsläufig.
#2
Antwort vom 29. März 2021 | 06:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat1. Wo ist es denn jetzt? Von der Polizei beschlagnahmt? Genau :
2. Schwer zu sagen. Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung. Je nachdem wie die Vorstrafen genau aussehen.
3. Gegen wen und wegen was?
Gegen den Täter Erläuterung weiter unten im Text
4. Nicht zwangsläufig.
Das bedeutet Zeugen zb reichen und die bilder etc ? Auf vielen Bauprojekten von mir ist das Werkzeug deutlich zu erkennen
Lg
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#3
Antwort vom 29. März 2021 | 08:54
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatDas bedeutet Zeugen zb reichen und die bilder etc ? :
Vermutlich ja. Das wird man abwarten müssen. Für einen Teil gibt es ja auch Belege, wie Du schriebst.
#4
Antwort vom 29. März 2021 | 17:02
Von
Status: Schüler (274 Beiträge, 46x hilfreich)
Zitat:
Aufgrund dieser großen Enttäuschung habe ich Selbstjustiz verübt und eine Belohnung von 600 Euro ausgeschrieben für den jenigen der mir mein Werkzeug wieder beschafft bzw den Tipp dafür hat ...
Selbstjustiz ist das in dem Kontext m.M. nicht. Einen Finderlohn kann man ausschreiben.
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