Hallo,
mein Freund Hans (18) und zwei seiner kriminellen Freunde (18 und 21), für die ich garnix übrig habe, sind aus langeweile in ein kleines Geschäft eingebrochen. Als sie drinne waren packten sie alles greifbare (hauptsächlich Zigaretten) mit ein. Doch als sie die Polizei vorfahren sahen, schmeißten sie alles auf den Boden (Diebesgut war in den Einkaufstüten des Ladens gepackt) und flüchteten - ohne Erfolg. Großeinsatz der Polizei und sogar ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera kamen zum Einsatz und alle drei wurden festgenommen.
Seine beiden Freunde sind die kriminelle Energie. Vorbestraft und auf Bewährung - für sie heißt es Knast und das ist auch gut so!!
Nun würde ich gerne wissen, was Hans zu erwarten hat (eine mikrige Vorstrafe hat er bereits, und zwar wurde bei einer Personenkontrolle im Winter letzten Jahres ein Schlagring in seiner Hose gefunden// Anzeige wurde fallen gelassen)? Meint ihr er muss auch "rein"?
Vielen Dank
Einbruch - welche Folgen?
16. Oktober 2009
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Frage vom 16. Oktober 2009 | 20:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch - welche Folgen?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2009 | 20:40
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 355x hilfreich)
quote:
Vorbestraft und auf Bewährung !
Dramatisch!
quote:
für sie heißt es Knast und das ist auch gut so!!
Na ob das so gut ist. Soll ja Leute geben, die kommen da schlimmer raus als rein, und so sicher das die einfahren um mal Ihnen Sprachgebrauch zu wählen ist das ja noch gar nicht.
quote:
ine mikrige Vorstrafe hat er bereits, und zwar wurde bei einer Personenkontrolle im Winter letzten Jahres ein Schlagring in seiner Hose gefunden// Anzeige wurde fallen gelassen
Dann ist da ja auch keine Vorstrafe.
Vermutlich wird es auf einen Freizeit oder Dauerarrest hinauslaufen. Vielleicht auch mit Sozialstunden, im Jugendstrafrecht, ist es halt schwer den Strafrahmen festzulegen, weil der Richter sehr viele Möglichkeiten der "Erziehung" hat.
quote:
Großeinsatz der Polizei und sogar ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera kamen zum Einsatz und alle drei wurden festgenommen.
Eine völlig normale Maßnahme und kein Großeinsatz. Vermutlich war der Hubschrauber eh schon in der Luft.
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"MFG
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#2
Antwort vom 16. Oktober 2009 | 20:43
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 355x hilfreich)
Im übrigen kann eine Jugendstrafe hier wohl kaum verhängt werden (Jugendstrafe = Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung) da für eine solche sog. schädliche Neigungen zum Zeitpunkt der Tat als auch zum Zeitpunkt des Urteils vorliegen müssen. Das ist Zwingend. Das kann ich dem geschilderten nicht entnehmen.
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