Einbruchsdiebstahl und betrug

13. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
PhilipCol92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Einbruchsdiebstahl und betrug

Hallo,

ich habe ein Paar Fragen, und zwar habe ich im November und Dezember ein aar dummheiten gemacht. Worauf ich mit Sichherheit nicht stolz drauf bin.

- 12.11.2012. Ein nicht Vorhandenes Produkt bei ebay Verkauft und 712€ an mein Bankkonto hierfür bekommen.
Ebay hatt bereits Anzeige ersattet.

- 03.12.2012 Durch leider schlechten auf mich wirkenden Einfluss dritter und meiner Spielsucht, was natürlich keine Entschuldigung hierfür ist,

habe ich angetrunken in der nacht vom 03 zum 04.12 auf einem Weihnachsmarkt in 5 Buden eingebrochen wurde dabei aber auf Frischer Tat ertappt und noch meiner Vernehmung nach ca 15 std wieder entlassen.

Hierbei wurde ein Rollo zerstört, sonst nur hochgeschobene Rolläden ohne Schäden.

Dazu habe ich jetzt Folgende Fragen.

-Wird die Tat Ebay Betrug zuesrt Verhandelt oder der Einbruchsdiebstahl, oder werden beide Taten zusammengefasst.?

- Erwartet mich evtl. sogar die Untersuchungshaft? (Große Angst hiervor)


- Kann man in etwa abwegen welche Strafe ich hier zu erwarten hat bzw. ob ich noch einmal mit einer Bewährung davon komme?

- Ich fahre am 15.06.2013 für eine Woche nach Spanien, kann der Gerichtstermin verlegt werden wenn er hier reinfällt?

- Habe mir bis heute keinen Anwalt genommen da ich mir keinen Leisten kann , Rechtschutz habe ich nicht , und da strafrecht gibs ja auch keine Prozesskostenhilfe - Kann ich mich ggf. auch selbst verteidigen?


Abschliesend sei gesagt ich bin 20 Jahre alt ud habe KEINE Vorstrafen.

Ich Danke im Vorraus für eure Antworten

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die beiden Sachen werden höchtwahrscheinlich zusammen verhandelt, da wir uns im Jugendrecht bewegen und dort das Tatortprinzip gilt, also die Staatsanwaltschaft des Wohnortes für die Verfolgung zuständig ist.

Untersuchungshaft ist nicht zu erwarten

Eine Freiheits-, bzw. Jugendstrafe ohne Bewährung ist ebenfalls nicht zu erarten. Nicht mal eine mit Bewährung wahrscheinlich, wenn Jugendrecht angewendet wird. Viel eher kommt dann Jugendarrest (1 Wochenende bis 4 Wochen) in Frage.

quote:
Ich fahre am 15.06.2013 für eine Woche nach Spanien, kann der Gerichtstermin verlegt werden wenn er hier reinfällt?


Sollte gehen, wenn man es dem Gericht mitteilt, sobald man die Anklageschrift zugestellt bekommen hat.

quote:

Habe mir bis heute keinen Anwalt genommen da ich mir keinen Leisten kann , Rechtschutz habe ich nicht , und da strafrecht gibs ja auch keine Prozesskostenhilfe - Kann ich mich ggf. auch selbst verteidigen?


Ja kannst Du. Auch eine Rechtschutzversicherung zahlt übrigens nicht bei vors. Straftaten.


PS: Schadenswiedergutmachung (also Rückerstattung der ebay-Kohle und Ersetzen des Rollos) kommt übrigens immer seeeehr gut an bei Gericht, was sich auch positiv auf die Strafe auswirkt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 13.01.2013 22:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PhilipCol92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

kann wegen dem Ebay Betrug noch eine Hausdurchsuchung kommen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn es schon eine polizeiliche Vernehmung in der Sache gab, eher unwahrscheinlich. Ansonsten: möglicherweise.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Na ja - welchen Zweck sollte die denn haben?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PhilipCol92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch ne Frage wird das dann als 5facher Einbruchsdiebstahl ausgelegt oder als eine Tat weils ein Gelände in einer Nacht war?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Na ja - welchen Zweck sollte die denn haben?


Stimmt - in dem Fall gäbe es eig. keine Beweismittel zu deren Auffindung die HD führen könnte.

quote:
Noch ne Frage wird das dann als 5facher Einbruchsdiebstahl ausgelegt oder als eine Tat weils ein Gelände in einer Nacht war?



Es sind 5 einzelne Fälle, aber es wird eine "rabattierte" Gesamtstrafe gebildet, weil Tatmehrheit.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb357560-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

UPDATE!!!



habe heute eine Brief von der Jugendgerichtshilfe bekommen mit einem Termin und volgendem Satz:


Die Staatsanwaltschaft ist berit das Verfahren einzustellen, wenn dies von hier befürwortet wird.



Was genau bedeutet das nun?

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