Moin!
Mr.X, hatte vor einiger Zeit einen Arbeitsunfall, bei dem ein Mensch leider zu Tode gekommen ist.
Gestern bekam er einen Brief vom Amtsgericht, wo er wegen fahrlässiger Tötung - Vergehen nach §§ 222
, 59 StGB
- verwarnt wird. Die Verhängung einer Geldstrafe von über 2000 € bleibt vorbehalten. Bewährung
beträgt zwei Jahre und Auflagen sind Straffreiheit und jeden Wohnwechsel anzuzeigen.
Muss Mr. X jetzt die Geldstrafe bezahlen oder nur wenn er sich nicht an die Aufflagen hält? Und ist er jetzt Vorbestraft?
Gruß
Trevi
Eine Frage...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wie schon aus dem Schreiben des Amtsgerichtes hervorgeht, BEHÄLT sich das Gericht VOR, die 2000 EUR zu verhängen.
Ergo: Auflagenverstoß = 2000 EUR weniger im Portemonnaie.
Zu Verwarnungen und/oder Bewährungen bzw. Vorstrafe kann ich Ihnen leider nichts sagen.
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@Boogus
Das Amtsgericht sieht es anders. Recht haben und Recht bekommen... manchmal zwei Paar Schuhe.
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Trevi
Hallo, hier noch ein Hinweis:
Eine Vorstrafe ist es schon, es erging ja ein Urteil von einem Strafgericht.
Dem Bundeszentralregister wird die Verurteilung unter Strafvorbehalt auch mitgeteilt.
Nach Ablauf der Bewährungsfrist wird die Strafe erlassen und der Straferlass wird dem Bundeszentralregister dann auch wieder mitgeteilt.
Im polizeilichen Führungszeugnis werden jedoch nur Freiheitsstrafen ab 3 Monaten und Geldstrafen ab 90 Tagessätzen eingetragen.
Das heißt, wenn Mister X - aus welchen Gründen auch immer - ein polizeiliches Führungszeugnis braucht, kann sein, dass da kein Eintrag ist.
(- Dies unter der Voraussetzung, dass die 2.000 EUR sich aus einer Geldstrafe zusammensetzt, die weniger als 90 Tagessätze x .......X...EUR zusammensetzt, z. B. 40 Tagessätze zu je 50 EUR ).
Gruß Youngdriver
Moin Youndriver,
es sind auf jeden Fall 90 Tagessätze. Genaue Höhe kenn ich nicht, aber insgesamt liegt die Geldstrafe unter Vorbehalt bei knapp über 2000 €.
Gruß
Trevi
-- Editiert von Trevi am 08.01.2009 16:53
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