Hallo.
Ich wurde 2001 zu 6 Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags in tatmehrheit der Unterschlagung verurteilt.
Ich habe 4 Jahre in Haft gesessen und 2 Jahre wurden mir auf Bewährung erlassen.
Steht die diese Verurteilung immer noch im Führungszeugnis?
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator am 25.06.2020 20:33
-- Thema wurde verschoben am 25.06.2020 20:33
Einfaches Führungszeugnis
25. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2020 | 17:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfaches Führungszeugnis
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#1
Antwort vom 25. Juni 2020 | 17:51
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
Guckst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
#2
Antwort vom 25. Juni 2020 | 20:18
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1510x hilfreich)
ZitatGuckst Du hier: :
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
§ 46 BZRG bezieht sich auf die Fristen für den Eintrag in das Bundeszentralregister. Die Fristen für ein Führungszeugnis finden sich in § 34 BZRG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html
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#3
Antwort vom 25. Juni 2020 | 20:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Das steht schon lange nicht mehr im FZ - die Frist beträgt 3 Jahre plus die Dauer der Strafe, also insgesamt 9 Jahre.
#4
Antwort vom 26. Juni 2020 | 10:19
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Genau. Wenn der Eintrag also nicht durch weitere, neuere Verurteilungen mitgezogen wurde, steht er nicht mehr drin.
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