Einfaches Führungszeugnis

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lutador
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfaches Führungszeugnis

Hallo.
Ich wurde 2001 zu 6 Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags in tatmehrheit der Unterschlagung verurteilt.
Ich habe 4 Jahre in Haft gesessen und 2 Jahre wurden mir auf Bewährung erlassen.
Steht die diese Verurteilung immer noch im Führungszeugnis?

Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 25.06.2020 20:33

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2020 20:33

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Guckst Du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html


§ 46 BZRG bezieht sich auf die Fristen für den Eintrag in das Bundeszentralregister. Die Fristen für ein Führungszeugnis finden sich in § 34 BZRG:

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Das steht schon lange nicht mehr im FZ - die Frist beträgt 3 Jahre plus die Dauer der Strafe, also insgesamt 9 Jahre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Genau. Wenn der Eintrag also nicht durch weitere, neuere Verurteilungen mitgezogen wurde, steht er nicht mehr drin.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.225 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen