Eingehungsbetrug § 263

15. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
maoam123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingehungsbetrug § 263

Hallo,
Ich habe heute ein Schreiben eines Inkasso Unternehmens erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass gegen mich Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs § 263 gestellt wurde.
Es handelt sich hierbei um einen Sportverein wo mein damals 12 jähriger Sohn vor 3 Jahren angemeldet war und auf Grund verschiedener Dinge nach 2 Monaten keine Lust mehr hatte dort weiter teilzunehmen und nicht mehr hingegangen ist.
Ich habe daraufhin ein Schreiben an den Verein aufgesetzt in dem ich meinen Sohn dort wieder abgemeldet habe. Der Monatsbeitrag dort Betrug, jetzt müsste ich Lügen.. entweder 5 oder 10 Euro. Genau weiss ich es leider nicht mehr.
Auf dieses Schreiben bekam ich aber keine Antwort, sondern eine Zahlungsaufforderung von zig Euro.
Nun kann man mir vielleicht den Vorwurf machen, nicht richtig gehandelt zu haben, aber ich war darüber so Sauer das ich gesagt habe, das Bezahle ich nicht und kann ich auch nicht Bezahlen. Ich habe bei der Anmeldung meines Sohnes bereits die EV abgelegt. Dennoch war ich bereit die 10 Euro im Monat dafür aufzubringen und hatte ja auch schon Zahlungen für Spielerausweis, Sportzeug etc bezahlt.
Ich sah es jedoch nicht ein für 2 Monate Training weit über 150 Euro zu bezahlen, zumal ich dieses auch nicht konnte. Das habe ich dem Verein telefonisch auch mitgeteilt. Man beharrte dort aber auf den Vertrag und schaltetet nach einigen Mahnungen ein Inkasso Unternehmen ein und erwirkte einen Titel.
Mittlerweile beläuft sich die Summe auf über 380 Euro.
Vor einigen Tagen rief mich dieses Inkasso Unternehmen spät abends an und wollte natürlich Geld. Ich teilte Ihnen mit, dass ich zur Zeit nicht in der Lage bin, irgendeine Zahlung zu leisten. Nicht weil die Bereitschaft nicht da wäre, sondern weil es wirklich nicht geht. Auch erwähnte ich, dass ich doch schon ein weiteres mal die EV abgegeben habe.
Man fragte mich darauf hin, wann ich die erste EV abgegeben habe. Als ich sagte, dass diese schon ein paar Jahre zurück liegt und ich diese im letzten Jahr nocheinmal wiederholt habe, sagte man mir:
"Dann teilen wir Ihnen jetzt mit, dass wir gegen Sie Strafanzeige wegen Betruges erstellen." " Sie wussten zu dem Zeitpunkt der Anmeldung, das sie nicht Zahlen können und wollten und somit haben sich somit einen Betrug begangen."
Heute kam dieses Schreiben in dem man mir das nocheinmal mitteilte.

Meine Frage ist: Habe ich mich wirklich Strafbar gemacht und einen Betrug begangen? Dieses war mir wirklich nicht bewusst.
Denn in dem Schreiben steht etwas von bis zu 5 Jahren Haft oder Geldstrafe.
Oder sollte es ein Versuch sein mich einzuschüchtern und mir Angst zu machen so das ich Bezahle?
Gelungen ist dies zumindest, den Betrag kann ich aber dennoch nicht aufbringen. Und was passiert im Falle einer Geldstrafe? Selbst diese könnte ich ja garnicht bezahlen auch wenn ich wollte.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hoenig762
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Du solltest dieses Schreiben nicht so ernst nehmen,in der Regel versuchen die Inkasso- Untenehmen mit allen mitteln an Ihr Geld zukommen.
Ich würde erstmal abwarten ob da tatsächlich eine Vorladung von der Polizei kommt. Hast du kopien gemacht von der Kündigung? Was stand in dem Vertag genau? Welche Leistungen werden gegen das Entgeld erbracht?
Zur EV ist zu sagen, das sie in der Regel drei Jahre besteht.Wann hast du sie erklärt?
Wenn sie dann nicht mehr bestand hatte und du danach den Vertrag mit dem Verein geschlossen hast zwischen des Auslaufen der alten EV und der neuen gibts keinen Straftatbestand.

In der Regel wird auch keine Anklage erhoben,ist nur Druck.
Einen Tip noch,niemals mit Inkasso-Untenehmen Telefonieren und Daten preisgeben.
Das sind keine Staatlichen Organe,und haben auch sonst keine befugnisse.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@hoenig762 hat Recht
Telefoninkasso und Androhung einer Anzeige
Letzter und erfolgloser Versuch des Inkassobüros trotz EV noch an etwaige Gelder zu kommen.
Nachweisbar (schriftlich) dem Inkassobüro die erneute Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich untersagen
Auf den Rechtsweg verweisen nicht zu freundlich formulieren #
Wie ist der Name des Inkassobüros ?

lg


-- Editiert von thehellion am 16.02.2008 21:46:41

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

der Tatbestand des § 263 könnte hier durchaus erfüllt sein. Ob Anzeige erstattet wird, bleibt abzuwarten.
"Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft" ist die Strafdrohung im Gesetztestext des §. Eine Haftstrafe ist hier ausgeschlossen. Eine Geldstrafe ist schon eher denkbar. Wenn man die nicht bezahlen kann, gibt es drei Möglichkeiten:
1. Ratenzahlung
2. Umwandlung in gemeinnützige Arbeit
3. Zahlt man nicht und macht auch keine gemeinnützige Arbeit, wird die Strafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@Maoam 123

Die EV besagt ja lediglich, dass Du zum Zeitpunkt der EV Zahlungsunfähig warst. Du hast was von einem Titel gesprochen. Handelt es sich hierbei um einen Vollstreckungsbescheid ??
Die Androhung der Strafanzeige wird wohl wie schon erwähnt nur ein Mittel gewessen sein, um Dich einzuschüchtern. Hatte bei mir auch mal ein Inkasso Unternehmen versucht, so vor etwa 2 Jahren. Von der Polizei und Staatsanwaltschaft habe ich bis heute keine Post erhalten. Und im übrigen hast Du aller höchstens den Verein betrogen und nicht die Inkasso Bude.

Also Ruhig Blut

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ladyinblack1966
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

aber eine ersatzfreiheitsstrafe ist doch eine haftstrafe oder nicht ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

ja, in dem Sinne, daß man im Knast sitzt, schon. Aber ursprünglich wurde man ja zu einer Geldstrafe verurteilt, die man nicht bezahlt hat. Außerdem kann man sich jederzeit freikaufen oder freigekauft werden, indem halt die Strafe bezahlt wird.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ottilie10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hab auch Probleme bekommen derzeit. Habe 2006 die EV abgegeben. 2008 sprang mein Hund aus dem fahrend uto und ich mußte zum Tierarzt. Nach der Bahndlung bekam ich eine Rechnung über 260 Euro. Die konnte ich leider nicht bezahlen. War auch über die Höhe geschockt. Nun mußte ich vor 4 Wochen die EV wieder abgeben und ein Anwalt des Arztes droht mir nun mit Eingehungsbetrug, wenn ich nicht 500 € oder mindesten 50 € pro Monat bezahle. Ich verdiene aber nur 400 Euro. Was kann ich da jetzt noch tun?
Wäre dankbar für eine hilfreiche Antwort.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Zuerst einmal vielen Dank, dass ich die alten Beiträge aus 2008 durchgelesen habe, nur weil Sie sich unten dran gehängt haben, anstatt einen neuen Thread zu eröffnen.

Zur Sache: Im gegensatz zu dem alten fragesteller haben Sie sich auch definitiv wegen Betrugs strafbar gemacht. Sie haben dem Arzt durch Ihr Verhalten signalisiert, dass Sie willens und in der Lage sind, die Rechnung zu bezahlen. Da sie aber nicht der Lage waren, die Rechnung zu bezahlen, was Sie aufgrund ihrer EV und des geringen Einkommens wissen mussten, haben Sie den Arzt getäuscht.

Daher liegt der Betrug vor. Sie müssen nun selbstverstänlich die Kosten bezahlen, denn ansonsten werden die Kosten aufgrund von Zinsen und Gerichtskosten immer höher. Daher sollten Sie sich auf jeden Fall auf eine Ratenzahlung einlassen. Das macht auch einen guten Eindruck im Strafverfahren.

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ottilie10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Eine Strafanzeige hat der Anwalt noch nicht gestellt. Er bietet mir an, 500 Euro sofort zu bezahlen, aber mindestens 50 Euro pro Monat. Das kann ich unmöglich, da ich nur ca. 400 Euro verdiene. Ich möchte dem Anwalt nun 20,00 Euro monatlich anbieten. Mehr ist mir beim besten Willen nicht möglich. Was mache ich aber, wenn er nicht auf mein Angebot eingeht?


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""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Dicke Backen und hinterher noch zusätzlich die Geldstrafe abbezahlen...
Schicken Sie dem Anwalt Belege über ihre laufenden Kosten und Ihr Einkommen und hoffen Sie auf Entgegenkommen. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch suchen. Das wird Ihre einzige Chance sein, daß der Anwalt ggf. auf eine Anzeige verzichtet.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

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