Eingehungsbetrug Fahrschule

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ricky123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingehungsbetrug Fahrschule

Hallo Zusammen,
Also dieses mal habe ich eine Heftige Sache am laufen.
Ich bräuchte unbedingt Ratschläge wie ich in dieser Angelegenheit weiter verfahren soll.
Anfang August begann ich einen Lehrgang zum Berufskraftfahrer. Finanziert vom Jobcenter. Am 22.Sept.endete die Maßnahme. Nur hatte ich keine einzige Prüfung. Die Begründung der Fahrschule lautete unter anderem , "das ich vergessen wurde anzumelden".
Da auch das benehmen dieser FS.unter aller Sau war, habe ich die vorgeschlagene Verlängerung von vier Wochen abgelehnt. Stattdessen bestand ich auf einen wechsel der Fahrschule.
Ich muss dazu fügen das die restlichen Teilnehmer ihr ziel auch nicht erreicht haben.
Das nächste Problem war das Jobcenter. Die Fahrschule und das Jobcenter stehen im engen Kontakt. Der Fall ist für mich klar , das hier über alle vertragsregeln Bildungsgutschein - Verlängerungen ausgestellt werden, um die Fahrschule über wasser zu halten. Nach weiteren zwei Monaten nach der Maßnahme habe ich es geschafft eine Genehmigung zum Fahrschulwechsel zu bekommen.
Allerdings mit Bildungsgutschein Nr.2.
Das heist Fahrschule Nr.1 Hat fast fünf Tausend Euro in meinem namen kassiert. Ohne die Leistung zu erbringen.
Obendrein haben sie mich in den umliegenden Fahrschulen auch noch schlecht gemacht. Das es mein verschulden sei das es nicht zur Prüfung gekommen ist.
Das stimmt aber nicht. Die beweise sind eindeutig. Und ich war übrigens der beste des gesamten lehrgangs.
Jetzt ist es so das die anderen Fahrschulen mich nicht wirklich aufnehmen wollen, weil sie den Gerüchten glauben.
Nicht nur das diese Betrüger meine zukünftige Berufslaufbahn zerstört haben, nein sie betrügen auch noch den Staat und den steuerzahler um fünf tausend Euro. Und das in meinem Namen. Während ich arbeitslos zuhause sitze.
Das werde ich so nicht hinnehmen.
Was meint ihr was kann ich tun?
VG Rico


-- Editiert von Moderator am 16.11.2017 09:35

-- Thema wurde verschoben am 16.11.2017 09:35

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das heist Fahrschule Nr.1 Hat fast fünf Tausend Euro in meinem namen kassiert. Ohne die Leistung zu erbringen.

Wieso ist das nun dein Problem? Also abgesehen vom gestörten Gerechtigkeitsempfinden und dass ich als Steuerzahler bei so etwas "nen Hals" kriege. Und abgesehen davon, dass es in der Tat Betrug wäre, wenn man das beweisen könnte.

Zitat:
Obendrein haben sie mich in den umliegenden Fahrschulen auch noch schlecht gemacht. Das es mein verschulden sei das es nicht zur Prüfung gekommen ist.

Das kannst du - wie genau - beweisen? Oder ist das nur so ein Gerücht, was man über drei Ecken gehört hat? Wenn das beweisbar ist und auch die Aussagen, dass sie dich vergessen haben u.ä., dann wäre das IMHO schon einmal eine Straftat (Verleumdung).

Es stellt sich somit die Frage nach der Beweisbarkeit. Danach würde man, wenn man das verfolgt sehen will, samt Beweisen mittels Strafanzeige bei der Polizei anzeigen. Wie viel das Jobcenter wusste, wird zu ermitteln sein.

Soweit mal zum Strafrecht (habe den Admins mal gesagt, dass es besser verschoben wäre).

Wenn du soweit in eine neue Fahrschule wechseln darfst, würde ich mit den Nachweisen, dass du Jahrgangsbester bist u.ä. mal persönlich bei der neuen Fahrschule vorsprechen. Nicht den Fehler machen, die alte Fahrschule direkt wütend an den Pranger zu stellen. Nur ein "Das regeln ggf. nun Polizei und Staatsanwaltschaft, das soll uns hier im Gespräch nicht weiter beschäftigen", wenn das Thema angeschnitten wird.
Wirst du abgelehnt, würde ich höflich um eine schriftliche Begründung bitten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ricky123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepaisen,
Danke für die Antwort. Zum Thema was ich für ein Problem damit habe, ist das ich nach all dem was vorgefallen ist, ich nicht zulassen werde das die in meinem namen betrügen. Ob das ein gestörtes Gerechtigkeitsverhaltniss ist, muss jeder für sich entscheiden. Aber fakt ist das man mir sofort den Mindestbedarf kürzt wenn ich nur einen Euro zu viel habe. Aber ich soll zusehen wie in meinem namen tausende euro veruntreut werden? Im leben nicht.
Zumal das schlecht machen von seiten der Fahrschule noch ganz andere Dimensionen angenommen hat. Aber das würde jetzt den Rahmen sprengen. Ich kann grade nur vom Handy aus antworten.
Eine Anzeige werde ich nun endgültig stellen. Das sehe ich genauso.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Ricky123mitglied):
Aber ich soll zusehen wie in meinem namen tausende euro veruntreut werden?

Wieso in "Deinem Namen"? Die Fahrschule tritt doch wohl kaum unter Deinem Namen auf, sondern unter ihrem eigenen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Ricky123mitglied):
Eine Anzeige werde ich nun endgültig stellen. Das sehe ich genauso


Sachlich und strukturiert mit Beweisen, sonst wird dem sicherlich nicht nachgegangen.

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#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Mensch, Sie sind aber auch vom Pech verfolgt: Erst beißt Ihr Hund eine Passantin, die angeblich die Hand trotz Warnungen in Ihr Auto gestreckt hat, dann fahren Sie bei Rot über eine Ampel, da Sie die Beschleunigung des neuen PKW's überschätzt haben und nun betrügt die Fahrschule in Ihrem Namen?

Aber natürlich sind bei alle den Sachen immer die anderen schuld und Sie in keinster Weise...

Wenn Jobcenter und Fahrschule in so engem Kontakt stehen, wie von Ihnen beschrieben, dann wäre es schon sehr merkwürdig, wenn die Fahrschule "so einfach" in Ihrem Namen Steuergelder zu Unrecht beziehen kann. Selbst wenn der Prüfling nämlich nicht zu Prüfung antritt bzw. durchfällt hat die Fahrschule Anspruch auf Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen. So werden Sie bei der ersten Fahrschule bestimmt Fahrstunden, Theorieunterricht etc. in Anspruch genommen haben...

Im besten Fall ergäbe sich aus der "vergessenen Anmeldung" ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch. Strafrechtlich hinsichtlich dem von Ihnen angeführten Betrug ist da weit und breit nichts zu erkennen, zumal die Vorwürfe hinsichtlich der Begünstigung bei den Bildungsgutscheinen offenbar nicht beweisbar ist.

Vielmehr sollten Sie lieber mit Ihren Aussagen aufpassen, dass Sie sich nicht in den Bereich der üblen Nachrede nach § 186 StGB begeben.

Bevor Sie in den "selbstlosen" Kampf für die Steuerzahler ziehen, sollten Sie sich lieber um sich selbst kümmern und zusehen, dass Sie eine Fahrschule finden, die Sie aufnimmt.

Grüße
PP

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#6
 Von 
Ricky123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry. Ich meinte mit meinem Namen. Oder wie auch das formuliert wird. :-)

@Tasti123. Selbstverständlich werde ich das besser Formulieren, wenn es soweit kommen muss. Ich ziehe noch eine weitere Möglichkeit in betracht. Sollte die auch scheitern, muss ich klagen.

@PP. Deine Befangenheit ist genauso unprofessionell wie deine Bewertung über meine mangelhafte Beschreibung der Gesamtsituation.
Und für schlamschlachten ist das glaub das falsche Forum. Also tu dir keinen Zwang an. Du must mich nicht auf meinen "selbstlosen kampf" antworten. ;-)

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Berufskraftfahrer, das ist doch ein Ausbildungsberuf mit 3 Lehrjahren. Ich vermute mal, dass es um den entsprechenden Führerschein ging, richtig? Okay, an Dir ist eine Dienstleistung erbracht worden. Die wird offensichtlich prüfungstechnisch nur einmal im Monat von der zust. Behörde abgenommen. Du wärst also einen Monat später dran gewesen. Was stinkt da also zum Himmel? Ich verstehe es nicht. Die Fahrschule hat ihre Leistung erbracht, Du bist ausgebildet worden. Wärst Du einen Monat später zur Prüfung gegangen, und gut wärs gewesen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Ricky123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden. Ne leider nicht. Die Ausbildung war max.50 von 100%. Deswegen die üble nachrede. Niemand soll mir glauben. Das geht mittlerweile schon bis in den privaten Bereich. Ich weis das hört sich Krimi mäßig an. Is aber so :-D auch wenns total lächerlich ist , was deren gefolge mir alles unterstellen wollen. Ich sag nur Rufmord der schlimmsten kategorie. Allein deswegen werd ich schon klagen.Spätestens wenn die auf ihre lügen vereidigt werden, dann kommt die Wahrheit ans Licht. Ich hab meine zeugen schon zusammen wenns drauf ankommt.
Ich berichte wenns weiter geht!
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Aerox1989
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ricky123mitglied):
Das heist Fahrschule Nr.1 Hat fast fünf Tausend Euro in meinem namen kassiert. Ohne die Leistung zu erbringen.



Zitat (von Ricky123mitglied):
@wirdwerden. Ne leider nicht. Die Ausbildung war max.50 von 100%.


Sind 2 Gegensätzliche Aussagen.


Zitat (von Ricky123mitglied):
Niemand soll mir glauben.


Wird auch niemand, wenn schon Ihre eigenen Aussagen nicht stimmen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Allein deswegen werd ich schon klagen.


Das Verfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt werden...

Zitat:
Spätestens wenn die auf ihre lügen vereidigt werden, dann kommt die Wahrheit ans Licht. Ich hab meine zeugen schon zusammen wenns drauf ankommt.


Sie bewerten hier den möglichen Tatbestand der üblen Nachrede bzw. Verleumdung, sofern er denn überhaupt besteht maßlos über... Dieses Delikt bewegt sich vielmehr am unteren Rand der Straftaten, gemessen an deren Schwere und Strafandrohung.

Zitat:
Ich berichte wenns weiter geht!


Da sind wir mal gespannt... Beim Ihrem nächsten Thema gehts dann wohl um die Bschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft. ;)

Sofern Sie zivilrechtlich vorgehen wollen wäre wohl auch die Frage, wen hier Ihren Kleinkrieg mit der Fahrschule finanziert? Haben Sie etwa so hohe Rücklage für die Beauftragung eines RA etc. oder darf hier mal wieder der liebe Steuerzahler, für den Sie, wie Eingangs von Ihnen berichtet, "kämpfen" wollen bezahlen...

Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 18.11.2017 16:32

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ricky123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das rumpicken auf jeder einzelnen Aussage ist doch zeitverschwendung. Meine darstellung hier ist mangelhaft. Das habe ich doch schon eingesehen. Ich habe bereits fachliche hilfe erhalten. Wenn auch nur telefonisch. Es ist betrug. Also Thema für mich hier beendet. Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ricky123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das rumpicken auf jeder einzelnen Aussage ist doch zeitverschwendung. Meine darstellung hier ist mangelhaft. Das habe ich doch schon eingesehen. Ich habe bereits fachliche hilfe erhalten. Wenn auch nur telefonisch. Es ist betrug. Also Thema für mich hier beendet. Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ricky123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das rumpicken auf jeder einzelnen Aussage ist doch zeitverschwendung. Meine darstellung hier ist mangelhaft. Das habe ich doch schon eingesehen. Ich habe bereits fachliche hilfe erhalten. Wenn auch nur telefonisch. Es ist betrug. Also Thema für mich hier beendet. Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ricky123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das rumpicken auf jeder einzelnen Aussage ist doch zeitverschwendung. Meine darstellung hier ist mangelhaft. Das habe ich doch schon eingesehen. Ich habe bereits fachliche hilfe erhalten. Wenn auch nur telefonisch. Es ist betrug. Also Thema für mich hier beendet. Vielen Dank

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