Eingehungsbetrug ?

26. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Eingehungsbetrug ?

Hallo,
wenn jemand seine Handyrechnung nicht begleichen kann, deshalb sein Handy gesperrt wird und er einen Tag später einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter schliesst, ist dann der Tatbestand des Eingehungsbetruges erfüllt, wenn er auch diesen nicht bezahlt ? Oder ist der nachweiß dieses Bestandes sehr schwierig ?

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Den Tatbestand der "Eingehungsbetrugs" gibt es so nicht - es handelt sich dabei vielmehr um einen Unterfall des Betrugs nach § 263 StGB . Ein solcher Eingehungsbetrug liegt dann vor, wenn der Täter bei der Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung bereits wusste, dass er nicht in der Lage sein würde, die entstehenden Kosten zu tragen bzw. zur Kostentragung (trotz obj. gegebener Möglichkeit) nicht bereit ist. Danach sieht es in dem von Ihnen geschilderten Fall aus - ob sich das aber iR eines gerichtlichen Verfahrens auch tatsächlich beweisen läßt, hängt von dem genauen Umständen des Einzelfalls ab.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

ja,
wenn aber die alte Rechnung noch offen ist, dann ist doch irgendwie schon klar, da0 auch die neue nicht bezahlt werden kann ?? Oder ??

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wie gesagt: Nach Ihrer Schilderung liegt ein Betrugsverdacht nahe.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So sehe ich das auch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ich auch (aufgrund der Schilderung)

Wobei

ja,
wenn aber die alte Rechnung noch offen ist, dann ist doch irgendwie schon klar, da0 auch die neue nicht bezahlt werden kann ??


man das nicht so pauschal sagen kann. Wenn mir Anbieter A aufgrund einer nichtbezahlten Forderung (die ich bestreite, und desw. nicht zahle ) die Karte sperrt, ist ein Abschluss eines neuen Vertrags mit Anbieter B kein Betrug.

Aber das nur am Rande.

Im beschriebenen Fall liegt der Betrugsverdacht -wie gesagt- schon recht nahe.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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