Hallo liebe Community,
Die Frage die sich mir zur Zeit stellt ist folgende:
Wie verhält es sich denn, wenn Person A....beispielsweise bei Amazon, ca. 6-7 Bestellungen tätigt, diese aber nicht bezahlt, bzw. den Betrag, der ihm von seinem Konto abgebucht wird wieder zurückbucht. Und dies in größeren Abständen.
Alle offenen Forderungen, kauft dann Inkassounternehmen XY ein und dieses verkauft wiederum an Inkassounternehmen YZ. Für eben jenes Inkassounternehmen mahnt zudem im Nachgang eine Rechtsanwaltskanzlei an.
Jeder von diesen hinterließ seine Kosten in der Forderungsaufstellung. Jede einzelne aufgekaufte Position/Forderung wird separat für sich angemahnt, als eigenes Aktenzeichen und nicht in einem Zusammenschluss eingefordert.
Nun kommen die Mahnbescheide für jede einzelne Forderung separat, überall werden Inkassokosten i.H.v. 84euro, und rechtsanwaltskosten i.H.V. 45€ zzgl. Gerichtskosten, Auslagen und MwSt. erhoben. Dadurch, dass alles separat gerichtlich angemahnt wird, schießen die Kosten exponentiell in die Höhe. (1. Mahnbescheid = HF 7,99€ ; Gesamtsumme 199,56€ --- 2. Mahnbescheid = HF 12,99€ ; Gesamtsumme 204,63€ ...... usw.).
Nun wird Person A die Hauptforderungen natürlich anerkennen, doch legt einen teilwiderspruch gg die nebenforderungen und verfahrenskosten ein, zumindest teilweise (für einen Mahnbescheid lässt er die Verfahrenskosten durchlaufen)
Nun zur Frage kommend:
Kann das Inkasso oder die Rechtsanwaltskanzlei trotz allem im Nachgang eine Anzeige wegen eingehungsbetrug erstatten, obwohl sie die Forderungen aufgekauft haben?
Denn die Frage stellt sich nun Person A, die den Mahnbescheiden teilweise widersprechen möchte und so nun evtl. Den groll des Inkassounternehmens und der rechtsanwaltskanzlei auf sich ziehen wird.
LG
Eingehungsbetrug im Nachgang trotz aufkauf der Forderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatKann das Inkasso oder die Rechtsanwaltskanzlei trotz allem im Nachgang eine Anzeige wegen eingehungsbetrug erstatten, obwohl sie die Forderungen aufgekauft haben? :
Ja, denn Anzeigen kann jeder erstatten. Zum Erfolg dürfte das aber nicht führen, denn das sind ja nicht die Betrogenen. Aber die Opfer könnten Anzeige erstatten.
Zum zivilrechtlichen Teil:
Ob die Forderungen gebündelt werden müssen, weiß ich nicht (vermutlich nicht).
Allerdings dürfen die außergerichtlichen Inkassokosten nicht durch Inkassobüro und Anwalt doppelt angesetzt werden, sondern nur von einem der beiden.
Zum Strafrecht:
Ja, auch das Inkassobüro oder der Anwalt könnte Anzeige erstatten. Sind die Hauptforderungen alle derart niedrig wie die Beispiele (unter 30,00 EUR)? In dem Fall hätten wir ein relatives Antragsdelikt bei dem zusätzlich zur Anzeige entweder ein Strafantrag notwendig wäre (den nur Amazon stellen könnte, als Geschädigter*) oder die Staatsanwaltschaft besonders öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geltend machen müsste.
*ist es denn sicher, dass die Inkassobüros die Forderungen "gekauft" haben und nicht nur im Namen von Amazon geltend machen?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.12.2020 01:44
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