Eingestellt

20. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb538850-79
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingestellt

Sehr geehrter xxx

Grundgebühr Strafsachen gemäß.Nr: 4100 VV RVG:::200Euro
Verfahrensgebühr (vorbereitete verfahren) gemäß nr :4141,4104 VV RVG: 165 Euro
Gebühr Mitwirkung Entbehrlichkeit Hauptvwrhandlung :165 Euro
Auslagenpauscale :20 Euro
Aktenversendungspauschale:12 Euro+Steuer
668 Euro

Was bedeutet das alles für was ich zahle auf Laiensprache.

auf der letzten Seite steht :
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
Das Ermittlungsverfahren gegen ihren Mandanten habe ich gemäß Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.


Ich drei andere wurden wegen dem Besitz von btm beschuldigt ..
Ich wusste davon nichts das in dem Kuchen Cannabis drin war. Ich habe gegessen und die drei angezeigt .

Kamen etliche Entschuldigungen nach dem Vorfall usw von den ..

Mein Anwalt meint die Entschuldigungen sind nicht ausreichend ..

Jetzt habe ich mich halt gefragt ob der ganze Fall eingestellt wurde oder nur das mit der Beschuldigung wegen dem Besitz.

Danke an alle im Voraus die helfen werden mit ihren Antworten..

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Grundgebühr: Dafür dass der Anwalt sich überhaupt mit dem Fall beschäftigt, sich in ihn "einarbeitet"
Verfahrensgebühr Vorverfahren: Dafür, dass er mit der Staatsanwaltschaft "gesprochen hat".
Einstellungsgebühr ("Entbehrlichkeit..."): Dafür, dass sein "Sprechen mit der StA" dazu geführt hat, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Auslagenpauschale ist selbsterklärend (ist halt eine Pauschale)

Die Aktenversendungspauschale bekommt der Anwalt von der Staatsanwaltschaft in Rechnung gestellt und gibt sie an Dich weiter. Das ist korrekt so (auch die Berechnung neben der Grundgebühr und der anderen Pauschale).

Auch die einzelnen Beträge sind korrekt. Mittelgebühr des RVG.

Die Rechnung insgesamt ist also korrekt.

Allerdings war es komplett unnötig wegen dieser "Cannabis-Kuchen-Geschichte" zum Anwalt zu rennen. Das Ding (Du hast es hier ja umfangreich geschildert) wäre höchstwahrscheinlich auch ohne Anwalt eingestellt worden. Und falls wider Erwarten nicht, wäre es dann immer noch früh genug gewesen zum Anwalt zu gehen.

Zitat:
Mein Anwalt meint die Entschuldigungen sind nicht ausreichend ..


Wofür nicht ausreichend?

Zitat:
Jetzt habe ich mich halt gefragt ob der ganze Fall eingestellt wurde oder nur das mit der Beschuldigung wegen dem Besitz.


Das Schreiben sagt nur aus, dass das Verfahren gegen Dich wegen Besitz eingestellt wurde.

Ob es gegen die anderen noch läuft - wegen Besitz- weiß man nicht.

Auch nicht, was mit dem Verfahren wegen -wohl- Körperverletzung ist, dass wohl gegen die anderen, oder einen von denen lief. Das ist jedenfalls völlig unabhängig von dem "Besitz-Verfahren"





-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.05.2020 13:52

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#2
 Von 
fb538850-79
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den umfangreichen aufklärenden Bericht
Vielen Dank ..
Strafrechtlich ist es erledigt für mich positiv ausgefallen war auch erwartend.
Ich hatte die ja angezeigt.
Ob die eine Strafe bekommen weis ich nicht ..

Zivilrechtlich muss man sich halt Gedanken machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb538850-79
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zivilrechtlich meinte er die Beweislage ist nicht konkret genug.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von fb538850-79):
Zivilrechtlich muss man sich halt Gedanken machen?


Ja...

Zu den Strafverfahren gegen die anderen habe ich meinen obigen Beitrag noch ergänzt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von fb538850-79):
Zivilrechtlich meinte er die Beweislage ist nicht konkret genug.


Dann wird es so sein. Zivilrechtlich würdest Du auch das komplette Kostenrisiko tragen und selbst bei Erfolg wäre da sicherlich nicht viel zu holen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb538850-79
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Okey danke für die Hilfe und euren Antworten ..
Vielen Dank ..
Eine Meinung hole ich bei einem Anwalt der sich gut mit zivilrechtlichen Angelegenheiten auskennt rein.
Mal schauen ..
Mir kann ja nix mehr passieren das reicht mir ..
ob bei den eingestellt wird oder nicht ist mir egal..


-- Editiert von fb538850-79 am 20.05.2020 14:12

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#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ich möchte Ihnen zwei Tipps geben:

Zum einen scheinen Sie in den letzten Monaten mehrere Threads zu diesem Thema erstellt zu haben. Besser ist es vielleicht, immer den gleichen Thread zu benutzen und dort auch Ihre neuen Fragen zu stellen. Dann haben die Leser sofort alle Informationen auf dem Schirm.

Zum anderen sollten Sie vielleicht nicht zu voreilig zum Anwalt rennen. Dass Sie hier einen Strafverteidiger beauftragt haben, schien mir nicht unbedingt notwendig zu sein. Auf den Kosten dafür bleiben Sie sitzen. Nur mit etwas Glück können Sie sich die Kosten vielleicht von einem der Kuchenbacker ersetzen lassen. Sie sollten aber damit rechnen, dass das nicht der Fall sein wird. Wenn SIe jetzt zu noch einem Anwalt für Zivilrecht rennen, dann müssen Sie auch den bezahlen. Das sind wieder mehrere Hundert Euro, auf denen Sie sitzen bleiben werden.

Was wollen Sie zivilrechtlich überhaupt einfordern? Schmerzensgeld und Schadenersatz? Besonders hoch dürften Ihre Ansprüche da nicht sein, selbst wenn Sie diese überhaupt haben (und das beweisen können).

Meiner Meinung nach sollten Sie hier erstmal gar nichts machen und abwarten, was aus dem Strafverfahren gegen die Kuchenbacker wird. Nach ein paar Monaten (noch lohnt sich das nicht) können Sie bei der Staatsanwaltschaft mal nachfragen, was aus diesem Verfahren geworden ist. Danach haben Sie mehr Informationen, die Sie dann an einen Anwalt weitergeben könnten.

Im Moment hätte der Anwalt das gleiche Problem wie Sie. Die Beweislage ist möglicherweise nicht sehr gut. Wobei mir aber nicht ganz klar ist, was alles in den "Entschuldigungen" steht, also was die Kuchenbacker dort eingestehen.

Meiner Meinung nach sollten Sie hier also erstmal abwarten.

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