Eingestelltes Ermittlungsverfahren Bewerbung Polizei Hindernis?

7. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.06.2018 10:06:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingestelltes Ermittlungsverfahren Bewerbung Polizei Hindernis?


Bsp. Person a hätte vor fast 4 Jahren ein Ermittlungsverfahren gehabt was eingestellt wurde. Nun bei dem Ermittlungsverfahren handelte es sich um eines wegen Körperverletzung das nach Jugendstrafrecht nach Paragraph 45 Absatz 1 JGG eingestellt wurde nun möchte sich Person a bei der Polizei bewerben dort muss man in der Bewerbung Angaben darüber machen ob man jemals ein Ermittlungsverfahren hatte. Das eingestellte Ermittlungsverfahren steht in dem Erziehungsregister bis Person a 24 ist . Darf man dies verschweigen bei der Bewerbung und hat die Polizei überhaupt die Möglichkeit das zu prüfen, es steht ja nichts im Führungszeugnis drinnen. und was könnte Person a geraten werden zu Unternehmen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

es steht ja nichts im Führungszeugnis drinnen. Und Sie glauben jetzt echt, die Polizei würde nur das FZ überprüfen? Die überprüft auch das Erziehungsregister und schlicht eigene Dateien wie INPOL. Und da steht es drin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zustimmung, es kommt auf jeden Fall ans Tageslicht, es zu verschweigen führt also definitiv zur Beendigung der Teilnahme am Bewerbungsverfahren.

Ob das eingestellte Verfahren an sich ein Einstellungshindernis darstellt kann man ohne genauere Kenntnis des Vorfalls nicht abschätzen. Körperverletzung ist aber nicht gerade eine Empfehlung.

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