Eingestelltes Ermittlungsverfahren - kann die Polizei alles ewig einsehen?

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
nic.stei34567123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingestelltes Ermittlungsverfahren - kann die Polizei alles ewig einsehen?

Hallo,

ich würde gerne bei der Polizei ein Studium beginnen. Ich habe allerdings mit 18 eine Dummheit begangen und es wurde zurecht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dass aber wieder eingestellt wurde da ich es sofort zugab, den Schaden beglich und mich entschuldigte. Meine Frage ist wo man ein solches Verfahren überall sieht, bzw. wann es wieder aus allen Registern verschwindet. Ich Frage mich auch ob das ganze zu Verschweigen meiner Bewerbung bessere Chancen gibt angenommen zu werden, da ich, wenn ich ehrlich bin, auch vom Wohlwollen und der Einschätzung der Einstellungsberater abhängig bin. Das ganze beschäftigt mich sehr, weil ich mir auch die Augen für eine mögliche Einstellung lasern müsste und eine Absage dann sehr bitter für mich wäre. ich weiß aber natürlich das die Wahrheit immer der beste Weg ist, aber trotzdem beschäftigt mich diese Frage sehr.
Danke im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Es steht 10 Jahre in Dateien der Polizei und, bei Anwendung von Jugendstrafrecht, bis zum 24. Geburtstag im Erziehungsregister

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

In einigen Bundesländern sind so kleine Jugendsünden kein Einstellungshindernis mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb542416-6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Kommt immer drauf an, um was genau es ging. Bei mir war es ein Ladendiebstahl gerinw. Sachen im Alter von 14. Ich bin von Anfang an offen damit umgegangen und dann war es auch kein Problem.

18 ist natürlich ein anderes Alter... Um welches Delikt gehts denn? Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass NICHTS verheimlicht werden kann. Irgendwann würde es rauskommen und dann fliegts du in jedem Fall raus ;)

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