Eingestelltes Verfahren, wann werden meine Geräte zurückgegeben?

2. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go614512-69
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingestelltes Verfahren, wann werden meine Geräte zurückgegeben?

Hallo, ich hatte Ende letzten Jahres eine Hausdurchsuchung und darausfolgend wurden Computer + Handy beschlagnahmt.

Das Verfahren wurde eingestellt, wie bekomme ich nun meine Geräte wieder? bzw. läuft das alles automatisch an, meldet man sich bei mir oder muss ich mich irgendwo dazu melden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1206 Beiträge, 228x hilfreich)

Zitat (von go614512-69):
Das Verfahren wurde eingestellt, wie bekomme ich nun meine Geräte wieder?
Indem man die Herausgabe bei der zuständigen StA beantragt. Der Verteidiger wird mitunter auch bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche hinsichtlich des Nutzungsausfalles behilflich sein (natürlich vorausgesetzt, dass sich auf den Datenträgern keine inkriminierten Dateien befinden).

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15834 Beiträge, 9082x hilfreich)

Ergänzung:
Erfüllungsort der Rückgabe ist die Ermittlungsbehörde. D.h. bei einer Rückgabe muss man die Geräte selbst bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft abholen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
go614512-69
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Indem man die Herausgabe bei der zuständigen StA beantragt. Der Verteidiger wird mitunter auch bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche hinsichtlich des Nutzungsausfalles behilflich sein (natürlich vorausgesetzt, dass sich auf den Datenträgern keine inkriminierten Dateien befinden).


Mein Anwalt, sagte mir vor ca. 3 Monaten, die nächsten Woche würde man sich bei mir melden. Das ist nicht passiert, MUSS ich mich melden? oder wird man irgendwann schon bescheid geben was damit passiert bzw. ob ich sie wieder bekomme?

Kann ich etwas falsch machen sollte ich selbst nach den Geräten fragen und damit vielleicht eine weitere Durchsuchung der Geräte hervorrufen?

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#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1206 Beiträge, 228x hilfreich)

Zitat (von go614512-69):
Kann ich etwas falsch machen sollte ich selbst nach den Geräten fragen und damit vielleicht eine weitere Durchsuchung der Geräte hervorrufen?
Nein, das Verfahren ist abgeschlossen und die Geräte verstauben in der Asservatenkammer der LKA.

Zitat (von go614512-69):
Mein Anwalt, sagte mir vor ca. 3 Monaten, die nächsten Woche würde man sich bei mir melden. Das ist nicht passiert, MUSS ich mich melden?
Nein, man hält stattdessen seinen Verteidiger dazu an, seinem Auftrag nachzukommen, dem man ihm i.d.R. großzügig honoriert hat. Sollte dem nicht nachgekommen werden, so wendet man sich an die zuständige RAK und stellt zügig fest, welche Motivation in einem RA plötzlich erwachsen kann bis hin zur Rückzahlung unlauterer, pauschaler Honorare.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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