Eingestelltes Verfahren - Approbation

11. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
legendofpeter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingestelltes Verfahren - Approbation

Juni 2012 erhielt ich wegen einer geringen Menge Marihuanna eine Strafanzeige (in Berlin), die gemäß § 31 a BTMG eingestellt wurde. Da ich nie regelmäßig bzw. gelegentlich konsumiert habe und es sich um eine Dummheit kurz nach dem Abitur handelte, wird dies sicher mein letzter Eintrag gewesen sein.
Da ich demnächst mein Medizinstudium beginnen werde, stellte ich mir die Frage, ob dies mir in 6 Jahren Probleme bei der Approbation bereiten könnte. Soweit ich weiß steht es nicht im behördlichen Führungszeugnis und man nur nach der Approbationsordnung nur Auskunft über gegenwärtig anhängige Ermittlungsverfahren angeben muss.
Wird jemand von dem eingestellten Verfahren in 6 Jahren erfahren?
Und wenn es bekannt wird, könnte ich dann durch einen Drogentest wie z.B. einer Haarprobe meine über Jahre hinweg andauernde Drogenfreiheit meine "Jugendsünde" (wenn man es so nennen mag, ich war schließlich schon 18) mich entlasten?
Oder sollte ich generell die Hoffnung aufgeben, approbieren zu können?
Vielen Dank!!

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-- Editiert legendofpeter am 11.02.2013 00:44

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Dafür interessiert sich niemand. In 6 Jahren gleich gar nicht mehr.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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