Guten Tag, mein Papa hat eine Einladung von der Polizei bekommen wegen Verdacht auf Hausfriedensbruch und Diebstahl. Mein Papa ist 77 Jahre alt und ich weiß nicht, was er sich dabei gedacht hat. Er hat aus einem Gartengrundstück ein Plastikteil mitgenommen, weil er dachte, es sei verlassen. Leider hatten wir vor zwei Jahren auch schon so einen Fall, bei dem er etwas aus einem Garten mitgenommen hat und dafür eine Geldstrafe erhalten hat. Habt ihr Tipps, wie ich bei der Polizei vorgehen kann?
Einladung Hausfriedensbruch und Diebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wiederholungstäter -> wird sicher mehr als letztes Mal werden
War ja eigentlich sogar das 3.
Mal wie ich das so sehe....
-- Editiert von User am 31. Januar 2025 23:02
Wie meinst du wird mehr ?
-- Editiert von User am 31. Januar 2025 23:05
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Das die Strafe höher ausfallen wird als das letzte Mal...
-- Editiert von User am 31. Januar 2025 23:06
Meinst du es wird wieder eine Geldstrafe ?
Ich denke es wird wieder eine Geldstrafe ja. Aber man sollte schon eine gute Erklärung für das ganze haben... ist ja schon etwas merkwürdig.
Oder man versucht halt, per Anwalt da was zu erreichen. Kostet aber Knete und zaubern kann keiner....
Warum macht er das denn immer wieder?
Total gebe ich dir auch recht. Ich glaube er denkt sich nicht viel dabei.. immer dieses sieht wie verlassen aus gibt ihm nicht den Recht die Sachen mitzunehmen.
Ich hoffe das es bei einer Geldstrafe bleibt habe etwas Angst um ihn.
Hast du mir vielleicht ein Tipp wie ich an dem Tag vorgehen soll ?
Zitat:Warum macht er das denn immer wieder?
Das frage ich mich auch. Ist er ansonsten geistig noch fit?
Zitat:Hast du mir vielleicht ein Tipp wie ich an dem Tag vorgehen soll ?
Ich empfinde es als etwas merkwürdig, dass Sie in seinem Namen sprechen wollen bzw. eine Taktik suchen.
Warum übernimmt Ihr Vater denn nicht selbst die Verantwortung?
Grundsätzlich wirkt sich Einsicht, Reue und Kooperation positiv aus.
Das wird aber wohl eher schwierig werden. Ob man nach der zweiten Wiederholung noch glaubhaft Reue vermitteln kann, erst Recht, wenn man u.U. gar nicht für sich selbst spricht?
Erstmal will ich klar stelle, ich werde es nur übersetzen da er nicht so wirklich gut hört und deutsch sprechen kann. Mir geht es nicht darum eine tat oder sonst noch was vertuschen. Er ist soweit fit klar in seinem Alter und seine Krankheiten sind nicht ohne klar ist er manchmal verwirrt.
Zitat:Mir geht es nicht darum eine tat oder sonst noch was vertuschen
Das sagt auch niemand… ich hatte mich nur gewundert. Dass Sie übersetzen, ist ja ein nachvollziehbares Argument.
Ich persönlich habe das Gefühl, dass hier ein „Schuss vor den Bug" nicht schlecht wäre. Mal eine Strafe, die klar macht, dass das nicht in Ordnung ist.
Ich finde es echt befremdlich, dass der Herr da auf irgendwelchen Grundstücken rumschleicht und Dinge klaut.
Ich vermute mal, dass das noch häufiger passiert, aber eben nur selten erwischt wird.
Und ich fände es überhaupt nicht witzig, so einen bei mir im Garten zu haben.
Zitat:Aber man sollte schon eine gute Erklärung für das ganze haben....
Das denke ich auch.
Es hört sich so an, als sei Ihr Vater nicht ganz bei Sinnen. Wer zum wiederholten Male ein verlassenes Grundstück nicht von einem bewohnten Grundstück unterscheiden kann, kann den Verdacht erwecken, nicht mehr voll geistig da zu sein.
Zu mal egal ob bewohnt oder nicht: er hat da überhaupt nichts zu suchen…
Und wenn er dann auch nicht sagen, warum er das macht?
Dann bleiben eigentlich nur zwei Schlüsse für die. Behörden:
- der geistige Zustand sollte mal überprüft werden…
oder
- wir haben hier einen unbelehrbaren Wiederholungstäter
Da gilt es sich drumherum zu reden…
Ich bin echt verzweifelt. Was denkst du was für eine Strafe kommen würde ? Ja er muss kapieren das es nicht korrekt ist was er macht und es ist auch ganz gut das er eine Einladung von der Polizei bekommen hat und das er es vielleicht nochmals bewusst wird was er macht.
Na ja, vor 2 Jahren, vor 5 Jahren ..... Daddy scheint ja ein Serientäter zu sein. Die Rechtslage hat sich seit 5 Jahren nicht geändert, die Antworten seinerzeit greifen immer noch.
wirdwerden
Sorry ich meinte vor 5 Jahren er hatte nicht vor zwei und 5 Jahren einen Fall einmal vor 5 Jahren waren wir dort ..
Sorry ich meinte vor 5 Jahren er hatte nicht vor zwei und 5 Jahren einen Fall einmal vor 5 Jahren waren wir dort ..
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