Hallo,
im Juni war ich -Studentin, wohnhaft in Köln- zu Besuch in Bielefeld. Auf der Rückfahrt wollte ich mit der Straßenbahn zum Bahnhof fahren. Da die Straßenbahn schon einfuhr, rannte ich schnell hinein. In Köln kann man in der Bahn Fahrausweise kaufen, hier kam allerdings schon der Schaffner auf mich zu, um mir ein erhöhtes Beförderungsentgelt auszustellen. Da ich nur meinen Führerschein, nicht aber meinen Ausweis bei mir hatte, fuhr er mit mir zur nächsten Polizeidienststelle.
Mit dem Fahrunternehmen konnte ich jedoch aushandeln, dass diese ein "ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt" in Höhe von 7€ akzeptieren. Damit dachte ich, sei die Sache erledigt.
Nun kam allerdings ein Schreiben der Polizei, das mir "nach §163a (...)StPO Gelegenheit gibt", mich zu der Beschuldingung zu äußern.
Was kann ich nun machen?
Kommen auf jeden Fall noch weitere Kosten auf mich zu, obwohl das Verkehrsunternehmen auf die üblichen 40€ verzichtet hat. Kann es wirklich zu einem Prozess kommen, obwohl ich zum allerersten Mal "schwarz gefahren" bin?
Ich soll ankreuzen, ob ich mit der Einstellung
des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden wäre oder nicht.
Was für Kosten können auf mich zukommen. (Ich bin BaföG-Empfängerin und verdiene in meinem Nebenjob ca. 300€ im Monat).
Gibt es neben den finanziellen noch andere Konsequenzen, mit denen ich rechnen muss?
Vielen Dank für die Hilfe!
Sarah
Einmalige Beförderungserschleichung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
nein, weil sie fahrlässig gehandelt haben und das beförderungsunternehmen es auch so sieht.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
..die StA als Entscheidungsträger jedoch offensichtlich nicht. Auf die Sichtweise des Beförderungsunternehmens kommt es hierbei nicht an.
Aus der Schilderung der TE ergibt sich noch nicht einmal ein dezenter Hinweis darauf, dass irgend eine Staatsanwaltschaft von dem geschilderten Vorgang überhaupt Kenntnis erlangt hat.
Die Polizei hat eine Anzeige gefertigt und der Beschuldigten wurde ein Anhörungsbogen zugeschickt.
Vielmehr wird die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit wahrscheinlich recht zügig einstellen.
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade> Wie sollte diese auch vor Abgabe an sie Kenntnis erlangen? <hr size=1 noshade>
vielleicht könnt Ihr mal das mit dem zitieren mal üben...
In der Tat impliziert Ihre Aussage
quote:<hr size=1 noshade> die StA als Entscheidungsträger jedoch offensichtlich nicht. <hr size=1 noshade>
das Sie davon ausgehen, das die StA von dem Vorgang bereits Kentniss erlangt hat.
Was Sie wie Sie selbst einräumen nicht der Fall ist.
Kann aber dahinstehen.
Eine Einstellung des Verfahrens ist sehr sehr wahrscheinlich.
An Ihrer Stelle würde ich genau die gleichen Argumente die Sie beim Beförderungsunternehmen geltend gemacht haben auch in der Anhörung machen.
So wird eine Einstellung wahrscheinlich.
Besondere negative Folgen hat die Einstellung eines Verfahrens vermutlich nach § 153 ff. StGB nicht.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
-- Editiert von rechtsmacher am 15.07.2008 22:00:41
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Was kann ich denn am besten ankreuzen?
Gebe ich die Straftat zu, oder nicht? Da es ja nicht vorsätzlich war. Wäre ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden?
Dank und Gruß,
Sara
quote:
Gebe ich die Straftat zu, oder nicht? Da es ja nicht vorsätzlich war. Wäre ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden?
Richtig. Schreiben Sie noch etwas dazu wie es genau dazu kam. Wie Sie es auch hier getan haben, dann müsste sich die StA das Verfahren einstellen.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE
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"
Hi,
da hier eigentlich nur eine Einstellung wg. fehlendem Tatverdacht in Frage kommt, sollten Sie sich mit einer Einstellung gegen eine Geldbuße nicht einverstanden erklären. Und was das Zugeben anbelangt: Schreiben Sie eine Erklärung, daß Sie zwar ohne Fahrschein gefahren sind, aber ohne Schwarzfahrabsicht - na, wie Sie es halt oben beschrieben haben.
Gruß vom mümmel
Vielen Dank zusammen!
Ich hab's jetzt abgeschickt. Ihr habt mir sehr geholfen und vor allem auch beruhigt.
Gruß
Sara
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