Einmalige Beförderungserschleichung

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sara27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalige Beförderungserschleichung

Hallo,

im Juni war ich -Studentin, wohnhaft in Köln- zu Besuch in Bielefeld. Auf der Rückfahrt wollte ich mit der Straßenbahn zum Bahnhof fahren. Da die Straßenbahn schon einfuhr, rannte ich schnell hinein. In Köln kann man in der Bahn Fahrausweise kaufen, hier kam allerdings schon der Schaffner auf mich zu, um mir ein erhöhtes Beförderungsentgelt auszustellen. Da ich nur meinen Führerschein, nicht aber meinen Ausweis bei mir hatte, fuhr er mit mir zur nächsten Polizeidienststelle.
Mit dem Fahrunternehmen konnte ich jedoch aushandeln, dass diese ein "ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt" in Höhe von 7€ akzeptieren. Damit dachte ich, sei die Sache erledigt.

Nun kam allerdings ein Schreiben der Polizei, das mir "nach §163a (...)StPO Gelegenheit gibt", mich zu der Beschuldingung zu äußern.

Was kann ich nun machen?
Kommen auf jeden Fall noch weitere Kosten auf mich zu, obwohl das Verkehrsunternehmen auf die üblichen 40€ verzichtet hat. Kann es wirklich zu einem Prozess kommen, obwohl ich zum allerersten Mal "schwarz gefahren" bin?
Ich soll ankreuzen, ob ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden wäre oder nicht.
Was für Kosten können auf mich zukommen. (Ich bin BaföG-Empfängerin und verdiene in meinem Nebenjob ca. 300€ im Monat).
Gibt es neben den finanziellen noch andere Konsequenzen, mit denen ich rechnen muss?

Vielen Dank für die Hilfe!
Sarah

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

nein, weil sie fahrlässig gehandelt haben und das beförderungsunternehmen es auch so sieht.

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#2
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

..die StA als Entscheidungsträger jedoch offensichtlich nicht. Auf die Sichtweise des Beförderungsunternehmens kommt es hierbei nicht an.

Aus der Schilderung der TE ergibt sich noch nicht einmal ein dezenter Hinweis darauf, dass irgend eine Staatsanwaltschaft von dem geschilderten Vorgang überhaupt Kenntnis erlangt hat.
Die Polizei hat eine Anzeige gefertigt und der Beschuldigten wurde ein Anhörungsbogen zugeschickt.

Vielmehr wird die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit wahrscheinlich recht zügig einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade> Wie sollte diese auch vor Abgabe an sie Kenntnis erlangen? <hr size=1 noshade>


vielleicht könnt Ihr mal das mit dem zitieren mal üben...

In der Tat impliziert Ihre Aussage

quote:<hr size=1 noshade> die StA als Entscheidungsträger jedoch offensichtlich nicht. <hr size=1 noshade>


das Sie davon ausgehen, das die StA von dem Vorgang bereits Kentniss erlangt hat.

Was Sie wie Sie selbst einräumen nicht der Fall ist.

Kann aber dahinstehen.

Eine Einstellung des Verfahrens ist sehr sehr wahrscheinlich.

An Ihrer Stelle würde ich genau die gleichen Argumente die Sie beim Beförderungsunternehmen geltend gemacht haben auch in der Anhörung machen.

So wird eine Einstellung wahrscheinlich.

Besondere negative Folgen hat die Einstellung eines Verfahrens vermutlich nach § 153 ff. StGB nicht.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

-- Editiert von rechtsmacher am 15.07.2008 22:00:41

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#6
 Von 
Sara27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Was kann ich denn am besten ankreuzen?
Gebe ich die Straftat zu, oder nicht? Da es ja nicht vorsätzlich war. Wäre ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden?

Dank und Gruß,
Sara

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Gebe ich die Straftat zu, oder nicht? Da es ja nicht vorsätzlich war. Wäre ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden?


Richtig. Schreiben Sie noch etwas dazu wie es genau dazu kam. Wie Sie es auch hier getan haben, dann müsste sich die StA das Verfahren einstellen.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

da hier eigentlich nur eine Einstellung wg. fehlendem Tatverdacht in Frage kommt, sollten Sie sich mit einer Einstellung gegen eine Geldbuße nicht einverstanden erklären. Und was das Zugeben anbelangt: Schreiben Sie eine Erklärung, daß Sie zwar ohne Fahrschein gefahren sind, aber ohne Schwarzfahrabsicht - na, wie Sie es halt oben beschrieben haben.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sara27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank zusammen!
Ich hab's jetzt abgeschickt. Ihr habt mir sehr geholfen und vor allem auch beruhigt.

Gruß

Sara

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