Einreise in USA / Strafrechtliches Verfahren

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
HeuteNamenlos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreise in USA / Strafrechtliches Verfahren

Ich habe mich in einem US-Chatraum zu einer Beleidigung hinreißen lassen. Ich war Anonym, aber das bekommt man ja heute vermutlich heraus. Der Beleidigte will mich verklagen.

Folgende Fragen habe ich:

1) Bekomme ich mitgeteilt, wenn ein Verfahren gegen mich läuft
2) Kann ich weiterhin in die USA einreisen oder "klicken" da die Handschellen / Einreiseverweigerung. Was ist hier zu erwarten.

Vielen Dank für ein paar Hinweise

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat:
1) Bekomme ich mitgeteilt, wenn ein Verfahren gegen mich läuft

In diesem Fall könnte dies durchaus dauern bis der Verletzte ein Sühneverfahren anstrebt.

Zitat (von HeuteNamenlos):
Der Beleidigte will mich verklagen.
Da wäre dann zunächst einmal zu klären, ob wir hier von einer Privatklage (oder einem Ermittlungsverfahren) oder lediglich einem Zivilverfahren (Schmerzensgeld) sprechen. Dann wäre auch noch interessant, von welcher Art "Einreise" gesprochen wird (Visum, Urlaub?). Auch ein (dem Einreisenden) unbekanntes Ermittlungsverfahren wg. Beleidigung gegen ihn dürfte regelmäßig zu keinen Konsequenzen bei der Einreise führen.

-- Editiert von DeusExMachina am 01.10.2019 14:19

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Bekomme ich mitgeteilt, wenn ein Verfahren gegen mich läuft Da wir hier im Strafrecht sind, gehe ich mal davon aus, es sei eine Strafanzeige gemeint: Nein, die wird Ihnen nicht zwingend mitgeteilt. Erst wenn man ernsthaft vorhat, Sie zu verurteilen, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht, um Stellung dazu nehmen zu können.
Auch ein (dem Einreisenden) unbekanntes Ermittlungsverfahren wg. Beleidigung gegen ihn dürfte regelmäßig zu keinen Konsequenzen bei der Einreise führen. Das sehe ich auch so - ich wüßte aber auch nicht, woher US-Behörden davon überhaupt wissen sollten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das sehe ich auch so - ich wüßte aber auch nicht, woher US-Behörden davon überhaupt wissen sollten.
Ja, richtig. Aber mir wurde einmal ein Fall bekannt, in dem die Frage "Läuft da etwas?" wahrheitswidrig verneint wurde (was sich über Umwege und einen Zufall herausstellte) und der Einreisende daraufhin in den USA zumindest strafrechtliche Probleme bekam.

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#4
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von HeuteNamenlos):
Ich habe mich in einem US-Chatraum zu einer Beleidigung hinreißen lassen. Ich war Anonym, aber das bekommt man ja heute vermutlich heraus. Der Beleidigte will mich verklagen.

Deine Beleidigung müsste schon ziemlich krass gewesen sein, wenn sie nicht durch die Redefreiheit (Freedom of speech) abgedeckt wird, obwohl ich anonyme Beleidigungen im Internet keineswegs gutheißen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 292x hilfreich)

@Puschel_reloaded: Hast Du auch noch irgendetwas Sachdienliches beizutragen? Wir sind hier nicht bei Facebook.

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