Einsatz wegen Waffe - Folgen

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
T.Wagner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsatz wegen Waffe - Folgen

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Beitrag im Strafrecht richtig ist, falls nicht bitte verschieben, danke.

Guten morgen, mit dem kleinen Waffenschein darf man ja Schreckschusswaffen mit sich führen, diese müssen allerdings verdeckt getragen werden.

Fiktive Situation:
Person A trägt eine Schreckschusswaffe, von seinem Hemd verdeckt, am Gürtel.
Durch irgend eine Situation (z. B. Luftzug, Hemd zieht nach oben) sieht Person B (Passant) die Waffe und kann sie nicht von einer echten Waffe unterscheiden.
Person B ruft den Notruf und es erfolgt ein (wahrscheinlich nicht mal kleiner) Einsatz.
Dabei wird festgestellt, dass Person A die Waffe führen darf und auch den kleinen Waffenschein bei sich führt.

Abgesehen von der Gefährlichkeit des Polizeieinsatzes, hätte dieser Folgen für Person A?
Falls ja, welche?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Falls(!) man ihm einen Vorwurf dahingehend machen kann, den Einsatz unnötigerweise ausgelöst zu haben, kann man ihm die Kosten dafür in Rechnung stellen.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 621x hilfreich)

In vielen Fällen gibt es bei Erteilung der Erlaubnis die Auflage, die SRS-Waffe ausschließlich verdeckt zu führen. Wird hiergegen verstoßen, vorsätzlich oder fahrlässig, so wird erstens ein Bußgeld fällig, und zweitens können die Kosten für den Einsatz auf Person A zukommen. Und da derartige Fälle in der Regel vom SEK oder MEK "bearbeitet" werden wird es sehr schnell sehr teuer.


Zitat (von T.Wagner):
Abgesehen von der Gefährlichkeit des Polizeieinsatzes

Die Verletzungsgefahren für Person A aufgrund des Einsatzes und der notwendigen Eigensicherung der Beamten sind erheblich.

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