Einschätzung Wird Anklage erhoben? Brandstiftung

29. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
Einschätzung Wird Anklage erhoben? Brandstiftung

Liebe User,
in einem Vereinsgebäude wurde im Sommer des Jahres ein Brand gelegt.
Offiziell Beschuldigter ist Person (A)
Gründe
- Person A war der letzte und der erste Besucher der Vereinsstätte. Sowohl am Abend gegen 22/23Uhr (grillen), als auch am Morgen gegen 6:30Uhr (Morgeneinheit). Brand erfolgte wohl gegen 2Uhr

- Das Feuer erlosch offenbar von selbst. Person A informierte Feuerwehr und Polizei

- Im Zuge der sofortigen Ermittlungen willigte A einem DNA-Abstrich ein. Dieser ist jedoch wertfrei, da im Vereinsgebäude selbst Unmengen an Personen verkehren und (A) auch befugt war die betreffenden Räume aufzusuchen (zB Küche usw). Zweitens wurden nirgendwo Behältnisse des Brandbeschleunigers gefunden.

- Als Gründe für das Motiv führt die Kripo eine vermeintliche „Degradierung" des Tatverdächtigen an.

- Person A hat keine Zeugen für seine Anwesenheit zu Hause

Dennoch gab die zuständige Oberstaatsanwältin eine TKÜ in Auftrag, worauf hin 3 Monate später sämtliche Mobiltelefone des Tv beschlagnahmt wurden, mittels Hausdurchsuchung. Vermutlich in der Hoffnung einen „rauchenden Kolt" zu finden (SMS „ich wars, aber behalt es für Dich").

Dies wird natürlich nicht passieren.

Unangenehm aufgefallen ist die Art und Weise der Befragung der Beamten von vorgeladenen Zeugen. Diese wurden von der Kripo selbst immer wieder auf die „Probleme des TV" angesprochen. So wurde ein eingestelltes Verfahren wegen Stalking aus dem Jahr 2014 immer wieder angeführt und in der Akte ein Bild gezeichnet, der Angeklagte „hätte ein Problem mit Stalking". Man gewinnt den Eindruck einer Hexenjagd, nach einem Soziopathen.

Laut betreuendem Anwalt, formuliert sich die Kripo in ihre eigenen Fachterminus jedoch so, dass sie eigentlich nichts haben. Umso verwunderter ist (A) natürlich, über den Aktionismus der Staatsanwaltschaft und befürchtet natürlich die daher die Eröffnung einer Verfahrens.

Selbst wurde nur zusammen mit anderen Vereinsmitgliedern vernommen. Ein „Verhör", indem sich staatliche Organe überhaupt ein Bild vom TV machen könnten, wurde nie eingeleitet.

(A) Hat Feinde im Verein, so zeigte er einen Trainer des Missbrauchs von Minderjährigen an
(B) Allgemeiner Befragter 1 ist Vorstand des Vereins und stand somit unter dem Angriff von Person (A) zu obigem Thema
(C) Allgemeiner Befragter 2 ist Gewerbetreibender auf dem Gelände des Vereins. Person (A) forderte die Überprüfung der Verträge ein

(D) Der Verein ist finanziell sehr wackelig aufgestellt. Die vom Feuer betroffenen Teile des Vereinshauses waren Sanierungsbedürftig

(E) Renovierte Areale wurden nicht in Brand gesteckt
(F) Person (A) selbst lagerte Sportmaterial im Wert von ca. 4000,00€ im Gebäude
(G) Der Großteil des Sportgeräts war zum Zeitpunkt des ******* nicht im Gebäude, sondern außer Haus zu einem Trainingslager

(H) Schlüsselgewalt zum Objekt haben ca. 20 Personen
(I) Ob das Objekt überhaupt verschlossen war kann nicht geprüft werden, da es kein Alarmsystem mit Protokoll oder Kameras gibt.

Zu welcher Einschätzung kommt die Community? Welche Verläufe malt Ihr Euch aus? Nach unserer Einschätzung, wird hier spekuliert durch Druckerhöhung das zu erreichen, womit 70% der Brandstiftungen aufgeklärt werden - ein Geständnis.
Diesem sinnfreien Druck möchte ich sich (A) natürlich entziehen, da er vor allem seine Reputation gefährdet sieht. Wo kein Täter, kann auch kein Geständnis verfasst werden.


BG & Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

sie beantworten sich ja Ihre Frage schon selbst.

Wenn keine ausreichenden Beweismittel vorliegen, dann wird auch keine Anklage erhoben. Ob die Beweismittel ausreichend sind, entscheidet das zuständige Gericht.

Laut Ihren Schilderungen haben die Ermittlungsbehörden offenbar nur Indizien.

Einzige beunruhigende Tatsache ist, dass offenbar soviel vorliegt, dass ein Richter seine Unterschrift unter eine TKÜ und einen Durchungsbeschluss gesetzt hat.

Bester Weg ist hier wohl, dass Sie Ihren Verteidiger seinen Job machen lassen.

Aussagen dazu, ob das Gericht eine Anklage erhebt oder nicht sind ohne die Akte zu kennen absolut spekulativer Natur.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Aussagen dazu, ob das Gericht eine Anklage erhebt oder nicht sind ohne die Akte zu kennen absolut spekulativer Natur.


Richtig, reine Kaffeesatzleserei

Zitat:
Diesem sinnfreien Druck möchte ich sich (A) natürlich entziehen, da er vor allem seine Reputation gefährdet sieht.


Das kann er ja problemlos tun, indem er (ab jetzt) keine (weiteren) Angaben zur Sache macht, was als Beschuldigter sein gutes Recht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120333 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Jasmin Phoenix):
Zu welcher Einschätzung kommt die Community?

Das man den Anwalt fragen sollte.
Denn der kennt den Akteninhalt und auch die Ermittler vor Ort, was seine Einschätzung recht zuverlässig machen dürfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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