Einschätzung ob Straftat oder unpassendes Verhalten

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
sukkulente
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschätzung ob Straftat oder unpassendes Verhalten

Guten Tag,

Ich würde gerne Einschätzen lassen ob bei folgendem Fall ein Strafbestand vorliegen würde:


Zwei Personen haben seit 2 Jahren eine nicht weiter definierte Beziehung, bei der und weil sie sich die selben Hobbies in regelmäßigem Abstand sehen. Bei Treffen kam es regelmäßig zu Küssen und sexuellem Kontakt, sowie privat Kontakt gehalten wurde. Dabei zeigte er sich schon in mehreren Situationen manipulativ.

Bei der letzten Begegnung entschied die Frau sich, sich nicht von seinem Verhalten abhängig zu machen und zu warten ob diesmal etwas passieren würde und fragte ihn zum Abschied ob ich ihn küssen dürfte was wir daraufhin taten. Sie wollte danach ins Bett aber ließ sich überreden ihn noch zu seinem Auto (in dem er bei diesem Event schlief) zu bringen. Aber er hat sie dort angefangen zu küssen und wollte sie überzeugen bei sich im Auto zu übernachten.
Dabei vielen Sätze wie "du kannst mich doch nicht einfach küssen, mich scharf machen und dann einfach gehen". Von ihr vielen Sätze "ich mag dich aber ich möchte jetzt ins Bett". Sie hat sich genötigt gefühlt Kompromisse schließen zu wollen, zu versprechen morgen bei ihm zu schlafen in der Hoffnung, das würde ihn beruhigen und morgen würde sie dann einen Grund finden es erneut nicht zu tun.
Er hat nicht locker gelassen, sie bedrängt, festgehalten, den Weg versperrt. Dabei haben sie sich immer wieder geküsst, damit er weiter sagen konnte, dass sie doch auch bleiben wolle. Dabei hat er sie leicht runtergedrückt, wie auch bei vorherigen Kontakten. Dann fasste er ihr an den Hals und würgte sie einige Sekunden. Für ihn mag das eine Art Vorspiel gewesen sein, da es bei vorherigen sexuellen Kontakten auch Würgegriffe an ihr aber in ihrem Willen gab.
Doch nun hatte sie Angst, zumal sie bereits seit über einer Stunde lang versuchte zu gehen und dies deutlich geäußert habe. Sie stand die ganze Zeit mit dem Rücken zu seinem Bulli, konnte also nicht nach hinten ausweichen. Er fasste ihr auch an den Hintern, sie ließ es zu in der Hoffnung ihn so zufrieden stellen zu können. Sie hätte nach Hilfe rufen könne, es hätte jemand auf der Veranstaltung gehört. Dies kam ihr nicht in den Sinn, da sie ihn bereits lange kannte und dachte sich herausreden zu können.

Schlussendlich ist sie da geblieben. Sie hat im Auto geschlafen, weil sie müde war vom Diskutieren und erschöpft vor Angst. Er hat auf der Matratze im Auto versucht ihr näher zu kommen und sich auf sie gelegt und sie geküsst. Zum Glück reichte hier ein Nein. Danach hat sie sich neben ihn gelegt und ein wenig gekuschelt in der Hoffnung ihn so bei Laune zu halten, damit nichts passiert.
Die ganze Nacht hat sie kaum ein Auge zubekommen und sich unwohl gefühlt. Als es hell draußen war und die ersten anderen Besucher des Events über den Hof liefen, hat sie ihren Wecker vorgestellt und so getan als ob es schon die verabredete Uhrzeit wäre, damit sie gehen kann. Sein Handy lag weiter weg und sie musste nicht befürchten, dass er den Schwindel erkennt.

Kurz: Sie hat ihn geküsst und wollte danach ins Bett und hat dies klar verbal geäußert und auch versucht zu gehen, wobei sie festgehalten wurde. Er hat sie nicht ins Auto gezerrt. Er hat ihr den Weg abgeschnitten, die Armen neben sie gehalten (an das Auto) wie eine Begrenzung an der sie nicht vorbei kam, als wäre es ein Spiel und hat damit gezeigt, dass er sich seiner körperlichen Überlegenheit bewusst war. Sie wurde nicht lauter. Aus dem "ich möchte ins Bett" wurde mit der Zeit ein "bitte lass mich gehen". Er hat ihr Vorwürfe gemacht, ihr Schuld zugesprochen und es ihr als Pflicht dargestellt bleiben zu müssen. Sie haben sich während der Unterhaltung mehrfach geküsst, damit die Stimmung nicht zu ernst wird und sie etwas zu befürchten hat.

Hat er sich einer Tat strafbar gemacht? Wenn ja welcher und wie wären die Konsequenzen bei Anerkennung?
Konnte er sich dessen bewusst sein? Und wie spielt die gemeinsame Vergangenheit herein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von sukkulente):
Hat er sich einer Tat strafbar gemacht? Wenn ja welcher und wie wären die Konsequenzen bei Anerkennung?

Vermutlich.
Irgendwas zwischen "Einstellung" "Geldstrafe" und "Haft".

Je nach Güte der Argumente und seinem strafrechtlichen Vorleben.



Zitat (von sukkulente):
Konnte er sich dessen bewusst sein?

Eher nicht.



Zitat (von sukkulente):
Und wie spielt die gemeinsame Vergangenheit herein?

Genau deswegen, weil es da ja auch schon so was wie etwas "härtete Gangart" gab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DriftKing
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem bei so einem Fall ist der erkennbare wille. Für den Täter muss erkennbar gewesen sein dass das was er tut von der Gegenseite nicht gewollt ist.

So stellt sich zum Beispiel die Frage: Ist es für ihn erkennbar dass das Würgen nicht gewollt war, wenn es früher zum „Vorspiel" dazu gehört hat und gewünscht war.

War die Angst und der Wunsch zu gehen für ihn erkennbar, wenn doch immer wieder Küsse oder andere körperliche Nähe (aus welchem Grund auch immer) gesucht wurde.

-- Editiert von DriftKing am 28.11.2019 22:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Gefühlt sehe ich keine strafbare handlung. Wie die Vorredner schon festgestellt haben, muss man da natürlich differenzieren.
Als die beiden im Bett lagen hat schließlich auch ein klares "Nein" ausgereicht.

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