Hallo liebes Forum,
bisweilen war ich stille Mitleserin, aber nun plagt mich mein Gewissen und ich hoffe ihr könnt mich beruhigen.
Ich mache es kurz:
Ich habe Mist gebaut und 20 Sozialstunden bekommen. Diese habe ich abgeleistet. Die Dame von der Jugendgerichthilfe leitet dies nun an die Staatsanwaltschaft
weiter und dann wird das Verfahren eingestellt.
Lediglich der Eintrag im Erziehubgsregister bleibt bis zum 24. Lebensjahr (ich bin 20 Jahre alt).
Nun macht eine Freundin parallel zu ihrem Studium „soziale Arbeit" ein Praktikum bei einem Jugendamt.
Ich habe furchtbare Angst, dass dies heraus kommt und sie mitbekommt was ich getan habe. Ich schäme mich sehr dafür und möchte nicht, dass dies heraus kommt.
Ich lebe in Bayern, sie in Nordrhein-Westfalen, macht dies einen Unterschied bzgl der Einsicht?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dies erfährt?
Es wäre schön, wenn mir jemand Klarheit verschaffen könnte.
-- Editiert von Moderator am 06.08.2019 16:35
-- Thema wurde verschoben am 06.08.2019 16:35
Einsehen Erziehungsregister
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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Danke für deine Antwort. Das beruhigt mich schon einmal.
Kannst du dies bitte begründen?
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Ich lebe in Bayern, sie in Nordrhein-Westfalen, macht dies einen Unterschied bzgl der Einsicht? Ja. Jugendämter können "zur Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben" Einsicht in das ER erhalten. Wie aber sollte ein Jugendamt in NRW begründen, es nähme Erziehungsaufgaben bei einer bayerischen Heranwachsenden wahr? Und natürlich kann ein JA-Mitarbeiter nicht mal so einfach im ER herumsurfen - er muß schon begründen können, warum und für wen er da Einsicht braucht.
Nun macht eine Freundin parallel zu ihrem Studium „soziale Arbeit" ein Praktikum bei einem Jugendamt. Und Sie sind sicher, dass Sie befreundet sind? Woher dann die panische Angst? Ein Freund verurteilt einen nicht, weil man vor Jahren mal irgendein Bagatelldelikt begangen hat (jetzt mal abgesehen davon, dass die Freundin darüber sowieso nichts erfahren wird)...
-- Editiert von muemmel am 06.08.2019 16:42
-- Editiert von muemmel am 06.08.2019 16:43
-- Editiert von muemmel am 06.08.2019 16:43
Vielen Dank muemmel, für deine Antwort !!
Nun ich drückte mich vielleicht falsch aus, sie ist wohl eher eine Bekannte. Meine besten Freunde wissen hierbei auch Bescheid.
Allerdings ist dieser Vorfall erst einige Wochen alt und die Sozialstunden habe ich erst letzte Woche abgeleistet, also alles noch sehr frisch.
Es ist mir schlichtweg einfach furchtbar unangenehm und ich möchte nicht, dass dies sonst jemand erfährt.
Deiner Meinung nach, wird sie dies also nicht einsehen werden.
Ich habe mir große Angst gemacht, man könne aus Interesse einfach einen Namen eingeben und diese Person überprüfen....
War dann wohl doch von mir hinein gesteigert.
Muss sich denn ein Jugendamt-Mitarbeiter die Einsicht ins ER genehmigen lassen?
Deiner Meinung nach, wird sie dies also nicht einsehen werden. So ist es.
Muss sich denn ein Jugendamt-Mitarbeiter die Einsicht ins ER genehmigen lassen? Das schrieb ich doch schon ganz deutlich - er muß mitteilen, für wen er warum einen ER-Auszug braucht.
Ich habe mir große Angst gemacht, man könne aus Interesse einfach einen Namen eingeben und diese Person überprüfen.... Natürlich nicht.
Die JA haben keinen unmittelbaren Online-Zugriff auf das BZR/ER und müssen die Auskunft daher offiziell beantragen. Also keine Gefahr.
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