Einsehen meiner Akte

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
jabbasaccount
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsehen meiner Akte

Hallo,

Entschuldigung für mein Deutsch, bin aus der Übung. Und Entschuldigung wenn das hier ein bisschen verwirrend ist, ich wusste nicht wie ich das sonst schreiben kann.

Ich wohne derzeit in den USA und bin dabei mich für ein Greencard interview vorzubereiten. Die wollen Dokumente über sämtliche Ereignisse aus meiner Vergangenheit die mit irgendwelchen Gesetzesbrüchen oder Vergehen zu tun haben. Führungszeugnis oder "Certificate of Good Conduct" reichen nicht aus. Ich kann da nur an drei Ereignisse denken und habe diese am Ende kurz beschrieben; hoffentlich vergesse ich da nichts. Mein Problem ist dass ich nicht weiss wie ich (von den USA aus) an die verlangten Dokumente rankomme.

Ich brauche für die US Behörden folgendes:

"original official statements" von der "arresting agency" (ich denke mal Polizei) oder "applicable court order" das beinhaltet dass keine Anzeige erstattet wurde für Ereignis 1 und 2.

Für Ereignis 3 brauche ich ein original oder eine "court-certified" Kopie von der gesamten Akte ("complete arrest record").

Nun weiss ich dass in Deutschland nach einer Weile Einträge gelöscht werden und wenn das der Fall ist und ich deshalb keine anderen Dokumente erhalten kann muss ich laut US Behörde ein original oder eine "court-certified" Kopie von dem Gerichtsbeschluss der den Eintrag löscht erhalten.

Hier die Ereignisse:

1.) Ich wurde (Ich glaube in 2007; ich war unter 18) verhaftet da ich zur falschen Zeit am falschen Platz war und jemand in der Nähe von 3 Personen überfallen wurde. Ich und zwei meiner Freunde waren bekifft und dabei einen Joint zu drehen wenn die Polizei kam und uns festgenommen hat. Die haben uns dann direkt zu dem Opfer von dem Raubüberfall gebracht (um die Ecke) und bestätigt dass wir nicht die Täter waren. Wenn ich mich recht erinnere ist nichts passiert ausser dass einer von uns 18 war und der andere angegeben hat dass das Marihuana ihm gehört. Ich glaube die haben beide Briefe nach Hause bekommen. Kann sein dass ich auch einen bekommen habe, wenn ich mich recht erinnere aber nicht.

2.) Ich weiss nicht wie alt ich war es muss irgendwas zwischen 18 und 20 gewesen sein (2008-2010) als ich auf einer Party festgenommen wurde. Jemand anders hat wohl ein Baustellenschild umgeworfen und ich habe es dann (betrunken wie ich war) aufgehoben und gesagt dass ich das in mein Zimmer and die Wand hängen werde. Dann waren dort zwei Polizisten in Zivil die mich und jemand anders festgenommen haben. Die haben mich über Nacht dort behalten. Ein bisschen später habe ich dann einen Brief bekommen und sollte bei der Polizeiwache erscheinen um über den Abend zu sprechen. Dort wurde mir gesagt dass die zuerst gar nicht gegen uns vorgehen wollten, da aber der andere Verhaftete rechtlich gegen die vorgegangen ist (fühlte sich schlecht behandelt während der Verhaftung) mussten die das Ereignis komplett investigieren. Ich habe denen die Wahrheit gesagt und die haben mich nur gefragt ob ich zu Hause die Wand voller Strassenschilder habe und da das nicht der Fall ist wollten die keine Anzeige erstatten. Ich glaube die haben mir gesagt dass man eine kleinere Tat "frei" hat und nicht direkt für alles bestraft wird. Nun bin ich mir aber nicht sicher ob ich für das Strassenschild bezahlen musste oder nicht.

3.) Aufm Hamburger Kiez war ich betrunken und hatte einen Filmriss. (ca. 2019-2011; 19-21 Jahre alt) Habe einen Brief nach Hause bekommen (ich glaub von der Staatsanwaltschaft) in dem stand dass ich gegen einen Stromkasten urinierte und Strafe Zahlen muss (Ich glaube das fällt unter Sachbeschädigung).

Sehr vielen Dank für jede Antwort die ich kriegen kann.

Jasper

-- Editiert jabbasaccount am 21.01.2015 16:52

-- Editiert von Moderator am 22.01.2015 21:27

-- Thema wurde verschoben am 22.01.2015 21:27

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Nun weiss ich dass in Deutschland nach einer Weile Einträge gelöscht werden und wenn das der Fall ist und ich deshalb keine anderen Dokumente erhalten kann muss ich laut US Behörde ein original oder eine "court-certified" Kopie von dem Gerichtsbeschluss der den Eintrag löscht erhalten. Es gibt aber keinen Gerichtsbeschluß - es gibt einfach Fristen. Und wenn die ablaufen, dann wird gelöscht. Aber da Ihre Aktionen noch keine 10 Jahre her sind, wird das wohl noch in INPOL stehen. Fragen Sie einfach die Datenschutzbeauftragten der betreffenden Bundesländer - die können Ihnen sagen, wie man Auskunftsanträge stellt.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jabbasaccount
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort und Entschuldigung dass ich im falschen Bereich gepostet habe.

Wo/wie kann ich denn einen Datenschutzbeauftragten für Hamburg finden/kontaktieren? Hab's gegoogelt und war nicht sehr erfolgreich.

Danke nochmals.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo/wie kann ich denn einen Datenschutzbeauftragten für Hamburg finden/kontaktieren? <hr size=1 noshade>

Den findet man hier: www.datenschutz-hamburg.de





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jabbasaccount
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr vielen Dank muemmel and Harry van Sell. Ich werde den Datenschutzbeauftragten und einen Rechtsanwalt in Deutschland kontaktieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Ich werde den Datenschutzbeauftragten und einen Rechtsanwalt in Deutschland kontaktieren.


Das ist die eine Möglichkeit, die andere ist zunächst mal die deutsche Botschaft aufzusuchen, die wissen sicher was gebraucht wird und wo es zu bekommen ist.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jabbasaccount
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das ist die eine Möglichkeit, die andere ist zunächst mal die deutsche Botschaft aufzusuchen, die wissen sicher was gebraucht wird und wo es zu bekommen ist.


Habe ich gerade getan. Die wissen quasi gar nichts. Die sagen nur dass ich mich als Privatperson and das Justizamt wenden soll und dort habe ich schon ein Fuehrungszeugnis beantragt.
mein
Das Problem ist auch dass ich Dokumente von der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder irgendwelchen Gerichten benoetige. Um mit denen sprechen zu koennen brauche ich allerdings eine Aktennummer. Die Aktennummern habe ich nicht. Saemtliche Briefe die ich von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen habe sind entweder weggeworfen oder im Keller meines alten Wohnsitzes in Deutschland. Ich glaube aber dass zumindest ein paar von denen weggeworfen wurden. Habe schon meinen Bruder beauftragt meinen Kram durchzuwuehlen aber ich habe da keine allzugrossen Hoffnungen.

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