Hallo,
wer hat alles Einsicht ins BZR?
wurde im vergangenen Jahr wegen Verst0ß gegen BTM zu 50 Tagessätzen verurteilt. Somit erscheint die Strafe nicht im Führungszeugnis aber im BZR. Wer darf denn dort Einsicht nehemen? Und muss ich vorher zustimmen oder können Behörden da einfach so Einsicht nehmen. Muss zum Beispiel meinen LKW Führerscheinverlängern, hat das Straßenverkehrsamt ein recht ins BZR zu sehen?
Einsicht BZR
Notfall oder generelle Fragen?
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Die Behörden die Einsicht nehmen dürfen sind in § 41 BZRG genannt. Ihre Zustimmung ist nicht erforderlich.
Durchschaue das noch nich ganz, is die Führerscheinzulassungsstelle eine solche behörde?
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Führerscheinstellen gehören zu den Landkreisen/Landratsämtern, sind also Kommunalbehören (demzufolge weder oberste Bundes- oder Landesbenörden) und gehören somit nicht zu den im § 41 BZRG
genannten Stellen.
Oder kürzer gesagt: Nein !
sehr gut,können die denn über umwege an nen auszug aus dem bzr kommen, wenn ich jetzt zum beispiel meinen führerschein verlängern will können die da über bundesamt für straßenverkerh oder so fragen?
Wenn die Ermittlungsbehörden bei einer Drogensache einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sehr, teilen sie das von sich aus der Führerscheinstelle(?) mit. Außerdem genügt gelegentlicher Konsum etwa von Cannabis nicht aus, die Fahreignung in Frage zu stellen, solange man zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann; das jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden.
Die Verutrilung wegen BTM hatte nix mit dem straßenverkehr zu tun und bis jetzt hat sich auch niemand gemeldet, obwohl die Verurteilung jetzt schon 1 Jahr her ist.
Ich möchte jetzt meinen LKW Führerschein verlängern und hab Angst das ich dadurch schlafende hunde wecke
Ich hatte übersehen, dass es um eine BTM-Verurteilung geht. Es ist völlig richtig, was DanielB sagt. Die Polizei könnte nach § 2(12) StVG eine Mitteilung an die FSSt gemacht haben. Das ist unabhängig vom BZR. Was das BZR angeht, können *untere* Behörden sich nicht einfach über einen *Umweg* über eine *obere* Behörde Einsicht holen. Dann könnte man sich den § 41 BZRG näml. sparen, wenn das so einfach ginge, bzw. den unteren Behörden selbst Auskunftsrechte einräumen.
machen dies mitteilungen an die führerscheinstelle die zuständigen beamten oder die staatsanwaltschaft
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