Einsicht des Bundeszentralregister

24. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
CrazySue81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsicht des Bundeszentralregister

Kurze Frage!
Hat eigentlich die Agentur für Arbeit Einsicht auf das Bundeszentralregister? Mein Führungszeugnis ist sauber aber im Register steht ne Geldstrafe drin.
Ich hoffe nicht!

-- Editiert am 24.07.2009 00:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein hat sie de facto nicht.

Zwar ist das Bundesarbeitsministerium eine "oberste Behörde" im Sinne von § 41, Abs. 1, Nr. 2 BZRG , welche im Prinzip ein Auskunftsrecht haben, jedoch ist das Ministerium nicht mit der "Agentur" gleichzusetzen. Ferner ist auch § 41, Abs. 4 BZRG zu beachten, d.h. es muß der Zweck angegeben werden, für den die Auskunft benötigt wird. Ein pauschales "wir möchten mal wissen, ob der Arbeitssuchende XY was auf dem Kerbholz hat" reicht dafür keinesfalls aus. Es ist auch keineswegs so, dass die § 41 BZRG-Behörden selber auf das BZR zugreifen können. Vielmehr muß die Auskunft über den Registerinhalt beim Bndesamt für Jusitz angefordert werden (ausdrücklich - und wie gesagt von einer obersten Behörde, die die Agentur als solche nicht ist) und wie gesagt ausreichend begründet werden.

Wenn es um eine Überprüfung für eine Arbeitsstelle geht ist auch ohnehin nicht die Agentur zuständig dafür sondern der jeweilige (zukünftige/potenzielle) Arbeitgeber selbst. Und der müßte wiederum selbst eine § 41 - BZRG - Behörde sein, um Vollauskunft zu bekommen.

Wenn Ihre Geldstrafe nicht im Führngszeugnis auftaucht, kann es sich ja nur um eine erstmalige verurteilung zu maximal 90 Tagessätzen handeln. Diese wird auch nach 5 Jahren wieder aus dem Register gelöscht, bzw. zunächst zur Auskunft gesperrt und nach einem weiteren Jahr (also dem sechsten) dann gelöscht (wenn in dieser Zeit nichts neues dazu kommt)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
surfer_hamburg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele Behörden haben Einsicht auf das Bundeszentralregister,dennoch keine Sorge soweit mir bekannt ist NICHT die Agentur für Arbeit

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CrazySue81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal! aber ich habe da noch andere Fragen.
Ich werde wenn alles klappt beim amt ne ausbildung machen. und ich mußte da son formular ausfüllen; ich kann mich ja eigentlich als nicht vorbestraft bezeichnen aber da sind noch andere fragen die mich verunsichern. wurden sie disziplinarechtlich beelangt. oder sind gerichtliche strafverfahren gegen sie anhängig. oder werden staatsanwaltliche ermittlungsverfahren gegen sie geführt.
mir ist nichts bekannt und das soll auch so bleiben. kann mir jemand sagen wie ich diese fragen beantworten soll?

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