Einsicht in Urteil eines Strafverfahren wegen Gefährdung Straßenverkehr

26. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb489088-9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsicht in Urteil eines Strafverfahren wegen Gefährdung Straßenverkehr

Hallo!
Ich war heute in einem Verfahren als Zeugin anwesend. Hierbei ging es um Gefährdung des Straßenverkehrs. Damals hatte ich durch den Angeklagten einen Schaden am Auto erlitten, da ich durch einscheren ausweichen musste. Heißt ich bin also auch Geschädigte.
Beim Gericht waren noch eine weitere Zeugin und eine Polizistin geladen.
Nach meiner Befragung, die sehr ins Detail ging, obwohl der Unfall fast ein Jahr zurück liegt, wurde ich zur Beratung nach draußen gebeten. Ich habe die Urteilsverkündung so nicht mitbekommen und die anderen Zeugen wurden nicht gehört.
Ich frage mich nun wie ich die Urteilsverkündung erfahren kann, da die Versicherung des Angeklagten meinen Schaden noch nicht beglichen hat und ich in Vorleistung gehen musste und warum die Zeugen nicht vernommen wurden und ich nicht vereidigt wurde? Der Angeklagte ging sichtlich froh aus der Verhandlung. Was heißt dies nun für mich und mein Geld und wann bekomme ich Bescheid?

Danke für Rückmeldungen!

-- Editiert von fb489088-9 am 26.04.2018 17:35

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich frage mich nun wie ich die Urteilsverkündung erfahren kann Indem Sie die Staatsanwaltschaft anschreiben und um Mitteilung des Verfahrensausgangs bitten.
Was heißt dies nun für mich und mein Geld Vermutlich gar nichts, da Ihre zivilrechtlichen Ansprüche nicht Gegenstand eines Strafverfahrens sind.
und wann bekomme ich Bescheid? Sobald Sie den entsprechenden Antrag gestellt haben, sofern sich diese Frage auf den Ausgang des Verfahrens bezog.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb489088-9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich frage mich nun wie ich die Urteilsverkündung erfahren kann Indem Sie die Staatsanwaltschaft anschreiben und um Mitteilung des Verfahrensausgangs bitten.
Was heißt dies nun für mich und mein Geld Vermutlich gar nichts, da Ihre zivilrechtlichen Ansprüche nicht Gegenstand eines Strafverfahrens sind.
und wann bekomme ich Bescheid? Sobald Sie den entsprechenden Antrag gestellt haben, sofern sich diese Frage auf den Ausgang des Verfahrens bezog.


Danke für die Antwort! Mir wurde hierzu von Gericht gesagt, dass sie mir das Urteil im Nachhinein jedoch nicht mitteilen werden. Woher kann ich denn so einen Antrag bekommen?
Die gegnerische Versicherung weigert sich jedoch wohl nur weil noch kein Urteil feststand.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Woher kann ich denn so einen Antrag bekommen? Sie setzen sich an den Computer und schreiben einen. Und dabei berufen Sie sich auf folgende Rechtsgrundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406d.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
fb489088-9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die sehr hilfreiche Antwort!

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Aber gern doch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
wurde ich zur Beratung nach draußen gebeten. Ich habe die Urteilsverkündung so nicht mitbekommen


Komisches Gericht. Die Beratung erfolgt normalerweise im Richterzimmer und nicht im Sitzungssaal. Zur Urteilsverkündung (wieder im Saal) wird die Sache neu aufgerufen und Zeugen dürfen auch wieder hinein.

Zitat:
Mir wurde hierzu von Gericht gesagt, dass sie mir das Urteil im Nachhinein jedoch nicht mitteilen werden


Noch komischer, da Sie wie gesagt auf Antrag Anrecht auf Auskunft über den Ausgang haben, wie Mümmel schon darlegte (§ 406d StPO) und darüber hinaus auch (mind. via Anwalt) auch ein Akteneinsichtsrecht nach § 406e StPO.

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#7
 Von 
fb489088-9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war auch allgemein eine sehr spezielle Verhandlung. Ich wurde meiner Meinung nach sehr unfair behandelt und habe mich sehr vorgeführt gefühlt, besonders da ich ja eigentlich als Zeuge geladen war. Das Urteil ist für mich nun auch sehr entscheidend gerade auch wegen des Geldes.
Ich werde morgen direkt anrufen und es klären. Mein Anwalt weiß auch Bescheid. Vielen Dank!

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