Hallo ich habe einen Strafbefehl erhalten und möchte
gern die Möglichkeit nutzen dagegen Einspruch einzulegen.
Der Streitwert beläuft sich hierbei auf ca. 30€.
In dem Strafbefehl ist eine Geldstrafe von 25 Tagessätze à 20€ festgesetzt worden.
Dazu habe ich folgende allgemeine Fragen:
1. Soweit ich recherchiert habe, würde es zu einem Eintrag in das Bundeszentralregister aber nicht im polizeilichen Führungszeugnis kommen, falls ich den Strafbefehl akzeptiere.
Ist das richtig?
2. Es wird erwähnt, dass zusätzlich die Kosten des Verfahrens zu tragen sind. In welchem Rahmen bewegt sich das?
3. Sollte ich Einspruch einlegen und es zu einer Hauptversammlung kommen, mit welchen Kosten muss ich im Allgemeinen rechnen? (gibt es zB. Gerichtskosten und wie hoch wären diese ungefähr?)
4. (siehe 1.) Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt man ohne Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis gemeinhin nicht als vorbestraft. Ist es möglich, dass sich das ändern kann, sollte es zu einer Hauptversammlung kommen? D.h. möglicherweise, dass das Strafmaß erhöht wird und somit ein Eintrag ins Führungszeugnis bei Verurteilung einhergeht?
5. Ist es möglich, dass nach Einspruch (zB. bei nachvollziehbarer Begründung) das Verfahren komplett eingestellt wird, oder ist das eher die Ausnahme?
Ich würde mich über detaillierte Antworten sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Einspruch Strafbefehl - wie hoch wären die Kosten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Um was geht es denn genau, klingt nach einem Verkehrsdelikt.
Du bekommst einen Eintrag im BZR aber nicht im pol. Führungszeugnis.
Dafür musst du über einen bestimmten Rahmen verurteilt werden. Geldstraft mehr als 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafe ab einer mir jetzt nicht bekannten Höhe.
Gerichtskosten entstehen immer, sollte dich der Richter verurteilen trägst du als Kläger die Kosten. Sollte der Einspruch Recht bekommen trägt die Kosten die Staatskasse.
Die Höhe der Kosten kann ich dir nicht nennen.
An der Eintragung im BZR und im polizeilichen Führungszeugnis ändert sich nichts. Siehe oben.
-----------------
""
Vielen Dank für die Antwort.
quote:
An der Eintragung im BZR und im polizeilichen Führungszeugnis ändert sich nichts. Siehe oben.
Selbst dann, wenn das Strafmaß während der Verhandlung nach oben korrigiert würde (also zB auf 90 Tagessätze)?
quote:
Gerichtskosten entstehen immer, sollte dich der Richter verurteilen trägst du als Kläger die Kosten. Sollte der Einspruch Recht bekommen trägt die Kosten die Staatskasse.
Die Höhe der Kosten kann ich dir nicht nennen.
Natürlich erwarte ich keine genaue Angabe, aber ein preislicher Rahmen wäre schön, um überhaupt eine Vorstellung davon zu bekommen, in welchen Dimsensionen man sich da bewegt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich glaube, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt (Vermutung) die Geldstraße auf so ein Maß gar nicht erhöht werden kann, da die Bußgeldbeträge festgesetzt sind.
Im Rahmen eines Strafverfahrens, für das 30 Euro strafe, recht wenig sind, wäre dies möglich.
Den Rahmen für die Gerichtskosten schätzte ich auf 60 bis 100 Euro, kann es aber nicht sagen.
-----------------
""
Wenn es einen Strafbefehl gab ist es eine Straftat. Es wurde ja auch eine Geldstrafe, also Tagessätze, festgesetzt und keine Geldbuße.
Eine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt bei Verurteilungen zu über 90 TS (also mindestens 91) Geldstrafe oder über 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Wird Einspruch eingelegt gibt es eine Hauptverhandlung (nicht -versammlung). Der Einspruch kann im Übrigen auch auf das Strafmaß oder die Tagessatzhöhe beschränkt werden.
Ohne die Umstände zu kennen: Wenn im SB-Wege auf 25 TS erkannt wurde wäre es schon sehr außergewöhnlich, wenn in der Hauptverhandlung eine Strafe über 90 TS herauskäme.
Ein Einspruch kann bis zur Hauptverhandlung jederzeit, nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden.
Natürlich ist auch eine Verfahrenseinstellung möglich. Ob das wahrscheinlich ist kann hier allerdings keiner beurteilen. Üblicherweise wird einem Angekl. nur derart entgegen gekommen, wenn er wenigstens geständig ist.
Zu erwähnen wäre, dass das Strafbefehlsverfahren ein Kompromiss ist: Es wird im schriftlichen Verfahren entschieden, was der Justiz die Hauptverhandlung bzw. den damit verbundenen Zeitaufwand erspart. Dafür bleibt die Strafe moderat. Das kann sich in der Hauptverhandlung ändern.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
72 Antworten
-
54 Antworten