Muss ein Einspruch gegen einen Strafbefehl begründet sein?
Einspruch
2. Januar 2006
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Frage vom 2. Januar 2006 | 17:08
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch
#1
Antwort vom 2. Januar 2006 | 17:16
Von
Status: Bachelor (3291 Beiträge, 413x hilfreich)
Nein. Man kann sich aber überlegen, ob man diesen auf das Strafmaß oder gar die Höhe der Tagessätze beschränkt. Damit kann man sich Zeugenaussagen oder im zweiten Fall gar die Hauptverhandlung (das Gericht kann die Höhe der Tagessätze durch Beschluss festsetzen) ersparen und so unnötige Nebenkosten sparen...
#2
Antwort vom 2. Januar 2006 | 17:18
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
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#3
Antwort vom 2. Januar 2006 | 17:30
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1499x hilfreich)
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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