Hallo,
wurde wegen unerlaubten Besitz von 4,5g Amphetamin angeklagt. Die Strafe
beläuft sich auf 40 Tagessätze a 30€. Ich verdiene monatlich 1100€ netto. Ist das verhältnismäßig in Ordnung? Gegen die 40 Tagessätze kann ich vermutlich keinen Einspruch erheben?
Bitte um schnelle Antwort
Da ich erst gestern aus dem Urlaub zurück gekommen bin, läuft die Frist leider schon Ende der Woche ab.
Danke im voraus
Einspruch auf die Höhe der Tagessätze
29. Januar 2019
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Frage vom 29. Januar 2019 | 14:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch auf die Höhe der Tagessätze
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#1
Antwort vom 29. Januar 2019 | 15:19
Von
Status: Beginner (96 Beiträge, 26x hilfreich)
Da 30 Tagessätze einem Monatsverdienst entsprechen sind sie mit 30€ sich noch gut weg gekommen.
#2
Antwort vom 29. Januar 2019 | 16:51
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1498x hilfreich)
Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel Monatseinkommen. Die Tagessatzhöhe ist also völlig in Ordnung.
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#3
Antwort vom 29. Januar 2019 | 16:51
Von
Status: Gelehrter (11623 Beiträge, 4365x hilfreich)
ZitatIst das verhältnismäßig in Ordnung? :
1100€ : 30 = 36,66€
Ein Einspruch auf die Höhe der Tagessätze hätte im besten Fall keine Auswirkung, wenns dumm läuft eine Erhöhung auf 35€.
Also ja, das ist in Ordnung und sollte dankend angenommen werden.
#4
Antwort vom 29. Januar 2019 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9548x hilfreich)
Zitat:wenns dumm läuft eine Erhöhung auf 35€.
Das nicht, wenn Entscheidung per Beschluss beantragt wird, da dann das Verschlechterungsverbot greift. Will das Gericht nicht per Beschluss entscheiden, nimmt man den Einspruch zurück und die 30,00 werden rechtskräftig. Aber - wie schon gesagt wurde- die 30,00 sind in Ordnung.
Zitat:Gegen die 40 Tagessätze kann ich vermutlich keinen Einspruch erheben?
Doch, grundsätzlich schon. Dann folgt aber eine Hauptverhandlung. Und da könnte es theo. teurer werden.
#5
Antwort vom 29. Januar 2019 | 17:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok vielen Dank an alle. Dann muss ich das wohl hinnehmen.
#6
Antwort vom 29. Januar 2019 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (33704 Beiträge, 17556x hilfreich)
Man kann übrigens Ratenzahlung beantragen, aber NICHT per Einspruch, sondern indem man halt nach Eintritt der Rechtskraft einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellt.
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