Einspruch auf die Höhe der Tagessätze

29. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peppels6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch auf die Höhe der Tagessätze

Hallo,
wurde wegen unerlaubten Besitz von 4,5g Amphetamin angeklagt. Die Strafe beläuft sich auf 40 Tagessätze a 30€. Ich verdiene monatlich 1100€ netto. Ist das verhältnismäßig in Ordnung? Gegen die 40 Tagessätze kann ich vermutlich keinen Einspruch erheben?
Bitte um schnelle Antwort ;)
Da ich erst gestern aus dem Urlaub zurück gekommen bin, läuft die Frist leider schon Ende der Woche ab.
Danke im voraus ;)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Da 30 Tagessätze einem Monatsverdienst entsprechen sind sie mit 30€ sich noch gut weg gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel Monatseinkommen. Die Tagessatzhöhe ist also völlig in Ordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Peppels6):
Ist das verhältnismäßig in Ordnung?


1100€ : 30 = 36,66€

Ein Einspruch auf die Höhe der Tagessätze hätte im besten Fall keine Auswirkung, wenns dumm läuft eine Erhöhung auf 35€.

Also ja, das ist in Ordnung und sollte dankend angenommen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
wenns dumm läuft eine Erhöhung auf 35€.


Das nicht, wenn Entscheidung per Beschluss beantragt wird, da dann das Verschlechterungsverbot greift. Will das Gericht nicht per Beschluss entscheiden, nimmt man den Einspruch zurück und die 30,00 werden rechtskräftig. Aber - wie schon gesagt wurde- die 30,00 sind in Ordnung.

Zitat:
Gegen die 40 Tagessätze kann ich vermutlich keinen Einspruch erheben?


Doch, grundsätzlich schon. Dann folgt aber eine Hauptverhandlung. Und da könnte es theo. teurer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Peppels6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank an alle. Dann muss ich das wohl hinnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Man kann übrigens Ratenzahlung beantragen, aber NICHT per Einspruch, sondern indem man halt nach Eintritt der Rechtskraft einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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