Hi.
Also ohne groß drum herum zu reden sage ich einfach mal ich habe heute meinen brief vom gericht erhalten, wo mir gesagtwir wie meine strafe aussieht .. habe 30tagessätze zu je 50€, also 1500 euro gekriegt .. nun find ich das schon massivst übertrieben, zumal ich derzeit auch nur leiharbeiter bin und das fast 2 komplette monatsgehälter sind, ich eine wohnung habe und so weiter .. jetzt ist da aber ein anhang an dem urteil, wo steht:
**Gegen den anliegenden Strafbefehl können sie innerhalb 2 wochen nach zustellung einspruch einlegen
Der einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden.
es besteht insbesondere die möglichkeit, den einspruch auf die höhe der tagessätze einer gesetzten geldstrafe zu beschränken. dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sie den schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte tageshöhe jedoch nichtt mit ihren wirtschaftlichen verhältnissen übereinstimmt.
in diesen fall besteht die möglichkeit, ohne durchführung einer hauptverhandlung durch beschluss zu entscheiden. falls sie sich ausdrücklich mit dieser vorgehensweise einverstanden erklären.
von der festsetzung im strafbefehl darf im beschluss nicht zu ihrem nachteil abgewichen werden**
jetzt würde ich das schobn gerne mal versuchen das die etwas runter gehn ..
nur hab ich dazu mal 2 fragen:
1. wie schreibt man sowas? gibts dazu irgendwo ein beispiel? ich will auf keinen fall erst vors gericht rennen sondern direkt das was die geschrieben haben mit dem beschluss ..
2. kann es sein das die gerichtskosten zu den 1500€ noch dazu kommen? wenn ja wie viel ist das ca? kann es sein das die sogar noch höher werden wenn ich jetzt nochmal nen einspruch gegen die höhe der strafe einlege?
PS: ich hoffe ich hab die richtige kategorie hier im forum dazu gefunden weil ich mich damit 0 auskenne
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-- Editiert von Moderator am 04.12.2013 16:00
-- Thema wurde verschoben am 04.12.2013 16:00
Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze.. Nur wie?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



1. Erstmal sollten wir klären, ob es Sinn
macht. Ihr Verdienst ist wie hoch?
2. 60 Euro. Wenn verhandelt wird, kommen noch mal 60 Euro dazu, plus Zeugengebühren. Wenn es aber wirklich nur um die Höhe
der TS geht, kann das per Beschluß erfolgen, also ohne Verhandlung und Kosten.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
1. verdiehne so 950-1100 netto
mit miete, strom, handy (also alles was jeden monat fest abgeht) usw bleieb mir so .. naja .. ich sag mal 400-600 für essen, trinken, klamotten usw
2. gott sei dank .. das klingt schonmal gut .. dachte das geht auch nochmal in die hunderte
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Was bei Ihnen abgeht, interessiert das Gericht herzlich wenig (außer Unterhalt, und der fällt ja nicht an). Man kann den TS hier vermutlich auf 35 Euro drücken, was immerhin eine Ersparnis von 450 Euro ausmacht. "Ich lege hier mit Einspruch gegen den Strafbefehl vom (Datum) ein, Aktenzeichen 08/15. Der Einspruch ist auf die Höhe der Tagessätze beschränkt.
Begründung: Bei Firma XY verdiene ich durchschnittlich 1050 Euro monatlich, weswegen ein Tagessatz von 50 Euro zu hoch angesetzt ist. Meine drei letzten Lohnbescheinigungen lege ich bei."
Drei Lohnbescheinigungen sind nicht vorgeschrieben, aber irgendeine Art von Nachweis müssen Sie schon erbringen. Sie können übrigens auch in Raten zahlen - das wird dann aber noch nicht jetzt, sondern erst nach Rechtskraft des Strafbefehls beantragt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 04.12.2013 16:15
Kleine Korrektur zu muemmel:
Die bislang angefallenen Gerichtskosten sind 70€ (nicht 60€, es gab im Sommer eine "Preiserhöhung"). Die kommen zur Strafe hinzu.
Wenn es nur um die Höhe der einzelnen Tagessätze geht und darüber per Beschluss (=schriftlich) entschieden wird, dann kommen keine weiteren Kosten hinzu.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, fallen weitere 70€ Gerichtskosten an (insgesamt also 140€).
Aber wie muemmel schon andeutete:
Ein Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze ist nur sinnvoll, wenn das Nettoeinkommen unter 1500€ liegt. Miete und sonstige Lebenshaltungskosten werden dabei NICHT abgezogen. Ensprechende Belege (Gehaltsabrechnungen) sollten dem Einspruch UNBEDINGT beigelegt werden.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
-- Editiert drkabo am 04.12.2013 16:18
Die bislang angefallenen Gerichtskosten sind 70€
Diese hohen Preise bin ich noch nicht gewöhnt...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Das klingt ja alles schon erstmal sehr gut .. vielen dank schonmal fürdie antworten und die hilfreichen anregungen. ich schreib das dann gleich mal und dann könnt ihr ja nochmal sagen ob das so in ordnung ist wenn ichs so weg schicke
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Wenn durch Beschluß (also ohne Verhandlung) entschieden werden soll, müssen Sie das natürl. auch dazu schreiben. Denn von alleine weiß das Gericht es nicht. Und da für den Entscheid per Beschluß (auch) Ihre Zustimmung erforderlich ist, muß es halt mit rein. Also:
Als letzten Satz, vor "mit freundlichen Grüßen"
"Ich bitte um Entscheidung im Beschlußwege"
Wobei das nat. noch keine Garantie ist, dass das dann auch so passiert. Denn Gericht und StA müssen auch damit einverstanden sein. Und -jedenfalls stelle ich das hier bei uns immer wieder fest- oftmals sind sie es nicht. Warum auch immer. Ich rätsele da auch manchmal, weil teilw. wirklich keinerlei Grund ersichtlich ist, nicht per Beschluß zu entscheiden.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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