Einspruch gg. Höhe der Tagessätze selbst erledigen oder doch Anwalt dazuholen?

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
MoinMoin96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch gg. Höhe der Tagessätze selbst erledigen oder doch Anwalt dazuholen?

Hallo liebe Community,

ich habe gestern einen Strafbefehl erhalten wegen einer Straftat die ich vor einigen Monaten begangen habe. Ich muss nun 5200€ Bußgeld zahlen, also 40€ zu 130 Tagessätzen. Die Straftat war Fahren ohne Fahrerlaubnis. Momentan bin ich in der Ausbildung und verdiene 650€ netto, meine Frau verdient 750€ Kurzarbeitergeld wegen der Coronageschichte, was 1400€ Gesamteinkommen sind. Ich bin zwar bald fertig mit der Ausbildung, allerdings kommt dazu, dass sie schwanger ist und wir allein für die Warmmiete 600€ ausgeben.

Ich bin mit dem Tatvorwurf und Urteil einverstanden, allerdings WILL ich Einspruch gegen die Höhe/ das Ausmaß der Tagessätze einlegen.

Wie gesagt, ich will nicht gegen das Urteil Einspruch einlegen, nur gegen die Höhe der Tagessätze, weil 40€ viel zu hoch sind. 130 Tagessätze finde ich angemessen, da ich in meiner Vergangenheit schon zweimal Mist gehabt habe, welche zu einem Gericht mit Urteil geführt haben. Bei meinem letzten Gericht (vor 6 Monaten) bekam ich für den Besitz von 7 Gramm Cannabis in meiner Wohnung 70 Tagessätze zu je 20€ und da war ich auch schon verheiratet, habe 620€ verdient und meine Frau "sogar" 1300€, weil da diese Sache mit dem Kurzarbeitergeld noch nicht war und sie arbeiten durfte.

Lohnt es sich das einen Anwalt machen zu lassen? Ich denke mir halt, dass ich einfach selbst schriftlich Einspruch einlege und ein Anwalt irgendwie überflüssig ist.... Hat da jemand vielleicht Erfahrungen gemacht oder Insiderwissen und kennt sich da aus? Oder schießt man sich da in's Knie, weil man denkt, dass man am Anwalt Geld sparen kann? Ich kann mir dann doch gut vorstellen, dass ein Richter einen Anwalt viel ernster nimmt als irgendeinen "Bürger", auch wenn das jetzt fies klingt...

Danke und alles Gute auch in dieser schwierigen Corona-Zeit

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Lohnt es sich das einen Anwalt machen zu lassen? Nein.
Ich denke mir halt, dass ich einfach selbst schriftlich Einspruch einlege und ein Anwalt irgendwie überflüssig ist.... So ist es.
Ich kann mir dann doch gut vorstellen, dass ein Richter einen Anwalt viel ernster nimmt als irgendeinen "Bürger", auch wenn das jetzt fies klingt... "Aha, kein Anwalt - da trete ich doch die Gesetze mal schnell mit Füßen" - Sie haben wirklich eine merkwürdige Vorstellung von Richtern...
Momentan bin ich in der Ausbildung und verdiene 650€ netto Dann wird der TS wohl auf 20 Euro abgesenkt werden.
allerdings WILL ich Einspruch gegen die Höhe/ das Ausmaß der Tagessätze einlegen. Keine Ahnung, was "Ausmaß" heißen soll... Sie sollten den Einspruch ausdrücklich auf die HÖHE der Tagessätze beschränken - der wird dann nämlich ohne Verhandlung (und ohne zusätzliche Kosten) im Beschlußweg entschieden. Und Sie sollten einen Einkommensnachweis beilegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
MoinMoin96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.
Ich bin gerade dabei den Text für den Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze zu verfassen und verwende ein Muster von 123recht.
Ich wollte Sie daher fragen, ob ich bei den Angaben zu meinem Einkommen auch das Einkommen meiner Ehefrau angeben muss bzw. ob es ein Fehler ist das zusätzlich anzugeben und das zuständige Amtsgericht meinen Tagessatz dann erhöht. Ich verdiene 656€ netto und meine Ehefrau 750€ netto.



-- Editiert von MoinMoin96 am 26.04.2020 20:04

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Da das Einkommen Ihrer Frau nur unwesentlich höher als Ihres ist, dürfte das kaum was dran ändern, dass bei Ihnen dann wohl eher 20 Euro pro TS angemessen wären.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MoinMoin96):
und das zuständige Amtsgericht meinen Tagessatz dann erhöht.


Das geht im Beschlussweg nicht. Verschlechterungsverbot.

Prinzipiell würde ich erstmal nur das eigene Einkommen angeben, kann natürlich sein, dass das Gericht dann Hauptverhandlung ansetzt, da es mglw. nicht glaubt, dass man von 650 € seinen kompletten Lebensunterhalt inklusive Miete bestreitet.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.04.2020 23:12

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

kann natürlich sein, dass das Gericht dann Hauptverhandlung ansetzt Was dann übrigens 70 Euro kostet - aber bei voraussichtlich gesparten 2.600 Euro ist das immer noch ein Schnäppchen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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