Einspruck gg. Strafbefehl seitens der Staatsanwaltschaft?

1. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
pukk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)
Einspruck gg. Strafbefehl seitens der Staatsanwaltschaft?

Hi zusammen.

Ich hätte noch eine Frage:
Laut meinem Strafbefehl hatte ich die möglichkeit binnen 2 wochen widerspruch einzulegen (habe ich aber nicht gemacht). Besteht auch seitens der staatsanwaltschaft die möglichkeit binnen 2 wochen widerspruch gegen den strafbefehl einzulegen? Wenn ja, wann erfahre ich davon?
(Hintergrund: Ich warte fast 4 Wochen auf meine zahlungsaufforderung und frag mich, weshalb sie nicht kommt...)
Vielen Dank schonmal!

-- Editiert von pukk am 01.11.2004 15:43:41




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9548x hilfreich)

Nein, die StA hat den Strafbefehl ja so beantragt, wie er erlassen wurde (das Gericht ist nicht befugt, den SB abzuändern, bzw. anders zu erlassen, als er beantragt wurde).

Daher ist es ja unlogisch, daß die StA etwas an ihrem eigenen Antrag auszusetzen hat. (Aber auch gesetzestheoretisch hat sie keine Einspruchsmöglichkeit)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
pukk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

wow. schnelle antwort.
Sie müssen ja 24 std. am tag online sein!
Vielen Dank - wenn wir sie nicht hätten...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9548x hilfreich)

Ach ja, ab und an bleibt mir auch bei der Arbeit Zeit mal reinzuschauen (so wie jetzt) und einen toleranten Chef habe ich diesbezügl. auch. Sozusagen betreibe ich ja hier "Internet-Streetwork" :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Beneidenswert, wer am Arbeitsplatz Internetzugang hat.....

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