Einstellung §153 Abs.1

5. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
Einstellung §153 Abs.1

Habe heute die Einstellungsverfügung der StA bekommen; ein Verfahren gg. mich wg. Erschleichen von Leistungen wurde gm. §153 Abs. 1 StPO eingestellt.

Was sagt das aus?Das man dachte ich bin schuldig aber zu geringe Schuld?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

So ähnlich.

Bei § 153 StPO wird die Schuldfrage offengelassen. Es wird auf eine weitere Klärung der Schuldfrage verzichtet, weil die Schuld, selbst wenn sie nachgewiesen würde , gering wäre .

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Richtig. Die Betonung liegt auf wäre . Es sagt also nichts über die Schuld aus.

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