Einstellung? 20 Euro Diebstahl im Betrieb

14. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
katha
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung? 20 Euro Diebstahl im Betrieb

Hallo an alle!
Folgende Frage: bei uns im Betrieb sind 140 Euro verschwunden, 20 Euro habe ich mitgenommen. Bei der Polizei habe ich diese 20 Euro zugegeben.. Tat mir sehr Leid.
Nun meine Frage: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wird? Den Dieb des restlichen Geldes hat man nicht ermitteln können ( soweit ich weiss).
Und die zweite Frage: falls ich doch verurteilt werde (nicht vorbestraft, das erste und letzte Mal geklaut), wie lange bleiben irgendwelche Aufzeichnungen über diese Schandtat bestehen?
Oder bin ich irgendwo fürs ganze Leben gebranktmarkt?? In irgendwelchen Unterlagen?
Viele Dank
Katja

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nc201202
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, fraglich bezüglich der Einstellung des Verfahrens wird auch sein, ob dein Arbeitgeber dich angezeigt hat oder nicht.
Die Staatsanwaltschaft kann (muss nicht) wegen Geringfügigkeit einstellen.
Kommt es tatsächlich zum Verfahren ist es immer davon abhängig, wie der jeweilige Richter die Sache bewertet, denn der entscheidet unabhängig und ganz alleine.

In deinem Fall könnte ich mir vorstellen, das eingestellt wird, da es nur 20 Euro waren (wenn die Polizei und StA das glauben) und du geständig warst.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nun meine Frage: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wird?

Nicht schlecht.

falls ich doch verurteilt werde (nicht vorbestraft, das erste und letzte Mal geklaut), wie lange bleiben irgendwelche Aufzeichnungen über diese Schandtat bestehen?


5 Jahre im Bundeszentralregister

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
katha
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antworten!!
Ich war als eine der Beschuldigten zur Polizei vorgeladen, habe dort alles erzählt. Soweit ich weiss, hat der Geschädigte eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt..
Vielleicht wird ja das Ganze gegen eine Bußgeldzahlung eingestellt. Wäre schön!!

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Bei Diebstahl im Wert von 20 Euro ist meiner Meinung nach eine Einstellung ohne Auflagen eher zu erwarten, für 140 Euro dagegen bekommt man mit Glück eine mit Bußgeldauflage.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
katha
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das hoffe ich SEHR.
Ihr macht mir Mut, danke!
Katja

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