Einstellung Behörde trotz „Vorstrafe"

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
kimheiko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung Behörde trotz „Vorstrafe"

Hallo,

bezüglich einer Einstellung als Angestellte im öffentlichen Dienst muss ich ein „polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" beantragen.

Ich habe im November 2017 einen Strafbefehl wegen gemeinschaftlichem Diebstahl gem. §§ 242 Abs.1 , 25 Abs. 2 StGB in Höhe von 50 Tagessätzen á 20€ erhalten.

Die Tat wurde meinerseits während der Tätigkeit im Einzelhandel begangen - ich war als Kassenkraft eingesetzt.

Hier meine Frage:
Wird der Behörde dieser Eintrag aufgezeigt?
Soll ich zur Sicherheit beantragen, dass das Dokument zunächst zum Amtsgericht gesendet wird?
Benötigt die Behörde nun ein erweitertes Führungszeugnis oder ein einfaches?
Falls nicht im einfachen, könnte im erweiterten Führungszeugnis der Eintrag ersichtlich sein?

Andere Vorstrafen liegen nicht vor.

Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Wird der Behörde dieser Eintrag aufgezeigt? Nein.
Soll ich zur Sicherheit beantragen, dass das Dokument zunächst zum Amtsgericht gesendet wird? Das ist völig überflüssig.
Benötigt die Behörde nun ein erweitertes Führungszeugnis oder ein einfaches? Weder noch. Lesen Sie mal den ersten Satz Ihres Beitrages - da steht exakt, was Sie brauchen.
Falls nicht im einfachen, könnte im erweiterten Führungszeugnis der Eintrag ersichtlich sein? Ist zwar irrelevant, aber auch im erweiterten FZ stünde es nicht drin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
kimheiko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ich habe nur gefragt, weil dort vermerkt ist, „bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung.."

Und bei der Meldebehörde habe ich ausdrücklich gesagt, dass ich ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötige. Diese haben mir gesagt, dass sie nur ein einfaches und ein erweitertes zur Auswahl hat.. die Dame war eine Krankheitsvertretung.

Da würde sie wahrscheinlich ein falsches Führungszeugnis auswählen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Ich habe nur gefragt, weil dort vermerkt ist, „bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung.."


Wo ist das vermerkt?

ggf. ist der Eintrag dann näml. doch aufzunehmen, aber nur dann, wenn das jetzt benötigte Führungszeugnis

Zitat:
...für die in § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.


vgl. § 32, Abs. 4, Nr. 1 BZRG

Ob es das ist, müssten Sie wissen. Ebenso wie:

Zitat:
Benötigt die Behörde nun ein erweitertes Führungszeugnis oder ein einfaches?


Die Behörde muss Ihnen ja mitgeteilt haben, welches Sie beantragen solllen. Entweder Belegart O (behördlich einfach), Belegart OE (behördlich erweitert) oder ggf. OG (behördlich für gewerbliche Zwecke). In letzterem (also OG) wäre der Eintrag sicherlich enthalten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kimheiko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke Punkt 1 trifft nicht zu, da es sich ja um einen Beschäftigung und nicht um ein Gewerbe handelt.

In dem Behördenschreiben steht lediglich, dass ein polizeiliches FZ zur Vorlage bei einer Behörde eingereicht werden muss.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Damit dürfte Belegart O gemeint sein, sonst hätte man explizit darauf hingewiesen. Wenn nicht wird man seitens der Behörde entsprechend monieren. Aber selbst OE wäre ohne Eintrag.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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