Wie hoch liegen eurer Meinung nach die Chancen auf eine Einstellung eines Verfahrens hier:
Sexuelle Nötigung versuchte,
wenn es weder Spuren, Beweise sondern nur gegensätzliche aussagen gibt?
Eure meinung würde mich dazu mal intressieren
Einstellung? Versuchte Sexuelle Nötigung mit gegensätzlichen Aussagen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
>Eure meinung würde mich dazu mal >intressieren
Die Change an einen im Umgang mit Beschuldigten und Zeugen erfahrenen Richter zu gelangen, der den Ausschlag zur Wahrheit abwägt, ist meines erachtens recht gut.
ofg
Danke belle:-)
was meinen bobo und Bob dazu?
Wäre nett wenn ihr anrworten würdet.
Danke im voraus
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Guten Abend "Spy",
vorausgesetzt, dass es weder Beweise, noch Spuren gibt, sondern hingegen, wie auch von Ihnen beschrieben, nur gegensätzliche Aussagen, so wird eine Verurteilung schwierig. Da wir in einem Rechtsstaat leben, muß dem Täter die Tat nachgewiesen werden. Nicht der Täter hat seine Unschuld, sondern der Staat seine Schuld zu beweisen. Ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, daß dem Täter die Tat nachgewiesen werden kann, erhebt sie Anklage zum Strafgericht, anderenfalls stellt sie das Verfahren ein. Nur das Strafgericht ist zur Verurteilung des Täters befugt. Das Strafgericht muß nach den gesetzlichen Bestimmungen ein eigenes Bild von der Schuld des Täters gewinnen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Da kann ich mich im Großen und Ganzen den Beiden nur anschliessen. Ob noch im "Vorfeld" eingestellt wird, oder ob Anklage erhoben wird hängt m.E. auch von der Glaubwürdigkeit und der "schauspielerischen Fähigkeit" des "Opfers" ab.
So oder so wird der Prozess entweder mit Freispruch oder Einstellung enden müssen, wenn nicht mehr Belastungsmaterial vorhanden ist, als eingangs beschrieben.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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