Ich wurde zweimal zu unter 90 Tagessätzen verurteilt. Letztes mal im Juli 2002. Soweit ich weiß standen somit beide Verurteilungen bis Juli 2005 im Polizeilichen Führungszeugnis P. Ich muß jetzt für eine neue Arbeitsstelle ein Polizeiliches Führungszeugnis O beantragen. Stehen die Verurteilungen dort nach drei Jahren drin? Vielen dank schon mal für etwaige Hilfe und Antworten! lg
Einstellung
21. Juli 2006
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Frage vom 21. Juli 2006 | 20:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 21. Juli 2006 | 21:29
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9555x hilfreich)
Nein, die Tilgungsfristen von 'N' (nicht P) und 'O' sind die selben.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 22. Juli 2006 | 12:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort! Schönes WE
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#3
Antwort vom 22. Juli 2006 | 16:03
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 364x hilfreich)
äääh, mag sein, daß ich mich irre. Aber soweit ich mich erinnere verlängert sich die Tilgungsfrist um die Dauer der Strafe...
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
#4
Antwort vom 23. Juli 2006 | 14:25
Von
Status: Unbeschreiblich (33892 Beiträge, 17609x hilfreich)
@ Bewährungshelfer:
Sie erinnern sich richtig. Allerdings bezieht sich das nur auf Freiheitsstrafen.
Gruß vom mümmel
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