...das gegen Ihren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren habe ich mit Zustimmung des Gerichts gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt, weil die Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
Was genau bedeutet dieses?
Einstellung d. Ermittlungsverfahrens
30. September 2023
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Frage vom 30. September 2023 | 13:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung d. Ermittlungsverfahrens
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#1
Antwort vom 30. September 2023 | 13:43
Von
Status: Unbeschreiblich (40683 Beiträge, 14393x hilfreich)
Das, was da drinne steht. Ist doch eigentlich genau formuliert. Selbst wenn eine strafbare Handlung vorläge, wäre das Verschulden strafrechtlich gesehen so gering, dass die die Verfolgung nicht lohnt. Deshalb wird nicht weiter ermittelt.
wirdwerden
#2
Antwort vom 2. Oktober 2023 | 09:55
Von
Status: Legende (18087 Beiträge, 9836x hilfreich)
ZitatWas genau bedeutet dieses? :
Das ist die "Einstellung wegen Geringfügigkeit".
Konsequenzen:
- Sie werden nicht betraft
- Die Justiz unternimmt nichts weiteres
- Sie bleiben auf Ihren Anwaltskosten sitzen (wenn Sie welche hatten)
- Aus eventuelle Schadensersatz / Versicherungsleistungen / Haftung hat die Einstellung keine Auswirkung, da die Frage von "Schuld" oder"Unschuld" wegen der Geringfügigkeit gar nicht geprüft wurde.
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2023 | 08:20
Von
Status: Unbeschreiblich (49207 Beiträge, 17318x hilfreich)
ZitatAus eventuelle Schadensersatz / Versicherungsleistungen / Haftung hat die Einstellung keine Auswirkung, da die Frage von "Schuld" oder"Unschuld" wegen der Geringfügigkeit gar nicht geprüft wurde. :
Tendenziell ist die Staatsanwaltschaft aber der Meinung, dass eine wenn auch geringe Schuld vorliegt, denn sonst hätte sie nach § 170 StPO eingestellt.
#4
Antwort vom 5. Oktober 2023 | 08:40
Von
Status: Unbeschreiblich (40683 Beiträge, 14393x hilfreich)
@hh, sehe ich etwas anders. Letztlich lohnt es sich nicht, weiter zu ermitteln, denn selbst wenn ein strafrechtlich relevantes Verhalten in Betracht käme, wäre es so weit unten anzusiedeln, dass es sich nicht lohnen würde, es zu verfolgen.
wirdwerden
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