6 Monate lang habe ich auf diesen Brief gewartet.
"Das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe mit Verfügung gemäß § 170 Abs.2 eingestellt."
Zu "einstellen" sagt der Duden: "(vorübergehend) nicht mehr fortsetzen, mit etw. aufhören".
Was erwartet mich jetzt? Eine Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens? Eine Gerichtsentscheidung? Ein Eintrag ins Führungszeugnis?
Einstellung des Ermittlungsverfahrens - Was erwartet mich jetzt?
11. Dezember 2005
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Frage vom 11. Dezember 2005 | 19:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung des Ermittlungsverfahrens - Was erwartet mich jetzt?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2005 | 19:59
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1434x hilfreich)
quote:In der Regel ist das Verfahren abgeschlossen. Einträge in das Bundeszentralregister oder das Persönliche Führungszeugnis werden bei eingestellten Verfahren nicht vorgenommen.
Was erwartet mich jetzt? Eine Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens? Eine Gerichtsentscheidung? Ein Eintrag ins Führungszeugnis?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
#2
Antwort vom 11. Dezember 2005 | 21:20
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1498x hilfreich)
So ist es. theoretisch kann das Verfahren aber wieder aufgenommen werden, bis die Verjährung eintritt. Aber das kommt nicht oft vor.
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