Ich versuche mich kurz zu fassen:
Bei einer Bekannten kam es zu einem Versicherungsschaden. Ein weiterer Bekannter, der Versicherungsfachmann ist, war zu gegen und bot sich an, die Sache zu regeln. Die Versicherung hat das bezahlt. Ein Jahr später kam es erneut zu einem Versicherungsschaden. Und der Experte hat auch dieses Mal die Sache in Bearbeitung genommen.
Später kam es zwischen meiner Bekannten und dem Experten zu einem Beziehungstreit. Zur gleichen Zeit befand sich die zweite Sache vor dem Landgericht, da die Versicherung nicht bezahlen wollte. Weil ich für meine Bekannte Partei ergriffen habe, bin ich bei denen zwischen die Fronten geraten.
Als der Experte am Landgericht seine Aussage als Zeuge tätigen musste, missbrauchte er dies dazu, zu behaupten, ich hätte die Versicherung betrogen. Das Verfahren wurde vorübergehend eingestellt und an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Wenig später bekam ich Post vom Polizeipräsidium meiner Stadt. Der Oberkommissar hat mich der Tat beschuldigt. Deshalb habe ich das Gespräch mit ihm abgebrochen.
So bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft. Die Oberstaatsanwältin die den Konkunktiv nicht auf dem Schirm hat, bezichtigte mich in der Klageschrift dieser Tat. Natürlich hat sie sich alles an den Haaren herbeigezogen. Einen Beweis gibt es nicht, zumal ich an dem Wasserschaden nicht beteiligt war. Meines Erachtens haben die Schadensfälle tatsächlich stattgefunden.
Erschwerend kam hinzu, dass ein bestellter Handwerker bei seiner Preisgestaltung den Rahmen völlig überzogen hat. Der Polizei gegenüber hatte er zu Protokoll gegeben, meine Bekannte hätte von ihm explizit einen teureren Teppich eingefordert, als jener der verlegt gewesen war. Es ging um 5000 Euro für einen geschätzten Schaden von zirka 2000 Euro.
Am Gericht hat er eine völlig andere Aussage getätigt. Dies nahm die Richterin zum Anlass, zu sagen, die Sache nun anders zu sehen.
Der Versicherungsexperte hat sich kurz vor der Verhandlung abgemeldet. Das konnte er wohl mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. Er hatte auch eine schlechte Erfahrung am Landgericht gemacht, weil er zu erst sagte, er habe mich beim Versicherungsbetrug beobachtet und dann aber gemeint hat, er habe nur zugehört, wie wir darüber gesprochen hätten. Zwei völlig verschiedenen Dinge. Ich wohne in NRW die Schäden sind in RLP passiert. Habe zu dieser Zeit dort nicht gewohnt.
Nun dachte ich, das Verfahren würde eingestellt. Dann schrieb mir die Richterin ob ich damit einverständen wäre, 450 Euro an eine wohltätige Organisation zu bezahlen. Die Hauptangeklagte, meine Bekannte, sollte 650 Euro bezahlen.
Weil sie sich gerade in der Einbürgerung befindet, haben wir beschlossen, das Geld zu bezahlen. Nachdem ich sehr zurückhaltend meinen Unmut darüber zum Ausdruck gebracht habe, schrieb mir die Staatsanwaltschaft Bedenken gegen die Einstellung zu haben. Zurselben Zeit hat sie jedoch der Bekannten den Beschluss über 650 Euro zugestellt.
Ich empfinde das insgesamt als äußerst fragwürdig. Mal angenommen, wir hätten den Schaden tatsächlich durchgeführt. Dann hätte die Versicherung einen Anspruch auf Rückzahlung des ersten Sachschadens. Weil das Gericht die Einstellung gegen Geld anstrebt, verkauft sie quasi das Recht der Versicherung.
Nun ist es aber so, dass ich gar keinen Betrug begangen habe. Ich könnte das Angebot ausschlagen. Aber nachdem man mich so krass mit dem Vorwurf in Verbindung gebracht hat und ich der Einbürgerung nicht im Wege stehen möchte, zahle ich das geforderte Geld. Schön dumm könnte man meinen. In der Tat - so habe ich das auch zu Anfang gesehen. Sieben Zeugen waren vor Ort. Und wenn ich das Verfahren fortsetze, laufe ich Gefahr, am Ende trotz Unschuld eine weitaus höhere Strafe zu bekommen. Die sieben Zeugen haben Ausfallgelder bekommen.
Mich würde interessieren, ob die Staatsanwaltschaft mich als Täter bezichtigen darf, solange kein Urteil stattgefunden hat. Eine Vermutung steht im Raum. Das lässt sich davon ableiten, dass kein anderer Paragraph für mich in Frage gekommen ist. Weil sie gar nichts haben, bedienen sie sich der Einstellung gegen Auflage.
Mich würde interessieren, wie ihr das bewertet. Und bitte geht mal davon aus, dass tatsäch kein Betrug stattgefunden hat. Es existiert sogar ein richterlichbestelltes Gutachten über die Gastherme die für den Schaden verantwortlich ist.
Ich würde mich über eine persönliche Einschätzung freuen. Um Rücksicht zu nehmen, musste ich viele Details weglassen, um den Rahmen hier nicht zu sprengen.
Mir wird im Übrigens zur Last gelegt, die "Täterin" unterstützt zu haben. Läuft qausi als Beihilfe zur Straftat. Ich hätte sie ermutigt gegen die Versicherung vorzugehen. Wir hätten die Schäden nicht regulieren wollen. Die Staatsanwaltschaft hat so unprofessionell getextet, dass einem übel wurde. Und die betreffende Dame sei laut Zeitung - ich habe es recherchiert - die zweite große Kraft im Amt. Um so erschreckender wirkt das ganze auf mich.
Bei der Vorverhandlung durfte ich längere Zeit am Stück sprechen. Da habe ich ordentlich Dampf abgelassen. Und so wohl die Richterin als auch die vertretende Staatsanwältin dazu aufgefordert mir gewisse Positionen in dem Kostenvoranschlag zu zeigen. Wie wild rumgeblättert haben sie, aber wie sich die Preise zusammgesetzt haben, konnten sie nicht erkennen. Aber von einer Ausländerin haben sie es verlangt. Am Schluss meines Vortrags, der zirka 30 Minuten gedauert hat, sagte die vertretende Staatsanwältin keine Fragen mehr zu haben.
Mir hat sich irgendwie der Eindruck aufgedrängt, dass die nur auf ihre Anschuldigungen geritten haben. All das, was ich denen im Vorfeld zu meiner Verteidigung geschrieben hatte, sind sie nicht eingegangen. Das heißt, die haben die Sachverhalte nicht auf dem Schirm gehabt.
So, jetzt aber ran. Ich hoffe, ein paar Einschätzungen zu bekommen.
Einstellung gegen Auflage und Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Mich würde interessieren, wie ihr das bewertet.
Wie ganz normales Verhalten der Staatsanwaltschaft.
Eine Anklageschrift wird immer im Indikativ geschrieben.
Es ist an der ganzen Sache nichts zu erkennen, was irgendwie ungewöhnlich wäre.
ZitatNun ist es aber so, dass ich gar keinen Betrug begangen habe. :
Und das könnte man wie genau beweisen.
ZitatIch wohne in NRW die Schäden sind in RLP passiert. Habe zu dieser Zeit dort nicht gewohnt. :
Und?
Ich habe das Gefühl, hier rächt es sich das man sich keinen Anwalt genommen hat ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Ich habe das Gefühl, hier rächt es sich das man sich keinen Anwalt genommen hat ...
Weiß nicht.
Der Fragesteller kennt sich mit dem Ablauf von Strafverfahren offenbar überhaupt nicht aus - sonst hätte er erkannt, dass der gesamte Ablauf völlig im Rahmen des üblichen ist.
Eigentlich ist es meist sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen, wenn man selbst ahnungslos ist und die Angelegenheit unübersichtlich / kompliziert.
Trotzdem ist der Fragesteller ja der günstig aus der Sache rausgekommen. Allein die Anwaltskosten wären ja höher gewesen, als das was er jetzt zahlen muss.
Dafür dass der Fragesteller so unbedarft an die Sache herangegangen ist, hat er ziemliches Glück gehabt.
Zitat:Wenig später bekam ich Post vom Polizeipräsidium meiner Stadt. Der Oberkommissar hat mich der Tat beschuldigt.
Da gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft sind sie "Beschuldigter". Und da der Polizeibeamte Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft ist (und nicht Ihr Rechtsanwalt) ist das völlig normal so.
Zitat:So bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft. Die Oberstaatsanwältin die den Konkunktiv nicht auf dem Schirm hat, bezichtigte mich in der Klageschrift dieser Tat.
Doch, den hat sie auf dem Schirm. Sie hat -im Gegensatz zu Ihnen- auch die formaljuristischen Regeln, wie eine Anklageschrift abzufassen ist auf dem Schirm.
Zitat:Weil das Gericht die Einstellung gegen Geld anstrebt, verkauft sie quasi das Recht der Versicherung.
Nein, das tut sie nicht. Die Versicherung muss ihre Forderung so oder so auf dem Zivilrechtsweg geltend machen, völlig unabhängig vom Strafverfahren. Im Strafverfahren geht es einzig darum, ob Sie bestraft werden und falls ja, womit.
Zitat:und ich der Einbürgerung nicht im Wege stehen möchte, zahle ich das geforderte Geld
Die Einbürgerung Ihrer Freundin hat mit dem Verfahrensausgang, soweit es Sie angeht, nicht das geringste zu tun. Für die Einbürgerung ist interessant, wie das Verfahren in Bezug auf Ihre Freundin endet.
Zitat:Mich würde interessieren, ob die Staatsanwaltschaft mich als Täter bezichtigen darf, solange kein Urteil stattgefunden hat.
Ja, in der Form wie in der Anklageschrift dargelegt darf sie das. Die Anklageschrift beginnt (sinng.) mit "Ihnen werden folgende Taten zur Last gelegt"...
Das ist so, als wenn A Ihnen erzählt, dass B ihm eine runtergehauen hat und Sie dann B in folgender Weise ansprechen: "Hallo B, der A hat mir folgendes über Dich erzählt: "Du hast A eine runtergehauen"
Zitat:Weil sie gar nichts haben, bedienen sie sich der Einstellung gegen Auflage.
Wenn Sie davon so fest überzeugt sind, lehnen Sie die Einstellung doch ab (wie gesagt - auf die Einbürgerung der Freundin hat das 0 Einfluss) und lassen es zu einem Urteil kommen. Wenn die "gar nichts haben" kann das ja nur auf Freispruch lauten.
Zitat:Mich würde interessieren, wie ihr das bewertet.
Als normalen Verfahrensablauf. Ob ein Betrug tatbestandlich gegeben ist, kann ich nicht beurteilen, da ich die Ermittlungsakte nicht kenne. Die StA sieht offensichtlich einen hinreichenden (§ 170, Abs. 1 StPO ) Tatverdacht. Dass ein Beschuldigter das oft anders sieht liegt in der Natur der Sache, vor allem wenn er über allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Bereich Strafrecht verfügt.
ZitatAllein die Anwaltskosten wären ja höher gewesen, als das was er jetzt zahlen muss. :
Nun, ich bin da nicht so optimistisch. Die Versicherung dürfte nach der Sache wohl auch noch Ansprüche anmelden.
Sie wollen voraussetzen lassen, dass es keinen Betrug gab. Das scheint mir nicht möglich, da die Angaben zum eigentlichen Sachverhalt, die Sie nur sehr vereinzelt durchblicken lassen, etwas wirr erscheinen. Im Übrigen deuten Sie (worauf andere schon hingewiesen haben) einfachste und selbstverständliche Vorgänge in strafprozessualer Hinsicht völlig fehl. Da scheint es mir gut möglich zu sein, dass Sie auch die Grenzen des Betrugtatbestandes verkennen. Ähnliches dürfte für Ihre Beteiligung daran gelten. Ganz sicher wirft man Ihnen nicht nur "quasi Beihilfe" vor, sondern tatsächliche Behilfe, wenn nicht sogar Anstiftung.
Insbesondre weil Sie hier große Worte wählen und verschiedenen Beteiligten ihre Kompetenz absprechen wollen, muss ich leider sagen, dass sich besonnene Mitleser wohl nur ungern auf Ihr "gutes Wort" verlassen wollen und von so unsubstantiierten Unschuldsbeteuerungen wenig halten.
Sie sehen die Sache offenbar sehr persönlich. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht machen hier aber nur Ihre Arbeit, anscheindend vorschriftgemäß. Natürlich können Sie sich dann schon über den bloßen Verdacht gegen SIe empören und jede Kooperation ablehnen (das ist sowieso Ihr gutes Recht). Nur sollten Sie sich dann nicht wundern, wenn das Verfahren ohne Ihre Mitwirkung weitergeführt wird und die Luft dabei für Sie immer dünner wird.
Sie werfen den staatlichen Betiligten alle möglichen Schlechtleistungen vor. Sich selber stellen Sie in Ihrem Beitrag als etwas unnahbar und unfehlbar dar, als hätten Sie es der Justiz jetzt mal so richtig gezeigt. Für einen außenstehenden Beobachter, der nur die von Ihnen präsentierten Informationen hat, bleibt aber erstmal nur festzustellen, dass noch nicht erkennbar ist, inwiefern Sie auch nur irgendwie an den gegen Sie gerichtetn Vorwurf oder an der (überwiegenden) Verurteilungswahrscheinlichkeit gerüttelt haben.
Es ist nicht ganz klar, inwiefern die von Ihnen aufgezeigten Besonderheiten (etwa Änderung des Aussageverhaltens der Zeugen oder Unklarheiten in den Rechnungen) den Betrugsvorwurf entkräften sollen. Es ist nichtmals klar, was das für ein Schaden gewesen sein soll und inwiefern darüber getäuscht worden sein soll. Die einzige ohne weiteres nachprüfbare Behauptung scheint mir zu sein, dass der neue Teppich angeblich viel teurer war als der alte. Ist das denn nun zutreffend? Welcher Betrag (der des neuen oder der des alten Preises) wurde denn von der Versicherung verlangt?
Wenn der neue Teppich gleich wertvoll ist, dann verstehe ich nicht, was an der Rechnung des Handwerkers "deutlich überzogen" sein soll. Wenn der Teppich deutlich wertvoller ist, dann muss man sich fragen lassen, warum die Bekannte nicht den gleichen Teppich wieder hat verlegen lassen. Aber auch dann ergibt sich eine Täuschung der Versicherung doch nur dann, wenn man der Versicherung gegenüber behauptet, dass der alte Teppich auch so wertvoll gewesen sein soll.
Sie schreiben von "Vorverhandlungen". Was ist gemeint? Ging es da um Verfahrensabsprachen?
Sie schreiben auch, dass Sie am Landgericht angeklagt wurden. Das ist erklärungsbedürftig. Ist die Schadensumme einfach so hoch?
Eine anwaltliche Beratung mag hier tatsächlich sehr sinnvoll sein. Der Anwalt könnte für Sie nicht nur etwas effizienter auf einen Freispruch hinarbeiten (wenn denn die Beweislage tatsächlich dünn ist), sondern Sie auch vor dem Eingehen dieses Risikos bewahren. Insbesondere droht hier (am Landgericht) eine empfindliche Strafe, mit der Sie als "vorbestraft" gelten würden. Da Sie den Anwalt aber (regelmäßig) nur bezahlt bekommen, wenn Sie tatsächlich freigesprochen werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie den jetzt zu bezahlenden Betrag deutlich mehr als verdoppeln. Das gilt insbesondere dann, wenn der Anwalt auch nichts weiter macht, als die Annahme des Angebots auf Einstellung gegen Geldauflage zu empfehlen. Aber das mag (wie gesagt) immer noch billiger sein, als sich (ohne Anwalt) in den Prozess zu stürzen.
Bedenken sollten Sie: Wenn Sie wirklich am Landgericht angeklagt sind und verurteilt werden, dann war´s das. Möglichkeiten, dieses Urteil dann noch irgendwie anzugreifen, sind im Allgemeinen nicht real.
Was hier aber (mit oder ohne Anwalt) wie wahrscheinlich ist und was Sie am besten tun sollten, ganz vor allem deshlab niemand hier wissen, weil niemand einen Überblick darüber hat, wie die Beweislage tatsächlich aussieht. So wie ich es verstehe, wurdn auch noch gar nicht alle Zeugen gehört.
Sind Sie strafrechtlich eigentlich irgendwie vorbelastet?
Ich vermute mal, dass mit Vorverhandlung die (in der Beschreibung unterschlagene) erste Instanz am AG gemeint ist. Denn eine direkte Anklage zum Landgericht (guter Einwand übrigens, war mir gar nicht aufgefallen) ist natürlich extrem unwahrscheinlich. Ein zwingender Fall (nach GVG) ist nicht erkennbar, ebensowenig dass die Strafgewalt des AG (4 Jahre FS) nicht ausreichend sein könnte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten